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ArbG Mainz, 03.07.2008 - 5 Ca 170/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 03.07.2008 - 5 Ca 170/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 495/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 495/08
Krankheitsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 3. Juli 2008, Az.: 5 Ca 170/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 03.07.2008, Az.: 5 Ca 170/08, abzuändern und die Klage abzuweisen.