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ArbG Bayreuth, 27.06.2007 - 5 Ca 1447/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Drittschuldnerklage eines unterhaltsberechtigten Kindes zur Durchsetzung von Lohnansprüchen gegenüber einem Unternehmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Abdeckung von Unterhaltsrückständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 27.06.2007 - 5 Ca 1447/06
- LAG Nürnberg, 16.04.2008 - 3 Sa 551/07
- BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 295
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Auszug aus ArbG Bayreuth, 27.06.2007 - 5 Ca 1447/06
Für Unterhaltsrückstände gilt demgegenüber die Ausnahme nicht, diese können ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und erlöschen im Falle einer späteren Restschuldbefreiung (BGH vom 23.02.2005, BGHZ 162, 234 ff.).
- BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 27. Juni 2007 - 5 Ca 1447/06 - wird zurückgewiesen. - LAG Nürnberg, 16.04.2008 - 3 Sa 551/07
Drittschuldnerklage - Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen - …
I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 27.06.2007 - Az.: 5 Ca 1447/06 - in Ziffern 1 und 2 abgeändert:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.652,54 (in Worten: Euro eintausendsechshundertzweiundfünfzig 54/100) zu bezahlen.1.Das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 27.06.2007, Aktenzeichen 5 Ca 1447/06 wird aufgehoben.2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.652,54 zu bezahlen.3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.Die Beklagte beantragt,.