Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 26.08.2008 - 5 Ca 1084/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 26.08.2008 - 5 Ca 1084/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 200/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 200/08
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen verschiedener "Arbeitgeber"
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 26.08.2008 - 5 Ca 1084/07 - wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird auf 8.622,33 EUR festgesetzt.