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   ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04   

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https://dejure.org/2005,28436
ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04 (https://dejure.org/2005,28436)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 (https://dejure.org/2005,28436)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 5 BV 41/04 (https://dejure.org/2005,28436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Chefarzt - leitender Angestellter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 3 BetrVG
    Chefarzt - leitender Angestellter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines leitenden Abteilungsarztes (Chefarzt) als leitenden Angestellten i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG); Auswirkungen des Vorhandenseins eines Rechtes zur Einstellung und Ausstellung von Arbeitnehmern

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04
    Dementsprechend darf die Ausübung der Personalkompetenz nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG, Beschluss v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 -, AP Nr. 69 zu § 5 BetrVG 1972 = NZA 2003, 56, 58 unter B. IV. 2. der Gründe).

    Handelt es sich um eine vergleichsweise geringe Zahl, kann sie sich jedoch aus anderen Umständen ergeben, nämlich insbesondere daraus, dass die personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (BAG, Beschluss v. 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 -, AP Nr. 69 zu § 5 BetrVG 1972 = NZA 2003, 56, 58 unter B. IV. 3. a) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

    Auszug aus ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04
    Die unternehmerische Bedeutung der Personalverantwortung kann einmal aus der Anzahl der Arbeitnehmer folgen, auf die sich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis bezieht (vgl. BAG, Urteil v. 11.03.1982 - 6 AZR 136/79-, AP Nr. 28 zu § 5 BetrVG 1972 unter B. 1. der Gründe auf Bl. 1003 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Abtretung des

    Auszug aus ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04
    Wegen der Gebühren- und Auslagenfreiheit ist in diesem Beschluss auch die Festsetzung eines Gegenstandswertes unterblieben (vgl. LAG Berlin, Beschluss v. 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86 -, AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972 unter C. der Gründe auf Bl. 491 R mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abgeändert.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abzuändern und festzustellen, dass Herr Dr. G1 O1, Beteiligter zu 3., nicht leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist.

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 (13) TaBV 165/05

    Leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abzuändern und festzustellen, dass Herr Dr. G1xxx O1xx, Beteiligter zu 3), nicht leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist.

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