Rechtsprechung
ArbG Mainz, 08.09.2016 - 5 Ca 366/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,66959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.09.2016 - 5 Ca 366/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16
Bewerbungsverfahren - Diskriminierung - Geschlecht - Begriff Bürofee
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.09.2016, Az.: 5 Ca 366/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat durch Urteil vom 08.09.2016 - 5 Ca 366/16 - daraufhin das Versäumnisurteil vom 25.05.2016 aufrecht erhalten.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.09.2016, Aktenzeichen 5 Ca 366/16, abzuändern und nach den Schlussanträgen der klägerischen Partei erster Instanz zu erkennen.