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   BVerwG, 20.09.2001 - 5 B 54.01   

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https://dejure.org/2001,7944
BVerwG, 20.09.2001 - 5 B 54.01 (https://dejure.org/2001,7944)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 5 B 54.01 (https://dejure.org/2001,7944)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 5 B 54.01 (https://dejure.org/2001,7944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufgabe des Beschwerdeverfahrens - Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Revisionsverfahren - Unterschiedliche Regelungsgehalte des § 93 Abs. 7 S. 4 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und des § 82 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) in Bezug auf Ansprüche auf Übernahme der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 19/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Im zuletzt genannten Fall soll mit § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII der Sozialhilfeträger, der Kosten für den Heimbewohner zu übernehmen hat, durch das Recht zu eigenen Verhandlungen davor geschützt werden, ungerechtfertigt überhöhte Investitionskosten übernehmen zu müssen (dazu bereits BVerwG, Beschluss vom 20.9.2001 - 5 B 54/01 -, FEVS 53, 504) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 858/03

    Vereinbarung betreffend die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten

    Nds. OVG, Urteil vom 14.3.2001 - 4 L 2155 /00 -, S. 9 des Urteilsabdrucks, und BVerwG, Beschluss vom 20.9.2001 - 5 B 54.01 -, FEVS 53, S. 504 f. (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil).

    BVerwG, Beschluss vom 20.9.2001 - 5 B 54.01 -, a.a.O., S. 505.

  • VG Münster, 07.01.2003 - 5 K 1427/99

    Ausgestaltung der Schiedsstellenentscheidung als Verwaltungsakt ; Entscheidung

    Die Vertretbarkeit der Argumentation der Schiedsstelle wird durch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. September 2001 - 5 B 54.01 -, FEVS 53, 504, 505 bestätigt, wonach in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher keine Aussagen darüber getroffen worden seien, welche Kriterien für den Abschluss einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG maßgeblich seien, insbesondere dazu, ob und gegebenenfalls inwieweit Gründe, die einer landesrechtlichen Förderung in Bezug auf Investitionsaufwendungen entgegenstehen, auch bei den Verhandlungen über eine Vereinbarung nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG Berücksichtigung finden könnten.

    Die Berufung wird gemäß § 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, weil die Rechtssache unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem vorgenannten Beschluss vom 20. September 2001 - 5 B 54.01 -, a.a.O., grundsätzliche Bedeutung hat.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - L 4 P 4/02

    Land muss den Bau von Altenpflegeheimen der Marseille-Gruppe nicht nachträglich

    Die Vereinbarung darf nicht schon mit dem Argument abgelehnt werden, dass der Heimträger nicht landesrechtlich gefördert wird (OVG Lüneburg a.a.O, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. September 2001 - 5 B 54/01 -).
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 8/22 R

    Zum Vorliegen einer öffentlich geförderten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 82

    Entscheidend ist die tatsächliche Förderung der Einrichtung, nicht ob die Investitionskostenförderung landesrechtlich möglich ist (Bundesverwaltungsgericht vom 20.9.2001 - 5 B 54.01 - FEVS 53, 504) .
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger

    Entscheidend ist mit Blick auf § 82 Abs. 3 SGB XI aber nicht die Möglichkeit, nach Landesrecht gefördert zu werden, sondern allein die Frage, ob tatsächlich gefördert wird (BVerwG, Beschluss vom 20.09.2001 - 5 B 54/01 - zitiert bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 33/06

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Denn dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist zu entnehmen, dass es nicht auf diese theoretische Förderungsmöglichkeit ankommt, sondern vielmehr darauf, ob diese Pflegeeinrichtung - tatsächlich - nach Landesrecht gefördert wird (BVerwG, Urteil vom 20.09.2001, Az.: 5 B 54/01, FEVS 53, 504 f.; OVG Lüneburg a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - L 15 SO 173/08

    Hilfe zur Pflege - ambulanter Pflegedienst - Investitionskosten

    Der in Satz 1 zum Ausdruck kommende Grundsatz der Einheitlichkeit der Vergütung auch für Personen, die Sozialhilfeleistungen erhalten, trägt in Fällen, in denen die Investitionskosten nicht nach Landesrecht gefördert werden, nicht (vgl. Münder in LPK zum SGB XII, 8. Aufl., Rdnr. 40 zu § 75 unter Hinweis auf BVerwG vom 20. September 2001 - 5 B 54.01 - in FEVS 53, 504).
  • BVerwG, 07.02.2005 - 5 B 70.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    In seinem auch vom Oberverwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 20. September 2001 - BVerwG 5 B 54.01 - (FEVS 53, 504) hat der erkennende Senat dargelegt, dass es sich dem Gesetz unmittelbar entnehmen lässt, dass ein Anspruch auf Übernahme der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen aus § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG i.V.m. § 82 Abs. 4 SGB XI bestehen kann, wenn zwar eine landesrechtliche Regelung zur Förderung in Bezug auf Investitionsaufwendungen besteht, die Pflegeeinrichtung im konkreten Fall aber nicht nach Landesrecht gefördert wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2004 - L 16 B 102/03

    Krankenversicherung

    In der sozialgerichtlichen Praxis wird den vorstehenden Gesichtspunkten weitestgehend Rechnung getragen, wobei allerdings häufig ohne nähere Begründung für den Streitwert eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens sehr unterschiedliche prozentuale Absetzungen vom Streitwert eines entsprechenden Hauptsachverfahrens vorgenommen werden (vgl. etwa LSG NRW, Beschluss vom14.10.2003 -L 15 B 27/03 U ER- [ 2/3 des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens bei einer Beitragsstreitigkeit]; LSG NRW, Beschluss vom 25.04.2002 -L 5 B 54/01 KR- [1/2 - Beitragsstreitigkeit]; LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2000 - L 16 B 46/99 KR- [3/4 - Wettbewerbsstreitigkeit]; LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 -L 16 B 70/02 KR ER- [1/3 - Beitragsstreitigkeit]; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2002 -L 6 RJ 113/02- [1/2 - Zulassungsstreitigkeit]; SG Hamburg, Beschluss vom 18.09.2002 - S 36 U 257/02- [1/10 - Beitragsstreitigkeit]; LSG Berlin, Beschluss vom 5.06.2002 -L 15 B 24/02 KR ER- [voller Streitwert: Betrag des Beitragsbescheides]; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.12.2002 -L 2 ER-U 18/02- = NZS 2003, S. 388f [1/4 - Beitragsstreitigkeit]).
  • OVG Thüringen, 10.12.2003 - 3 EO 819/02

    Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Pflegeeinrichtung; Leistungsvereinbarung;

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04

    Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Investitionsaufwendungen;

  • VG Minden, 28.01.2003 - 6 K 1859/01

    Ausgestaltung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gegen die Entscheidung

  • SG Bayreuth, 11.07.2003 - S 1 P 89/00
  • VG Hannover, 01.07.2003 - 3 A 2063/03

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Förderung;

  • VG Hannover, 25.02.2003 - 3 A 3989/02

    Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Feststellungsklage; Investitionskosten;

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