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   OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05   

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OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05 (https://dejure.org/2007,8687)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2007 - 5 B 576/05 (https://dejure.org/2007,8687)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 (https://dejure.org/2007,8687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 17 Abs. 1, § 18, § 2 Abs. 2, § 39a Satz 3; SächsWG § 63 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung einer sächsischen Gemeinde bei Fehlern in der Ermittlung des Betriebskapitals oder des Abgabensatzes; Anforderungen an die Entscheidungskompetenz einer Gemeinde im Rahmen der Entwicklung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes; ...

  • Judicialis

    SächsKAG § 2 Abs. 2; ; SächsKAG § 17 Abs. 1; ; SächsKAG § 18; ; SächsKAG § 39a Satz 3; ; SächsWG § 63 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept; Flächenseite; Gebührenkalkulation; Grundstücksmaßstab; Vollgeschossmaßstab; Ergebniskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Auch sofern sie durchgängig mit Datschen oder Lauben bebaut sind, vermittelt dies keinen Bebauungszusammenhang (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - sowie Beschl. v. 10.7.2000 - 4 B 39.00 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Auch sofern sie durchgängig mit Datschen oder Lauben bebaut sind, vermittelt dies keinen Bebauungszusammenhang (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - sowie Beschl. v. 10.7.2000 - 4 B 39.00 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Mit dieser Vorschrift und § 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG n. F. wird lediglich die Ergebniskontrolle festgeschrieben, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - (zitiert nach juris) bereits als bundesrechtlich zwingend bezeichnet hat.
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Das Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gibt dem Bürger grundsätzlich nur einen Anspruch auf Ergebniskontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9.1984 - 7 C 57.83 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.02.2001 - 2 BvR 1319/96

    Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    An jeder Rückwirkung fehlt es aber bei Gesetzen, die nur eine bereits bestehende Rechtslage zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2001 - 2 BvR 1319/96 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 20.08.1998 - 2 S 105/98

    Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Mit Rücksicht auf diesen Zusammenhang sind deshalb solche Baubeschränkungen jedenfalls für die Bemessung der beitragsrelevanten Grundstücksfläche und damit für § 19 Abs. 1 SächsKAG ohne Belang (SächsOVG, Urt. v. 13.4.1999, SächsVBl. 1999, 271, sowie Urt. v. 20.8.1998, SächsVBl. 1998, 297 [300]).
  • VerfGH Bayern, 18.04.2007 - 2-VII-06
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Dabei haben die Gemeinden grundsätzlich ein weites Ermessen (vgl. für Gemeindeteile: BayVerfGH, Entsch. v. 18.4.2007 - Vf. 2-VII-06 - sowie BayVGH, Beschl. v. 11.9.2002 - 23 ZB 02.615 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2002 - 23 ZB 02.615
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Dabei haben die Gemeinden grundsätzlich ein weites Ermessen (vgl. für Gemeindeteile: BayVerfGH, Entsch. v. 18.4.2007 - Vf. 2-VII-06 - sowie BayVGH, Beschl. v. 11.9.2002 - 23 ZB 02.615 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Auch das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels wirksamer Satzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird (BVerwG, Urt. v. 25.11.1981 - 8 C 14.81 -, zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitragsrecht; SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 698/00 -).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05
    Er kann sich vielmehr auch von Erwägungen wie der Zweckmäßigkeit eines Maßstabes und insbesondere der Verwaltungspraktikabilität leiten lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1978 - 7 B 2.78 -, zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 21.10.1999, SächsVBl. 2000, 65 [67]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 236/91
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Dass nach dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht dem öffentlichen Entsorgungsgebiet zugehörige Flächen in die Kalkulation aufgenommen worden wären (vgl. hierzu OVG Sachsen, Urteil vom 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, zit. nach juris), trägt die Klägerin nicht (substantiiert) vor und ist auch sonst nicht ersichtlich.
  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater

    Ein vergleichbar weites Ermessen hat der Aufgabenträger auch bei der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts, insbesondere bei der Entscheidung, welche Teile des Entsorgungsgebiets über öffentliche und welche über nichtöffentliche Anlagen, Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben entsorgt werden sollen, bei dessen Ausübung nur die in § 63 Abs. 2 Satz 3 SächsWG a. F. bzw. § 51 Abs. 1 Satz 2 SächsWG i. d. F. ab 8. August 2013 (n. F.) genannten Kriterien zu berücksichtigen sind (SächsOVG, Urteile v. 12. Juli 2007 - 5 B 565/05 und 5 B 576/05 -, juris Rn. 58 bzw. 59).

    Dieser abwasserseitige Erschließungsvorteil drückt sich wirtschaftlich in der Steigerung des Gebrauchs- und Verkehrswerts des Grundstücks aus und ist somit grundstücksbezogen nach der baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks zu bemessen und nicht anlagebezogen nach dem Ausmaß der möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 8. Mai 2013 - 5 A 817/12 - , juris Rn. 56, v. 12. Juli 2007 - 5 B 565/05, 5 B 576/05 -, jeweils juris Rn. 44, und v. 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, SächsVBl. 2000, 65, 67).

    Sein Ermessen findet erst dort seine Grenze, wo jeder sachliche Grund für die Abstufung fehlt oder der gewählte Maßstab ersichtlich unangemessen ist und deshalb dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitssatz nicht mehr entspricht (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Urt. v. 31. Juli 2015 - 5 A 827/13 -, juris Rn. 39, und v. 12. Juli 2007 - 5 B 565/05, 5 B 576/05 -, jeweils juris Rn. 41).

  • OVG Sachsen, 13.05.2009 - 5 D 160/08

    Abwasserbeitrag; Anschlusszwang; Vorteil; Kleinkläranlage;

    Die sachliche Beitragspflicht setzt, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, nach §§ 17 ff. SächsKAG nicht den tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Einrichtung, sondern nur die Verschaffung einer Anschlussmöglichkeit voraus (vgl. z.B. SächsOVG, Urt. v. 12.7.2007 - 5 B 576/05 -, juris).

    Ein Grundstück erfährt allerdings trotz Anschlussmöglichkeit keinen Vorteil im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG, wenn es nach dem aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde unterliegt und das auf seinen Flächen anfallende Abwasser nicht überlassen muss (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.7.2007 - 5 B 576/05 -, juris).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12.7.2007 (a. a. O.) ausgeführt, dass diesen Grundstücken durch die Anschlussmöglichkeit kein Vorteil vermittelt wird.

  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 5 A 532/17

    Schmutzwasserbeitrag, Abgrenzung Innenbereich zum Außenbereich,

    Dieser Erschließungsvorteil drückt sich wirtschaftlich in der Steigerung des Gebrauchs- und Verkehrswerts des Grundstücks aus und ist somit grundstücksbezogen nach der baulichen oder sonstigen Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks zu bemessen und nicht anlagebezogen nach dem Ausmaß der möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 2. November 2016 - 5 A 519/14 -, juris Rn. 43, v. 8. Mai 2013 - 5 A 817/12 -, juris Rn. 56, v. 12. Juli 2007 - 5 B 565/05, 5 B 576/05 -, jeweils juris Rn. 44, und v. 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, SächsVBl. 2000, 65, 67).
  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Dass nach dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht dem öffentlichen Entsorgungsgebiet zugehörige Flächen in die Kalkulation aufgenommen worden wären - oder umgekehrt (vgl. hierzu OVG Sachsen, Urteil vom 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, zit. nach juris), tragen die Kläger nicht (substantiiert) vor und ist auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu den mit "0 m²" eingestellten Flächen noch unten).
  • OVG Sachsen, 14.03.2019 - 5 A 1187/17

    Auslandszustellung, keine Beiziehung der Globalberechnung bei pauschalem

    Die Wirksamkeit von Abwasserbeitragssatzungen kann daher nur berührt sein, wenn infolge der Entscheidung im Abwasserbeseitigungskonzept, bestimmte Teile des Entsorgungsgebiets zentral oder dezentral zu entsorgen, Investitionskosten in die Globalberechnung einzustellen sind, die sich selbst im langfristigen Vergleich als unwirtschaftlich herausstellen und deshalb die Beitragspflichtigen trotz des weiten, normativen Satzungsermessens des Aufgabenträgers im Ergebnis übermäßig belasten (vgl. SächsOVG, Urteile v. 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris Rn. 141, v. 29. Mai 2009 - 5 D 20/06 -, juris Rn. 187 f., Rn. 208 ff., und v. 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, juris Rn. 59).

    Das Grundstück ist seit Schaffung der Anschlussmöglichkeit 2013 nicht mehr dezentral i. S. v. § 2 Abs. 4 Satz 1 AbwSLW entsorgt, zumal es im Abwasserbeseitigungskonzept als zentral entsorgt geführt wird (vgl. insoweit zur Bedeutung des Abwasserbeseitigungskonzept: SächsOVG, Urt. v. 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, juris Rn. 61 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11

    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil;

    Der wirtschaftliche Vorteil liegt darin, durch die öffentliche Einrichtung bzw. Anlage das Grundstück dauerhaft in gewissem Maße überhaupt oder jedenfalls besser baulich bzw. gewerblich nutzen zu können, als wenn es diese Einrichtung und mit ihr die wasser- bzw. abwasserseitige Erschließung nicht gäbe (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 12. Dezember 2007 - 9 B 45.06 -, Juris Rn. 53 m.w.N.; Beschlüsse des Senats vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, S. 5 f. EA und vom 1. März 2012 - 9 S 9.12 - Juris Rn. 7; OVG Sachsen, Urteile vom 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, Juris Rn. 42 f. und 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, Juris Rn. 73 f. und vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, Juris Rn. 117 f. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Zur Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des erkennenden Senats vom 12.7.2007 - 5 B 576/05 - (juris Rn. 56) Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 02.11.2011 - 5 A 24/09

    Wasserversorgungsbeitrag, Nutzungsfaktor, Beitragsmaßstab, Industriegebiete,

    8 In der Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. NK-Urt. v. 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris Rn. 105 ff.; Urt. v. 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, juris Rn. 55 f.; Beschl. v. 23. Mai 2006 - 5 B 265/06) ist geklärt, dass entsprechend dem - eindeutigen - Wortlaut des § 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG ein Fehler bei der Ermittlung des höchstzulässigen angemessenen Betriebskapitals nur dann beachtlich ist, wenn die nach dem Gesetz zulässige Höchstgrenze des Beitrags-, Gebühren- oder Einheitssatzes überschritten ist.

    Zur Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des erkennenden Senats vom 12.7.2007 - 5 B 576/05 - (juris Rn. 56) Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen

    Abgesehen davon könnten die behaupteten Fehler bei der Bestimmung der 21 beitragsrelevanten Nutzflächen nur dann zur Nichtigkeit der Satzung führen, wenn sie nach § 2 Abs. 2 SächsKAG beachtlich wären, was bei derartigen Fehlern nicht automatisch der Fall ist (zu einem unbeachtlichen Fall, bei dem sich trotz größerer Nutzfläche der Beitragssatz nicht änderte: SächsOVG, Urt. v. 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 -, juris Rn. 64 bis 66).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung, Abwasserbeitrag, Gesamtschuldner,

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 746/12

    Abwasserbeitrag, wirtschaftliche Einheit, Vorfälligkeits-nachlass,

  • OVG Sachsen, 08.05.2013 - 5 A 809/12

    Kein Anschluss- und Benutzungszwang, kein Abwasserbeitrag bei fortgeltender

  • OVG Sachsen, 08.05.2013 - 5 A 817/12

    Schmutzwasserbeitrag, Anschluss- und Benutzungszwang, Parkplatzgrundstück,

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