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   BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74   

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BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74 (https://dejure.org/1977,2398)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1977 - V CB 72.74 (https://dejure.org/1977,2398)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1977 - V CB 72.74 (https://dejure.org/1977,2398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Anfechtung durch Teilnehmer; Ausschlusswirkung; Kostenverteilungsplan; Nachprüfung, gerichtliche; Rügerecht; Wege- und Gewässerplan; Widerspruch; Widerspruchsbeschränkung; Widerspruchsgegenstand

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines an Vorerhebungen und Aufklärungsversammlungen beteiligten Beamten in einem Verfahren gegen die Schätzwertfeststellung eines Flurstücks - Ausschließung eines an Vorerhebungen und Aufklärungsversammlungen beteiligten Beamten in einem Verfahren gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landabfindung - Beschwerde - Wegeplan - Gewässerplan - Kostenverteilungsplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Wird gegen die Landabfindung Beschwerde eingelegt, so bedarf es gesonderter Rügen, wenn damit zugleich eine Nachprüfung des Wege- und Gewässerplans und des Kostenverteilungsplans erreicht werden soll (Fortführ. BVerwGE 47, 87).

    Eine auf mangelnde Wertgleichheit der Landabfindung gestützte Beschwerde schließt deshalb nicht ohne weiteres eine Beschwerde gegen den Wege- und Gewässerplan und den Kostenverteilungsplan ein (vgl. auch BVerwGE 47, 87 für den Geldausgleich nach § 50 Abs. 2 FlurbG).

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Da auch das sonstige Vorbringen der Kläger, insbesondere ihre Rüge, das Urteil sei in den von ihnen im einzelnen bezeichneten Punkten nicht mit Gründen versehen (vgl. hierzu insbesondere Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]) keine schlüssige Rüge eines der in § 133 VwGO als Voraussetzung der zulassungsfreien Revision abschließend aufgeführten Verfahrensmängel enthält, war ihre Revision gemäß § 144 Abs. 1 VwGO als unzulässig zu verwerfen.
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. insbesondere BVerwGE 30, 57) die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus.
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß ein Teilnehmer nur in dem Umfang Ausbaumaßnahmen verlangen kann, wie dies im Flurbereinigungsplan festgelegt ist (BVerwGE 42, 92).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Sofern eine Anfechtungsklage erhoben ist, gehört dazu das gesamte behördliche Verfahren einschließlich des Vorverfahrens, das den Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts zum Gegenstand hatte (vgl. u.a. Urteil vom 8. Februar 1977 - BVerwG V C 071.75 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Ob daraus folgt, daß ein Teilnehmer den Wege- und Gewässerplan unabhängig von einem Rechtsmittel gegen seine Abfindung anfechten kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offengelassen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960, 78]; Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 -).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 (BVerwGE 44, 96) im einzelnen ausgeführt, daß die Tätigkeit dieses Beamten als Beisitzer am Flurbereinigungsgericht rechtlich unbedenklich ist.
  • BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60

    Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Ob daraus folgt, daß ein Teilnehmer den Wege- und Gewässerplan unabhängig von einem Rechtsmittel gegen seine Abfindung anfechten kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offengelassen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960, 78]; Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 -).
  • BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59

    Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß ein Teilnehmer es in der Hand hat, seine Beanstandungen des Flurbereinigungsplans auf einzelne Beschwerdepunkte zu beschränken, wenn es sich um selbständige oder teilbare Festsetzungen handelt (Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG I CB 135.59 - [RdL 1960, 189]).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Sie können mit Widerspruch und Klage nicht nur abfindungsbezogene Beeinträchtigungen geltend machen, sondern auch sonstige Beanstandungen gegen einzelne selbständige oder teilbare Festsetzungen im Flurbereinigungsplan vorbringen (BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - [zF 59 II S. 33]).
  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

    Diese steht im Widerspruch zu späteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Teilnehmer seine Beanstandungen des Flurbereinigungsplans auf einzelne selbstständige oder teilbare Festsetzungen desselben beschränken kann (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - Buchholz 424.01 § 59 FlurbG Nr. 6 S. 1 und vom 18. März 1985 - BVerwG 5 B 75.93 - n.v. ).
  • BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 58.76

    Schätzwertfeststellung von Flurstücken bei Flurbereinigung - Ablehnungsgesuch

    Ein Ausschließungsgrund nach § 54 Abs. 2 VwGO liegt deshalb nicht vor (vgl. dazu auch Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 -).

    Soweit die Kläger den entschädigungslosen Entzug ihres Gemeindenutzungsrechts beanstanden, hat das Flurbereinigungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - (RdL 1960, 189) die Klage zu Recht wegen fehlenden Vorverfahrens als unzulässig abgewiesen (so auch Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 -).

  • BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiederzuweisung

    Aus diesem Grunde bleibt es den Teilnehmern unbenommen, ihre Beanstandungen auf einzelne selbständige oder teilbare Festsetzungen zu beschränken (Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - [RzF 59 II S. 33]).

    Der danach folgerichtige Verweis auf die Rechtsfolge des § 134 Abs. 1 FlurbG, wonach hinsichtlich der nicht angegriffenen Planteile das Einverständnis der Beteiligten vermutet wird, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961, a.a.O. und Beschluß vom 20. Juli 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.1984 - 5 CB 14.82

    Rechtsmittel

    Ein nach § 54 Abs. 2 VwGO beachtlicher Ausschließungsgrund kann danach nur dann bestehen, wenn die gerügte Mitwirkung in einen Verfahrensabschnitt fällt, der noch in einem Zusammenhang mit der im Rechtsstreit angefochtenen behördlichen Entscheidung steht (Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - und Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 CB 50.74 - [RzF § 138 I/2, S. 169]).
  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 B 24.88

    Entschädigung infolge einer Flurbereinigung - Verletzung des Anspruchs auf

    Denn im Beschwerdevorbringen ist eine dahin gehende Frage nicht aufgeworfen worden, obgleich bei der im angegriffenen Urteil vertretenen Rechtsansicht hätte in Betracht kommen können, die Tragweite der gegenständlichen Beschränkung von Planwidersprüchen auszuloten, zumal das Flurbereinigungsgericht sich auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hierzu berufen hat (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - <RdL 1960, 189 f. = RzF 44 IV S. 7 f.>; Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240 f. = RzF 44 I S. 31 ff.> sowie Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - ).
  • BVerwG, 26.10.1978 - V CB 50.74
    Ein Ausschließungsgrund nach § 54 Abs. 2 VwGO kann deshalb nur dann bestehen, wenn die Mitwirkung in einen Verfahrensabschnitt fällt, der in einem Zusammenhang mit der im Rechtsstreit angefochtenen behördlichen Entscheidung steht (Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 -).
  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 B 42.88

    Entschädigung infolge einer Flurbereinigung - Verletzung des Anspruchs auf

    Denn im Beschwerdevorbringen ist eine dahin gehende Frage nicht aufgeworfen worden, obgleich bei der im angegriffenen Urteil vertretenen Rechtsansicht hätte in Betracht kommen können, die Tragweite der gegenständlichen Beschränkung von Planwidersprüchen auszuloten, zumal das Flurbereinigungsgericht sich auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hierzu berufen hat (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - <RdL 1960, 189 f. = RzF 44 IV S. 7 f.>; Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240 f. = RzF 44 I S. 31 ff.> sowie Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - ).
  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 B 40.88

    Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn im Beschwerdevorbringen ist eine dahin gehende Frage nicht aufgeworfen worden, obgleich bei der im angegriffenen Urteil vertretenen Rechtsansicht hätte in Betracht kommen können, die Tragweite der gegenständlichen Beschränkung von Planwidersprüchen auszuloten, zumal das Flurbereinigungsgericht sich auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hierzu berufen hat (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - <RdL 1960, 189 f. = RzF 44 IV S. 7 f.>; Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240 f. = RzF 44 I S. 31 ff.> sowie Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - ).
  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 B 44.88

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen

    Denn im Beschwerdevorbringen ist eine dahin gehende Frage nicht aufgeworfen worden, obgleich bei der im angegriffenen Urteil vertretenen Rechtsansicht hätte in Betracht kommen können, die Tragweite der gegenständlichen Beschränkung von Planwidersprüchen auszuloten, zumal das Flurbereinigungsgericht sich auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hierzu berufen hat (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - <RdL 1960, 189 f. = RzF 44 IV S. 7 f.>; Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240 f. = RzF 44 I S. 31 ff.> sowie Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - ).
  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 B 39.88

    Entschädigung infolge einer Flurbereinigung - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 B 37.88

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift

  • BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 44.76

    Beschwerde eines Teilnehmers an einem Flurbereinigungsverfahren gegen einen

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