Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 12.08.2003 - 5 C 397/02 |
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 12.08.2003 - 5 C 397/02
- OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03
Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei der außergerichtlichen Schadensregulierung
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.08.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken - Az. 5 C 397/02 - dahin abgeändert, dass die Klage insoweit abgewiesen wird, als die Beklagte zur Zahlung von mehr als 2.526,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dem 18.04.2002 an den Kläger verurteilt worden ist.Es hat sodann durch das am 12.08.2003 verkündete Urteil - Az. 5 C 397/02 - die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 4.476,87 EUR nebst Zinsen verurteilt.
Rechtsprechung
AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02 |
Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Aufklärungspflichten Vermieter, EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Rechtsberatungsgesetz, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Automatikgetriebe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
Der Geschädigte kann nur den Betrag ersetzt verlangen, der objektiv erforderlich ist oder war, d. h. die Aufwendungen verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (…BGH NJW 1985, S. 2639; BGH NJW 1996, S. 1958 f.).Des Weiteren ist das Gericht der Auffassung, dass der Geschädigte nicht eine Art Markforschung dahin gehend führen muss, das preisgünstigste Angebot zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1996, S. 1958).
- BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines …
Auszug aus AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
Eine Pflicht zum Hinweis auf Abrechnungsschwierigkeiten besteht nur dann, wenn sie aus der Sphäre des Autovermieters selbst herrühren, d. h. konkret dann, wenn der angebotene Tarif den üblichen Rahmen für das Unfallersatzwagengeschäft deutlich übersteigt (BGH NJW 1999, S. 279, 281). - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
Der Geschädigte kann nur den Betrag ersetzt verlangen, der objektiv erforderlich ist oder war, d. h. die Aufwendungen verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1985, S. 2639;… BGH NJW 1996, S. 1958 f.).