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BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Altersgrenze - Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze - Ausbildungsförderung für ein Zusatzstudium zum "Dipl.-Ing. (FH)" eines Ingenieurschulabsolventen der DDR - Maßgebliche Sach- und Rechtslage - Persönliche Hinderungsgründe bei ...
- Judicialis
BAföG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; BAföG § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungsförderungsrecht - Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Ausbildungsförderung für ein Zusatzstudium zum "Dipl.-Ing. (FH)" eines Ingenieurschulabsolventen der DDR; Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei verzögerter Vorabentscheidung dem Grunde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 618
- FamRZ 1999, 619
- DVBl 1999, 481 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97
- auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Diese nach Art. 45 Abs. 2 EV als Bundesrecht geltende Bestimmung enthält eine eigenständige, abschließende und nicht auf die Ergänzung oder Ausführung durch den Landesgesetzgeber angelegte Regelung der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen und Befähigungsnachweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1997 BVerwG 6 C 10.97 und vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - , beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).Zu diesen Aussagen, die das beklagte Land im Verfahren BVerwG 6 C 10.97 in die Form von Verwaltungsvorschriften, im hier vorliegenden Verfahren dagegen in die Form eines Landesgesetzes mit Ausführungsverordnung gegossen hat, hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt, daß sie eine im Grundsatz zutreffende Interpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV darstellen (Urteil vom 10. Dezember 1997 ).
- BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85
Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, vorab mit Bindungswirkung für den ganzen Ausbildungsabschnitt entscheiden (vgl. § 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).Durch den Anspruch auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwendigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. die Begründung zu § 46 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG, BTDrucks 7/98, S. 23 zu Nr. 30 sowie BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).
- BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, vorab mit Bindungswirkung für den ganzen Ausbildungsabschnitt entscheiden (vgl. § 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).Durch den Anspruch auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwendigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (…vgl. die Begründung zu § 46 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG, BTDrucks 7/98, S. 23 zu Nr. 30 sowie BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hierzu ergab sich aus der Natur der Sache der den Bund nach Art. 23 Satz 2 GG a.F. treffenden Aufgabe, die unaufschiebbaren gesetzlichen Regelungen für den Beitritt der ehemaligen DDR zu schaffen (vgl. neben BVerfGE 84, 133 die Urteile des BVerwG vom 10. Dezember 1997 und vom 19. März 1998 ). - BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Bei - wie im Falle des Klägers - rechtzeitiger Antragstellung können für eine Vorabentscheidung dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5 BAföG) Änderungen der Sach- und Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Anspruchsgewährleistung (vgl. BVerwGE 96, 152 ) jedenfalls dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach Beginn des Ausbildungsabschnitts (vgl. § 15 Abs. 1, § 15 b Abs. 1 BAföG) eintreten, für den die Vorabentscheidung begehrt wird. - BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Diese nach Art. 45 Abs. 2 EV als Bundesrecht geltende Bestimmung enthält eine eigenständige, abschließende und nicht auf die Ergänzung oder Ausführung durch den Landesgesetzgeber angelegte Regelung der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen und Befähigungsnachweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1997 BVerwG 6 C 10.97 und vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - , beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen). - BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96
Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen der ehemaligen DDR - Ehemalige DDR und …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Der im Zentrum des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV stehende Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1997 und vom 19. März 1998 sowie Beschluß vom 9. Juli 1997 BVerwG 6 B 80.96 ). - BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78
Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Da § 10 Abs. 3 BAföG mit der Altersgrenze nur eine Schranke des Förderungsanspruchs und die Ausnahmen von ihr regelt, kann die Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG nur beansprucht werden, wenn über das Vorliegen der Voraussetzungen eines der Privilegierungstatbestände des § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG hinaus die Förderungsfähigkeit der vom Antragsteller benannten Ausbildung dem Grunde nach feststeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 ).
- BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 43.16
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ausgleich systembedingter Nachteile; …
Wegen ihres Charakters als sachverständige Äußerungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 31.97 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 19 S. 10) können den genannten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vor allem auch dann, wenn Bezugspunkt der Gleichwertigkeitsfeststellung solche Abschlüsse sind, für die auch in den alten Bundesländern insoweit keine einheitlichen Regelungen bestanden, Anhaltspunkte dafür entnommen werden, welche weiteren Voraussetzungen für die in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV geregelte Nachdiplomierung gegebenenfalls erfüllt sein müssen. - OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die …
Aus dem gleichen Grunde, also weil die Vorabentscheidung dem Grunde nach die festgestellte Rechtslage zugunsten des Auszubildenden für den gesamten Ausbildungsabschnitt festschreibt, scheidet auch eine Aufhebung nach § 48 SGB X aus (vgl. BVerwG, Urteil v. 1.10.1998 - 5 C 31/97 - , FEVS 49, 193).Denn aus den oben dargestellten Grundsätzen ergibt sich, dass bei rechtzeitiger Antragstellung für eine Vorabentscheidung dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5 BAföG) Änderungen der Sach- und Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Anspruchsgewährleistung jedenfalls dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach Beginn des Ausbildungsabschnitts (vgl. § 15 Abs. 1, § 15 b Abs. 1 BAföG) eintreten, für den die Vorabentscheidung begehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 1.10.1998 - 5 C 31/97 - , FEVS 49, 193).
- VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit …
- 5 C 31.97 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 19) können bei rechtzeitiger Antragstellung für eine Vorabentscheidung dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5 BAföG) Änderungen der Sach- und Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Anspruchsgewährleistung jedenfalls dann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach Beginn des Ausbildungsabschnitts eintreten, für den die Vorabentscheidung begehrt wird. - VG Stuttgart, 21.11.2005 - 11 K 114/05
Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; Verzögerung; …
Da § 10 Abs. 3 BAföG mit der Altsgrenze nur eine Schranke des Förderungsanspruchs und die Ausnahmen von ihr regelt, kann die Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG nur beansprucht werden, wenn über das Vorliegen der Voraussetzungen eines der Privilegierungstatbestände des § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG hinaus die Förderungsfähigkeit der vom Antragsteller benannten Ausbildung dem Grunde nach feststeht (vgl. BVerwG, Urt. vom 01.10.1998, FamRZ 1999, 618).
Rechtsprechung
BVerwG, 03.09.1998 - 5 PKH 4.97, 5 C 31.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung eines Beschlusses über die Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 12.11.1997 - 5 PKH 4.97, 5 C 31.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung einer Gewährung von beschränkter Prozesskostenhilfe in Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung