Rechtsprechung
BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
Komplettierungskauf; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZ OG); Kommunales Alteigentum; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück; redlicher Nutzungsberechtigter; ... - Bundesverwaltungsgericht
EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11
Entschädigungsfonds; Entschädigungsverpflichtung; Erbbaurecht; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; Komplettierungskauf; Rückübertragungsausschluss; Unmöglichkeit der Wiederbegründung ... - Deutsches Notarinstitut
EntschG § 10 Abs. 1
Gemeinde muss Erlös aus "Komplettierungsverkauf" eines früher gemeindeeigenen Grundstücks nicht an den Entschädigungsfonds abführen
- Wolters Kluwer
Löschung eines auf dem Gebiet der damaligen DDR bestehenden Erbbaurechts wegen erlaubnislosem Verlassens der DDR durch den Inhaber des Nutzungsrechts - Entschädigungsanspruch des Rechtsnachfolgers des Erbbauberechtigten durch Verleihung eines Nutzungsrechts an die ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Komplettierungskauf; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück; redlicher Nutzungsberechtigter; Erbbaurecht; ...
- Judicialis
EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigungsrecht: Anwendungsausschluss des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EntschG auf Veräußerungserlös für den Ausschluss der Wiederbegründung eines hieran begründeten Erbbaurechts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Stadt Leipzig muss Erlös aus "Komplettierungsverkauf" eines städtischen Grundstücks nicht an den Entschädigungsfonds des Bundes abführen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 09.05.2007 - 1 K 1573/04
- BVerwG, 06.08.2007 - 5 C 19.07
- BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Papierfundstellen
- NJ 2008, 378
- DVBl 2008, 998 (Ls.)
- DÖV 2008, 783
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Diese Vorschrift erfasse auch (zumindest in entsprechender Anwendung) nicht rückübertragbare Erbbaurechte, weil nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 - BVerfGE 99, 129) das Eigentumsrecht und das Erbbaurecht an Grundstücken rechtsähnlich seien.Aus der Perspektive eines geschädigten vormals Berechtigten ist das Erbbaurecht trotz seiner Einordnung als beschränkt dingliches Recht zwar als grundstücksgleiches Recht anzusehen und hat eigentumsähnlichen Charakter, so dass es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, Erbbaurechte, die zu einem in der Deutschen Demokratischen Republik rechtsstaatswidrig enteigneten Unternehmen gehörten und später im Grundbuch gelöscht wurden, im Rahmen des § 6 Abs. 6a Satz 1 VermG nicht an den Berechtigten zurückzugeben und damit anders zu behandeln als Grundeigentum (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 a.a.O.).
- BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 47.01
Veräußerungserlös, erzielter; erzielter Veräußerungserlös; Auskehr eines …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 2 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 32.04 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 3) abgeleitet, dass sie erkennbar auf die Fälle der (nach dem 27. Juli 1990) erfolgten "Komplettierungsverkäufe" zugeschnitten ist. - BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 32.04
Abführungspflicht; Auskehr; Entschädigungsfonds; Veräußerungserlös; regelmäßiger …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 2 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 32.04 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 3) abgeleitet, dass sie erkennbar auf die Fälle der (nach dem 27. Juli 1990) erfolgten "Komplettierungsverkäufe" zugeschnitten ist.
- BVerwG, 06.01.2011 - 5 B 52.10
Abführung des Veräußerungserlöses; Entschädigungsgrundlagenbescheid
Aus der auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG (Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 19.07 - m.w.N.) ergibt sich zwar, dass die Nutzungsrechtsinhaber an Immobilien, deren Rückgabe an den privaten Alteigentümer nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG gerade wegen dieses redlichen Erwerbs des Nutzungsrechts ausgeschlossen ist, über die Abführungspflicht mit ihrem Kaufpreis für die hinzuerworbenen (früher volkseigenen) Grundstücksflächen wenigstens einen Teil der Entschädigung für die nicht mehr rückgabeberechtigten Alteigentümer mitfinanzieren sollen (s.a. BTDrucks 12/4887 S. 37;… Rodenbach, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3 A IV, Stand Dez. 2004, Vorbemerkung zum Entschädigungsgesetz, Rn. 52). - VG Berlin, 29.09.2010 - 29 K 201.10
Festsetzung der Abführungspflicht hinsichtlich eines Erlöses aus einem so …
Deswegen beschränkt sich "die Rückübertragung" i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 1 EntschG auf die Fälle einer ausgeschlossen Rückgabe zuvor volkseigenen Grund und Bodens an einen privaten Alteigentümer (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 19.07 - S. 5 des amtlichen Abdrucks m.w. Nachw).
Rechtsprechung
BVerwG, 06.08.2007 - 5 C 19.07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
Entschädigungsfonds; Entschädigungsverpflichtung; Erbbaurecht; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; Komplettierungskauf; Rückübertragungsausschluss; Unmöglichkeit der Wiederbegründung ...
- Wolters Kluwer
Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 09.05.2007 - 1 K 1573/04
- BVerwG, 06.08.2007 - 5 C 19.07
- BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07