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   BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03   

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https://dejure.org/2004,2776
BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03 (https://dejure.org/2004,2776)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 C 67.03 (https://dejure.org/2004,2776)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 C 67.03 (https://dejure.org/2004,2776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 121, § 97 Abs. 1 und 2
    Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger am Ort des tatsächlichen Aufenthalts; Behördenzuständigkeit am Ort der Eilhilfe; Eilhilfe, Behördenzuständigkeit am Ort der -; Nothilfeaufwendungen, erstattungspflichtiger Sozialhilfeträger; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 121, § 97 Abs. 1 und 2
    Behördenzuständigkeit am Ort der Eilhilfe; Eilhilfe, Behördenzuständigkeit am Ort der -; Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger am Ort des tatsächlichen Aufenthalts; Nothilfeaufwendungen, erstattungspflichtiger Sozialhilfeträger; ...

  • Wolters Kluwer

    Passivlegitimation der Sozialhilfeträger für die Erstattung von Nothilfekosten; Relevanz kurzfristiger Aufenthalte eines Sozialhilfeempfängers im Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers

  • Judicialis

    BSHG § 121; ; BSHG § 97 Abs. 1; ; BSHG § 97 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 121 § 97 Abs. 1, 2
    Passivlegitimation des Sozialhilfeträgers bei Erstattung von Nothilfekosten infolge notfallbedingten Krankentransports in ambulante medizinische Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 260
  • NVwZ-RR 2005, 418
  • DVBl 2005, 773
  • DÖV 2005, 618
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    Die Passivlegitimation für die Erstattung von Nothilfekosten trifft den Sozialhilfeträger, der bei rechtzeitiger Kenntnis die Sozialhilfe zu gewähren gehabt hätte (wie BVerwGE 114, 326).

    Sinn des Gesetzes sei, mit der Erstattungspflicht denjenigen Träger der Sozialhilfe zu belasten, der ohne das Eingreifen des Nothelfers die Kosten der gewährten Hilfe zu tragen gehabt hätte (BVerwGE 114, 326).

    Zwar führten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vorübergehende Änderungen des tatsächlichen Aufenthalts im Regelfall nicht zu einer Zuständigkeitsänderung beim Träger der Sozialhilfe, doch würden Nothilfefälle im Sinne des § 121 BSHG gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2001 - BVerwG 5 C 21.00 - (BVerwGE 114, 326) von dieser wertenden Betrachtungsweise nicht erfasst.

    Der Sinn des Gesetzes ist, "mit der Erstattungspflicht denjenigen Träger der Sozialhilfe zu belasten, der ohne das Eingreifen des Nothelfers die Kosten der gewährten Hilfe zu tragen gehabt hätte" (BVerwGE 114, 326, 329).

    Der Nothelfer soll sich im Interesse des in Not geratenen Bürgers auf die Gewährung der Nothilfe konzentrieren dürfen und nicht Kraft und Zeit auf die ansonsten unter Umständen sehr aufwendige Ermittlung des zuständigen Leistungsträgers verwenden müssen" (BVerwGE 114, 326, 332).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    § 97 Abs. 1 BSHG fixiert vielmehr die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 - und vom 5. März 1998 - BVerwG 5 C 12.97 - s.a. Urteile vom 17. November 1994 - BVerwG 5 C 13.92 - ; vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 21.97 - ; vom 23. Juni 1994 - BVerwG 5 C 26.92 - ).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    § 97 Abs. 1 BSHG fixiert vielmehr die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 - und vom 5. März 1998 - BVerwG 5 C 12.97 - s.a. Urteile vom 17. November 1994 - BVerwG 5 C 13.92 - ; vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 21.97 - ; vom 23. Juni 1994 - BVerwG 5 C 26.92 - ).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    "der besonderen Bedeutung des § 121 BSHG, die spontane Hilfsbereitschaft freiwilliger Helfer in Eilsituationen im Interesse in Not geratener Menschen zu erhalten und zu stärken (BVerwGE 91, 245 ), Rechnung getragen.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 12.97

    Bedarfswegfall, sozialhilferechtlicher - wegen zwischenzeitlicher Selbsthilfe;;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    § 97 Abs. 1 BSHG fixiert vielmehr die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 - und vom 5. März 1998 - BVerwG 5 C 12.97 - s.a. Urteile vom 17. November 1994 - BVerwG 5 C 13.92 - ; vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 21.97 - ; vom 23. Juni 1994 - BVerwG 5 C 26.92 - ).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    § 97 Abs. 1 BSHG fixiert vielmehr die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 - und vom 5. März 1998 - BVerwG 5 C 12.97 - s.a. Urteile vom 17. November 1994 - BVerwG 5 C 13.92 - ; vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 21.97 - ; vom 23. Juni 1994 - BVerwG 5 C 26.92 - ).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92

    Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03
    § 97 Abs. 1 BSHG fixiert vielmehr die örtliche Zuständigkeit des einmal zuständig gewordenen Sozialhilfeträgers "für die Regelung zumindest derjenigen Bedarfslagen, die im Verantwortungsbereich dieses Sozialhilfeträgers nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt sind, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätten beseitigt werden können" (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1994 - BVerwG 5 C 47.91 - und vom 5. März 1998 - BVerwG 5 C 12.97 - s.a. Urteile vom 17. November 1994 - BVerwG 5 C 13.92 - ; vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 21.97 - ; vom 23. Juni 1994 - BVerwG 5 C 26.92 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

    Vielmehr ist eine den Gesichtspunkten einer möglichst wirksamen sozialhilferechtlichen Betreuung, dem Schutzbedürfnis und der Eigenart der jeweiligen Bedarfslage Rechnung tragende Betrachtung geboten (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 5 C 67/03 - BVerwGE 122, 260).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 40/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB

    Die Beklagte ist auch örtlich zuständig gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei einem medizinischen Notfall nach dem Ort der erbrachten Nothilfe (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. November 2004, 5 C 67/03 zur örtlichen Zuständigkeit für einen Krankentransport in ambulante medizinische Behandlung).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
    Vielmehr ist eine den Gesichtspunkten einer möglichst wirksamen sozialhilferechtlichen Betreuung, dem Schutzbedürfnis und der Eigenart der jeweiligen Bedarfslage Rechnung tragende Betrachtung geboten (BVerwGE 122, 260).
  • VG Münster, 15.12.2005 - 11 K 420/04
    BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 5 C 67/03 -, FEVS 56, 350; Urteil vom 14. Juni 2001 - 5 C 21.00 -, FEVS 53, 97.
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