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   BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77   

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BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77 (https://dejure.org/1978,240)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1978 - 5 C 34.77 (https://dejure.org/1978,240)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1978 - 5 C 34.77 (https://dejure.org/1978,240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung - Berufsqualifizierender Abschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 15 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, §§ 9, 48

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 75
  • FamRZ 1979, 242
  • DVBl 1979, 565
  • DÖV 1979, 454
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Die Unterbrechung des Studiums wegen Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes rechtfertigt die Leistung von Ausbildungsförderung regelmäßig für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung innerhalb der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließt (Fortführung von BVerwGE 57, 75).

    - Sein Fall liege anders als der des Urteils BVerwGE 57, 75; dort sei ein erfolgreicher Studienabschluß innerhalb einer verlängerten Förderungsdauer objektiv unmöglich gewesen.

    Die Klage ist indessen im Ergebnis zu Recht abgewiesen worden, und zwar aus folgenden in BVerwGE 57, 75 dargelegten Überlegungen: Mit der Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer sei die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung

    Wer dagegen zu Beginn des fünften Fachsemesters eine Bescheinigung nach § 48 BAföG nicht vorzulegen vermag, wird, solange der damit offenbar gewordene Leistungsrückstand nicht aufgeholt ist, von einer weiteren Förderung ausgeschlossen, weil dann die Erwartung, er werde seine Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgreich abschließen, nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 57, 75 ; 57, 79 sowie Urteil vom 23. September 1982 - BVerwG 5 C 93.80 - <FamRZ 1983, 102/103>).

    Sinn und Zweck des § 48 Abs. 1 BAföG ist es demnach, im Interesse einer sparsamen und sinnvollen Verwendung der von der Allgemeinheit für die Ausbildungsförderung aufzubringenden Mittel nicht ausreichend geeignete Auszubildende von einer weiteren Förderung auszuschließen (BVerwGE 57, 75 ; 57, 79 ).

    Denn Maßstab für die Weiterförderung ab dem fünften Fachsemester sind lediglich die bei einem ordnungsgemäßen Studium nach der jeweiligen Ausbildungsordnung von einem hinreichend begabten Auszubildenden zu erwartenden Durchschnittsleistungen (vgl. BVerwGE 57, 75 ).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03

    Zur Studienerfolgsprognose bei der Prüfung eines Anspruchs auf Weiterförderung

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte dieser Vorschrift die Anforderung entnommen, der Geförderte müsse die Ausbildung im Zeitraum der Weiterförderung abschließen können (vgl. BVerwGE 57, 75 ; 68, 20 ).

    Danach soll auch der Förderung während der Höchstdauer die Erwartung zu Grunde liegen, dass der Geförderte die Ausbildung in diesem Zeitraum abschließen könne (vgl. BVerwGE 57, 75 ).

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus setzt voraus, daß der Auszubildende innerhalb der Zeit, die nach § 15 Abs. 3 BAföG als angemessene Verlängerung der Förderungsdauer zu bestimmen ist, seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließt (Bestätigung von BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt; Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21

    Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu

    Dann ist auch prozessual die alleinige Geltendmachung des Weiterförderungsanspruchs zulässig, wobei über den Anspruch aus § 48 Abs. 2 BAföG vorab mitentschieden wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - 5 C 34.77 - BVerwGE 57, 75 ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Entscheidend ist allein, ob die Ausbildungsstätte in dieser Bescheinigung bestätigt hat, daß die Klägerin die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters - d.h. dem Ende des dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangenen Semesters (vgl. BVerwGE 57, 75 [77 f.]; 57, 79 [86] und Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 -) üblichen Leistungen erbracht hat.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem

    Denn es fehlt die für eine traditionelle Leistungsbescheinigung im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 16.11.1978 - V C 34.77 -, BVerwGE 57, 75, 77; Urt. v. 16.11.1978 - V C 38.77 -, BVerwGE 57, 79; Beschl. v. 26.8.1981 - 5 B 90.80 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 3; Beschl. v. 25.11.1987 - 5 B 120.86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 10; vgl. auch Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 48 Rn. 17) notwendige Auflistung der Einzelleistungen, auf die die Ausbildungsstätte ihre Bestätigung stützt, der Auszubildende habe die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung üblichen Leistungen erbracht.
  • BVerwG, 25.04.1991 - 5 C 15.87

    BAföG - Förderungshöchstdauer - Ausbildungsrecht - Prüfungsrecht -

    Die Leistung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn der Auszubildende innerhalb der als angemessen erachteten zusätzlichen Förderungszeit seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließen kann (vgl. BVerwGE 57, 75 ; 80, 290 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 132.81

    Bewilligung einer Ausbildungsförderung - Bindung des Normgebers an

    Der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - FamRZ 1980, 730) sei nicht zu folgen.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 126.81

    Studium der Fächer Deutsch und Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien -

    Der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980, FamRZ 1980, 730), daß in derartigen Fällen eine Förderung nicht zu leisten sei, sei nicht zu folgen.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

  • BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindung der Ämter für

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48

  • BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97

    Ausbildungsunterbrechung, krankheitsbedingte, als Beendigungsgrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 2571/02

    Verlängerung der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG

  • VG Hamburg, 27.03.2015 - 2 E 1319/15

    Ausbildungsfördrung; Überschreiten der Förderungshöchstdauer; angemessene Zeit;

  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 50.81
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81

    Festlegung der Förderungshöchstdauer für den Studiengang Soziologie (BAFöG) -

  • BVerwG, 05.11.1985 - 5 C 115.83

    Bafög; Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Leistungsrückstand -

  • BVerwG, 26.08.1981 - 5 B 90.80

    Umfang der Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung an von den

  • VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; positive Prognose

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95

    Grundsätzlich kein Nacheinander von Studienabschlußförderung und Weiterförderung

  • VGH Hessen, 14.02.1986 - 9 TG 1016/85

    Festlegung der Förderungshöchstdauer für das Jurastudium und deren Verlängerung

  • BVerwG, 15.07.1983 - 5 B 36.83

    Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung über die

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2022 - 14 LB 84/22
  • BVerwG, 28.03.1985 - 5 B 130.83

    Ausbildungförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Selbstbindung der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1985 - 7 S 688/84

    Zum Anspruch auf Weiterförderung bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer

  • VG Sigmaringen, 21.11.2016 - 1 K 2395/15

    Berufsausbildungsförderung: Förderungshöchstdauer; schwerwiegender Grund;

  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 2 K 15.01221

    Ausbildungsförderung nach Hinausschieben der Vorlage der Bescheinigung über den

  • BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an

  • VGH Hessen, 19.02.1987 - 9 TG 2834/86

    Gewährung von BAföG-Leistungen für die Zeit des Prüfungsverfahrens

  • VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05

    Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

  • BVerwG, 11.11.1980 - 5 B 37.80

    Umdeutung eines Beschwerdevorbringens - Voraussetzungen für einen Anspruch auf

  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

  • VG Frankfurt/Main, 02.10.2009 - 3 K 1926/09

    Ausbildungsförderung - Verlängerung der Regelstudienzeit durch neue

  • BVerwG, 12.06.1979 - 5 B 35.79

    Leistung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöstdauer hinaus -

  • VG Hamburg, 16.04.2012 - 2 K 2771/11

    Zum erforderlichen Leistungsstand eines Studierenden für die Weitergewährung von

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 3 K 11.382

    Vorlage einer Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG

  • VG Gießen, 19.06.1997 - 3 G 266/97

    Förderungshöchstdauer - Studienverzögerung bei besonders schwerwiegender

  • KG, 19.04.1979 - 3 UF 316/76

    Anzuwendendes Recht für den Versorgungsausgleich bei Ehe mit einem Tunesier;

  • OVG Bremen, 03.04.1979 - II BA 77/78

    Verlängerung der Höchstdauer einer Ausbildungsförderung wegen Fachwechsels oder

  • VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 3 K 09.1066

    Vorlage einer Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG; Fiktion

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