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   AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03   

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AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03 (https://dejure.org/2003,39857)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2003 - 5 C 713/03 (https://dejure.org/2003,39857)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2003 - 5 C 713/03 (https://dejure.org/2003,39857)
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Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Trotz ausländischer Tageszulassung "Neuwagen"

 
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  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH WRP 86, 324; ZIP 86, 531; NJW 80, 1097; 86, 2836; 2000, 2018) beeinträchtigt der formale Akt der Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf einen ausländischen Vertragshändler nicht die Eigenschaft eines Fahrzeuges als Neuwagen.
  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03
    Die Klausel ist wirksam (vgl. BGH NJW 82, 2316; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 720).
  • OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 13/98

    Darlegungs- und Beweislast bei wirksamer Schadenspauschalierung

    Auszug aus AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03
    Die Klausel ist wirksam (vgl. BGH NJW 82, 2316; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 720).
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH WRP 86, 324; ZIP 86, 531; NJW 80, 1097; 86, 2836; 2000, 2018) beeinträchtigt der formale Akt der Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf einen ausländischen Vertragshändler nicht die Eigenschaft eines Fahrzeuges als Neuwagen.
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Auszug aus AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH WRP 86, 324; ZIP 86, 531; NJW 80, 1097; 86, 2836; 2000, 2018) beeinträchtigt der formale Akt der Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf einen ausländischen Vertragshändler nicht die Eigenschaft eines Fahrzeuges als Neuwagen.
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