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   AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11   

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https://dejure.org/2014,53950
AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11 (https://dejure.org/2014,53950)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 26.09.2014 - 5 C 63/11 (https://dejure.org/2014,53950)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 26. September 2014 - 5 C 63/11 (https://dejure.org/2014,53950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessunfähigkeit, Rechtsschutzgarantie, Betreuungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
    Gefahr im Verzug ist insoweit andererseits nur gegeben, wenn ohne die Pflegerbestellung die Verwirklichung der Rechte des Klägers vereitelt oder ernsthaft gefährdet wäre oder ihm infolge einer etwaigen Verzögerung ein unverhältnismäßig großer Schaden droht (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann, Kommentar zur ZPO, 71. Aufl., 2013, § 57 Rn. 5 m. w. N.); in diesem Zusammenhang ist mit zu berücksichtigen, dass eine Betreuerbestellung nach den einschlägigen Vorschriften des FamFG als maßgeblicher Verfahrensordnung eventuell im Wege einer einstweiligen Anordnung erfolgen kann (vgl. etwa BAG NJW 2009, 3051 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
    Für eine ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung des Beklagten hat dabei der Kläger zu sorgen und muss sich deshalb selbst um die Bestellung eines Betreuers bemühen (BGH NJW-RR 2011, 284).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Auszug aus AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
    Bezüglich einer ablehnenden Entscheidung des Betreuungsgerichtes ist der Kläger daher gemäß § 59 FamFG beschwerdebefugt, weil der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein ihm zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung eben auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (vgl. BGH NJW 2011, 1739).
  • LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des

    Auszug aus AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11
    Diese Möglichkeit der Bestellung eines Prozesspflegers ist jedoch gegenüber der Einrichtung einer Betreuung gemäß § 1896 Abs. 1 BGB nachrangig und vom Gesetz allenfalls für die Übergangszeit bis zur Bestellung des Betreuers als gesetzlichem Vertreter vorgesehen (vgl. LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357).
  • AG Brandenburg, 03.09.2021 - 85 XVII 154/18

    Einwilligungsvorbehalt - Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs

    Ausgeschlossen ist aber die Betreuerbestellung in sonstigen Fällen im Interesse bzw. zum Schutz Dritter, mögen diese auch in durchaus nachvollziehbarer Weise das Verhalten des Betroffenen als zutiefst belästigend empfinden ( OLG München , Beschluss vom 27.03.2008, Az.: 33 Wx 274/07, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 8 ff.; AG Ludwigslust , Beschluss vom 26.09.2014, Az.: 5 C 63/11, u.a. in: FamRZ 2015, Seiten 1051 f. ).
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