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   BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82   

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BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82 (https://dejure.org/1982,817)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1982 - 5 C 13.82 (https://dejure.org/1982,817)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1982 - 5 C 13.82 (https://dejure.org/1982,817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für einen wirksamen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - Nachträglicher Kostenbeitrag in Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - Voraussetzungen für die Verpflichtung zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 411
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
    Der Beklagte darf daher unter Beachtung der noch darzulegenden rechtlichen Erwägungen erneut prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange er vom Kläger nach § 43 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der am 13. Februar 1976 bekanntgemachten Neufassung (BGBl. I S. 289) - BSHG - einen Kostenbeitrag fordern will, und zwar mittels Leistungsbescheides (siehe dazu BVerwGE 52, 16 undUrteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 39.81 -).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81

    Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
    Der Beklagte darf daher unter Beachtung der noch darzulegenden rechtlichen Erwägungen erneut prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange er vom Kläger nach § 43 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der am 13. Februar 1976 bekanntgemachten Neufassung (BGBl. I S. 289) - BSHG - einen Kostenbeitrag fordern will, und zwar mittels Leistungsbescheides (siehe dazu BVerwGE 52, 16 undUrteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 39.81 -).
  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
    Die Aufbringung der Mittel "nur" in dem Umfange zu verlangen, in dem der Kläger während seiner Unterbringung in der Rehabilitationsklinik Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich erspart hat (vgl. BVerwGE 40, 308 [310]; 52, 51 [55]) - Satz 1 des § 85 Nr. 3 BSHG -, hat der Beklagte bisher nicht erwogen, weil er gemeint hat, darüber hinausgehend die Aufbringung der Mittel in Höhe des jeweiligen monatlichen Renteneinkommens verlangen zu können (Satz 2 des § 85 Nr. 3 BSHG).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 4.76

    Einkommen unter Einkommensgrenze - Heranziehung von Eltern - Kosten einer

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
    Die Aufbringung der Mittel "nur" in dem Umfange zu verlangen, in dem der Kläger während seiner Unterbringung in der Rehabilitationsklinik Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich erspart hat (vgl. BVerwGE 40, 308 [310]; 52, 51 [55]) - Satz 1 des § 85 Nr. 3 BSHG -, hat der Beklagte bisher nicht erwogen, weil er gemeint hat, darüber hinausgehend die Aufbringung der Mittel in Höhe des jeweiligen monatlichen Renteneinkommens verlangen zu können (Satz 2 des § 85 Nr. 3 BSHG).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71

    Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
    Bereits in seinemUrteil vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 74.71 - (FEVS 19, 441) hat der Senat im Falle eines Krankenhausaufenthaltes den Satz 2 des § 85 Nr. 3 BSHG ohne weiteres für anwendbar gehalten.
  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71

    Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
    Bereits in BVerwGE 40, 73 hat das Bundesverwaltungsgericht bei der Forderung eines Kostenbeitrags nach dem dem § 43 Abs. 1 BSHG vergleichbaren § 58 BSHG unter näher bezeichneten Voraussetzungen die nachträgliche Wiederherstellung des gesetzlichen Rangverhältnisses zwischen Eigenhilfe und Hilfe durch den Träger der Sozialhilfe, zugelassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 12 S 594/16

    Kinder-und Jugendhilfe; Berechnung des maßgeblichen durchschnittlichen

    a) Nach dem im Kinder- und Jugendhilferecht bisher geltenden Grundsatz der Gleichzeitigkeit bemisst sich die Höhe des Kostenbeitrags nach den maßgeblichen Verhältnissen im Zeitraum der Hilfegewährung (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 13.82 - FEVS 32, 309; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2003 - 9 S 672/03 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.12.1995 - 16 E 1189/94 - NWVBl 1996, 225).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 21.97

    Sozialhilferecht - Mietzinsverpflichtungen bei infolge

    Weiterhin ist geklärt, daß § 85 Nr. 3 BSHG insgesamt das Anliegen verfolgt, zu vermeiden, dem Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) daraus einen wirtschaftlichen Vorteil erwachsen zu lassen, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist (vgl. Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 13.82 - und vom 6. April 1995 ).
  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß § 85 Nr. 3 BSHG unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 3 Abs. 1 BSHG ) auch eine volle Einkommensheranziehung rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 74.71 - [Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 5 S. 14 = FEVS 19, 441/446] sowie vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 13.82 - [Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 7 S. 5 = NVwZ 1983, 411/413]).

    Nr. 3 des § 85 BSHG verfolgt insgesamt - wie der Senat in seinem Urteil vom 25. November 1982 (a.a.O. S. 4 f. bzw. S. 412; vgl. auch Beschluß vom 30. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 101.91 - [Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 11]) ausgeführt hat - das Anliegen zu vermeiden, dem Hilfesuchenden/Hilfeempfänger daraus einen wirtschaftlichen Vorteil erwachsen zu lassen, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Die Sollvorschrift in § 85 Nr. 3 S. 2 BSHG will nämlich vermeiden, daß dem Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 13.82 - [Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 7 S. 4 f.]).
  • VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03

    Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht;

    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen kann ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet wurde (vgl. BVerwG, U. v. 19.04.1972 - 5 C 72.71 - BVerwGE 40, 73 = Buchholz 436.0 § 58 BSHG Nr. 1; U. v. 25.11.1982 - 5 C 13/82 - NVwZ 1983, 411; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS 41, 463; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).

    Diese vom BVerwG mit Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 13/82 - (NVwZ 1983, 411) bestätigte Rechtsprechung macht sich die Kammer zu eigen.

  • BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 101.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    In seinem Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 13.82 - (Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 7 S. 3 = NVwZ 1983, 411 [BVerwG 25.11.1982 - 5 C 13/82]) hat der Senat in einem Fall, in dem der Kläger zur Ausbildung für einen angemessenen Beruf für längere Zeit (fast 2 1/2 Jahre) in einer Rehabilitationsklinik untergebracht war und der beklagte Sozialhilfeträger einen Kostenbeitrag nach § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG gefordert hatte, angenommen, damit werde zugleich auch die Aufbringung der Mittel "nur" in dem Umfange verlangt, in dem der Kläger während seiner Unterbringung in der Rehabilitationsklinik Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich erspart habe im Sinne des § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG.

    Sie verfolgt - wie der Senat in seinem Urteil vom 25. November 1982 (a.a.O. S. 4 f. = S. 412) ausgeführt hat - insgesamt das Anliegen zu vermeiden, dem Hilfesuchenden/Hilfeempfänger (den Angehörigen, auf deren Einkommen es im Einzelfall nach § 28 BSHG ankommt) daraus einen wirtschaftlichen Vorteil erwachsen zu lassen, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 913/98

    Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze - Anrechnung von Krankengeld

    Hierzu besteht auch um so weniger Veranlassung, als von der Rechtsprechung bei Dauerpflegefällen der volle Einsatz des unterhalb der Einkommensgrenze liegenden Einkommens zur Deckung der Pflegekosten grundsätzlich auch dann für angemessen im Sinne von § 85 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 BSHG angesehen worden ist, wenn dieses Einkommen aus Rentenzahlungen bestand (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 5.93 -, a.a.O. und vom 25.1.1982 - 5 C 13.82 -, a.a.O.); denn auch der Rentenbezug setzt entsprechende Beitragszahlungen zur Rentenkasse voraus.

    Die Sollvorschrift in § 85 Nr. 3 S. 2 BSHG will nämlich vermeiden, daß dem Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, daß er auf Kosten der Allgemeinheit in einer seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung sicherstellenden Weise untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 13.82 -, Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 7 und Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 5.93 -, FEVS 46, 45 = NDV-RD 1996, 35).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03

    Beitrag; Eltern; Ersparnis; Hilfeleistung; Jugendhilfe; Kosten; Unterhalt;

    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.; Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1993 - 8 A 629/91

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei Gewährung

    Mithin ist es Sinn und Zweck des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG, den Nachrang der Sozialhilfe (möglichst) weitgehend zu verwirklichen.Vgl. BVerwG , Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 13.82 -, FEVS 32, 309, 314 = NDV 1983, 249; OVG Berlin, Urteil vom 5. November 1975 - VI B 56.74 -, FEVS 24, 363, 367, 368.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1998 - 4 L 708/97

    Rundfunkgebührenrecht; Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Behinderte

    In diesem weiten Sinne wird auch der Begriff der "Pflege in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung" in § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG a.F. (= § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG n.F.) verstanden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.1982 - 5 C 13.82 -, FEVS 32, 309).
  • BVerwG, 05.12.1983 - 5 B 114.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 12 L 3704/00

    Erweiterte Hilfe; Feststellungsbescheid; Kostenbeitrag; Kostenbeitragsbescheid;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2011 - L 8 SO 203/08
  • VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00

    Angemessenheit; besondere Belastungen; Freibetrag; Verselbstständigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 5 L 305/91

    Kosten; Heimunterbringung; Unfallrente; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2008 - L 8 SO 192/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2008 - L 8 B 40/06
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   BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 13.82   

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   BVerwG, 01.10.1982 - 5 C 13.82   

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BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1982 - 5 C 13.82 (https://dejure.org/1982,10107)
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