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ArbG Bielefeld, 17.02.2009 - 5 BV 70/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 17.02.2009 - 5 BV 70/08
- ArbG Bielefeld, 17.02.2009 - 5 BV 70/08 BAG - AZ: 1 ABR 137/09
- LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
- BAG - 1 ABR 137/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 17.02.1998 - 13 TaBV 14/98
Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme durch …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.02.2009 - 5 BV 70/08
Würde man neben § 101 BetrVG noch einen allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bejahen, würde man diese gesetzliche Regelung umgehen (so auch LAG Hamm in Beschluss vom 17.02.1998, Az.: 13 TaBV 14/98; Richardi in Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz § 101 Rd.Nr. 5; Kreuder in Düwell, Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz § 101 Rd.Nr. 9;… Fitting a.a.O. § 101 Rd.Nr. 12). - LAG Köln, 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.02.2009 - 5 BV 70/08
Es wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass der Arbeitgeber für den Fall, dass ihm selbst der Name des Leiharbeitnehmers nicht bekannt sei, den Namen bei dem Verleiher nicht zu erfragen und dem Betriebsrat im Rahmen des § 99 BetrVG auch nicht mitzuteilen habe (LAG Köln in DB 1987, 2106; Hamann in Schüren/Hamann Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 14 Rd.Nr. 158; Fitting in Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz § 99 Rd.Nr. 153 m.w.N.).
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17. Februar 2009 - 5 BV 70/08 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09
Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.02.2009 - 5 BV 70/08 - wird zurückgewiesen.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.02.2009 - 5 BV 70/08 - abgeändert.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.02.2009 - 5 BV 70/08 - teilweise abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben,.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.02.2009 - 5 BV 70/08 - teilweise abzuändern und die Anträge insgesamt zurückzuweisen.