Rechtsprechung
ArbG Essen, 26.10.2012 - 5 Ca 2071/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 26.10.2012 - 5 Ca 2071/12
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12
Arbeitnehmereigenschaft eines Hausaufgabenbetreuuers im offenen Ganztag einer …
1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.10.2012, Az. 5 Ca 2071/12 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Die Klägerin beantragt, 1.Das Urteil des Arbeitsgerichtes Essen vom 26.10.2012, Az.: 5 Ca 2071/12 teilweise abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.11.2011 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 6 Stufe 3 TVöD SuE und auf die jeweiligen Differenzbeträge zu der tatsächlich geleisteten Vergütung Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.
2.Für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 1) das Urteil des Arbeitsgerichtes Essen vom 26.10.2012, Az.: 5 Ca 2071/12 abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.11.2011 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 TVöD SuE und auf die jeweiligen Differenzbeträge zu der tatsächlich geleisteten Vergütung Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.
3.Für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 2) das Urteil des Arbeitsgerichtes Essen vom 26.10.2012, Az.: 5 Ca 2071/12 abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.11.2011 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S 3 Stufe 3 TVöD SuE und auf die jeweiligen Differenzbeträge zu der tatsächlich geleisteten Vergütung Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.
2.Das Urteil des Arbeitsgerichtes Essen vom 26.10.2012, Az.: 5 Ca 2071/12 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.