Rechtsprechung
BVerwG, 13.08.1996 - 5 B 79.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehindertenkündigung - Notwendigkeit der Stellungnahme mehrerer Arbeitsämter
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, "wie sich die unterlassene Beteiligung eines Arbeitsamts bei gleichzeitiger Beteiligung eines anderen zu beteiligenden Arbeitsamtes auswirkt in einem Fall, in dem das beteiligte Arbeitsamt bereits ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
- BVerwG, 13.08.1996 - 5 B 79.96
- BVerwG, 05.06.1997 - 5 B 79.96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 14.94
Zuständiges Arbeitsamt im Verfahren nach dem SchwbG über den …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1996 - 5 B 79.96
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Hauptfürsorgestelle im Verfahren über den Sonderkündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz in Fällen, in denen für den Sitz des Betriebes und den Wohnort des Schwerbehinderten verschiedene Arbeitsämter zuständig sind, gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 SchwbG von beiden Arbeitsämtern eine Stellungnahme einzuholen hat (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 5 C 14.94 - ). - BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1996 - 5 B 79.96
In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - m.w.N.). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 13.08.1996 - 5 B 79.96
In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden Begründungen ein Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - m.w.N.).
- BVerwG, 11.11.1999 - 5 C 23.99
Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß § 17 Abs. 2 Satz 1 SchwbG die Hauptfürsorgestelle in Fällen, in denen für den Sitz des Betriebes und den Wohnort des Schwerbehinderten verschiedene Arbeitsämter zuständig sind, verpflichtet, von beiden Arbeitsämtern eine Stellungnahme einzuholen (BVerwGE 99, 262 und Beschluß vom 13. August 1996 - BVerwG 5 B 79.96 - ). - BVerwG, 25.07.1997 - 5 B 61.97
Vorliegen des Zulassungsgrundes der Divergenz nur bei Abweichung von einem …
Denn der Senat hat dort - wie auch in dem Beschluß vom 13. August 1996 - BVerwG 5 B 79.96 - (Buchholz 436.61 § 17 SchwbG Nr. 6) - die Prüfung des § 42 Satz 1 SGB X für erforderlich gehalten und ist damit davon ausgegangen, daß § 42 Satz 2 SGB X auf die unterbliebene Anhörung des Arbeitsamtes keine Anwendung findet. - VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 6243/02
Keine Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung eines …
Insbesondere hat der Beklagte im Einklang mit § 87 Abs. 2 SGB IX die Stellungnahmen sowohl des für den Sitz des Betriebes als auch für den Wohnort des schwerbehinderten Menschen zuständigen Arbeitsamtes eingeholt; vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 28. September 1995 - 5 C 14.94 - u. Beschl. v. 13. August 1996 - 5 B 79.96 - OVG NRW, Entscheidung v. 9. Februar 1996 - 24 A 5457/94 -.
Rechtsprechung
BVerwG, 05.06.1997 - 5 B 79.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gegenstandswertfestsetzung für anwaltliche Tätigkeit
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
- BVerwG, 13.08.1996 - 5 B 79.96
- BVerwG, 05.06.1997 - 5 B 79.96