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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07   

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https://dejure.org/2008,2298
BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07 (https://dejure.org/2008,2298)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2008 - 5 C 19.07 (https://dejure.org/2008,2298)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 5 C 19.07 (https://dejure.org/2008,2298)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
    Komplettierungskauf; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZ OG); Kommunales Alteigentum; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück; redlicher Nutzungsberechtigter; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11
    Entschädigungsfonds; Entschädigungsverpflichtung; Erbbaurecht; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; Komplettierungskauf; Rückübertragungsausschluss; Unmöglichkeit der Wiederbegründung ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EntschG § 10 Abs. 1
    Gemeinde muss Erlös aus "Komplettierungsverkauf" eines früher gemeindeeigenen Grundstücks nicht an den Entschädigungsfonds abführen

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines auf dem Gebiet der damaligen DDR bestehenden Erbbaurechts wegen erlaubnislosem Verlassens der DDR durch den Inhaber des Nutzungsrechts - Entschädigungsanspruch des Rechtsnachfolgers des Erbbauberechtigten durch Verleihung eines Nutzungsrechts an die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Komplettierungskauf; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück; redlicher Nutzungsberechtigter; Erbbaurecht; ...

  • Judicialis

    EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsrecht: Anwendungsausschluss des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EntschG auf Veräußerungserlös für den Ausschluss der Wiederbegründung eines hieran begründeten Erbbaurechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Stadt Leipzig muss Erlös aus "Komplettierungsverkauf" eines städtischen Grundstücks nicht an den Entschädigungsfonds des Bundes abführen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 378
  • DVBl 2008, 998 (Ls.)
  • DÖV 2008, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
    Diese Vorschrift erfasse auch (zumindest in entsprechender Anwendung) nicht rückübertragbare Erbbaurechte, weil nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 - BVerfGE 99, 129) das Eigentumsrecht und das Erbbaurecht an Grundstücken rechtsähnlich seien.

    Aus der Perspektive eines geschädigten vormals Berechtigten ist das Erbbaurecht trotz seiner Einordnung als beschränkt dingliches Recht zwar als grundstücksgleiches Recht anzusehen und hat eigentumsähnlichen Charakter, so dass es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, Erbbaurechte, die zu einem in der Deutschen Demokratischen Republik rechtsstaatswidrig enteigneten Unternehmen gehörten und später im Grundbuch gelöscht wurden, im Rahmen des § 6 Abs. 6a Satz 1 VermG nicht an den Berechtigten zurückzugeben und damit anders zu behandeln als Grundeigentum (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 47.01

    Veräußerungserlös, erzielter; erzielter Veräußerungserlös; Auskehr eines

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
    Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 2 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 32.04 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 3) abgeleitet, dass sie erkennbar auf die Fälle der (nach dem 27. Juli 1990) erfolgten "Komplettierungsverkäufe" zugeschnitten ist.
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 32.04

    Abführungspflicht; Auskehr; Entschädigungsfonds; Veräußerungserlös; regelmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
    Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 2 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 32.04 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 3) abgeleitet, dass sie erkennbar auf die Fälle der (nach dem 27. Juli 1990) erfolgten "Komplettierungsverkäufe" zugeschnitten ist.
  • BVerwG, 06.01.2011 - 5 B 52.10

    Abführung des Veräußerungserlöses; Entschädigungsgrundlagenbescheid

    Aus der auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG (Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 19.07 - m.w.N.) ergibt sich zwar, dass die Nutzungsrechtsinhaber an Immobilien, deren Rückgabe an den privaten Alteigentümer nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG gerade wegen dieses redlichen Erwerbs des Nutzungsrechts ausgeschlossen ist, über die Abführungspflicht mit ihrem Kaufpreis für die hinzuerworbenen (früher volkseigenen) Grundstücksflächen wenigstens einen Teil der Entschädigung für die nicht mehr rückgabeberechtigten Alteigentümer mitfinanzieren sollen (s.a. BTDrucks 12/4887 S. 37; Rodenbach, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3 A IV, Stand Dez. 2004, Vorbemerkung zum Entschädigungsgesetz, Rn. 52).
  • VG Berlin, 29.09.2010 - 29 K 201.10

    Festsetzung der Abführungspflicht hinsichtlich eines Erlöses aus einem so

    Deswegen beschränkt sich "die Rückübertragung" i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 1 EntschG auf die Fälle einer ausgeschlossen Rückgabe zuvor volkseigenen Grund und Bodens an einen privaten Alteigentümer (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 19.07 - S. 5 des amtlichen Abdrucks m.w. Nachw).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.2007 - 5 C 19.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37678
BVerwG, 06.08.2007 - 5 C 19.07 (https://dejure.org/2007,37678)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2007 - 5 C 19.07 (https://dejure.org/2007,37678)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2007 - 5 C 19.07 (https://dejure.org/2007,37678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Entschädigungsfonds; Entschädigungsverpflichtung; Erbbaurecht; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; Komplettierungskauf; Rückübertragungsausschluss; Unmöglichkeit der Wiederbegründung ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für ein Revisionsverfahren

Verfahrensgang

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