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   ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10   

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https://dejure.org/2010,78465
ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10 (https://dejure.org/2010,78465)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10 (https://dejure.org/2010,78465)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 23. September 2010 - 5 Ca 5142/10 (https://dejure.org/2010,78465)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 4 AZR 578/98 v. 5.10.1999).

    Die Kammer ist aber der Überzeugung, dass nur die Tarifauslegung des Klägers zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 4 AZR 578/98 vom 05.10.1999) und die weiteren Auslegungskriterien nicht zu einer zwingenden Auslegung führen.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10
    Verbleiben danach im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden, wobei es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel gibt (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 18.12.2009 - 3 Sa 213/09

    Zahlungsanspruch nach Protokollerklärung Nr 1 zu § 18 Abs 4 TVöD - Tarifcharakter

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10
    Die genannte Protokollerklärung stellt eine hinreichende Anspruchsgrundlage dar, da sie eine Tarifvereinbarung und nicht lediglich eine Interpretationshilfe ist (LAG Hessen, 19/3 Sa 213/09 vom 18.12.2009, LAG Hamm, 17 Sa 701/09 vom 20.08.2009, beide nach Ju-ris).
  • LAG Hamm, 20.08.2009 - 17 Sa 701/09
    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10
    Die genannte Protokollerklärung stellt eine hinreichende Anspruchsgrundlage dar, da sie eine Tarifvereinbarung und nicht lediglich eine Interpretationshilfe ist (LAG Hessen, 19/3 Sa 213/09 vom 18.12.2009, LAG Hamm, 17 Sa 701/09 vom 20.08.2009, beide nach Ju-ris).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2011 - 13 Sa 1424/10

    Auszahlung des tariflichen Leistungsentgelts im öffentlichen Dienst; unbegründete

    (gegen ArbG Bremen-Bremerhaven 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10 - ).

    Dem vom Kläger angezogenen Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23. September 2010 - 5 Ca 5142/10 - vermag die Kammer ebenfalls keine Anspruchsgrundlage für sein Begehren zu entnehmen.

  • LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11

    Tarifliches Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst; Übertragung des Restvolumens

    Der entgegenstehenden Auffassung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (23.09.2010 - 5 Ca 5142/10, Bl. 122 bis 130 d.A.; zustimmend Dannenberg, PersR 2011, 172), aus der fehlenden Regelung zum Insolvenzschutz und der Verzinsung der thesaurierten Beträge folge, dass nur eine Auflösung des Restvolumens durch Auszahlung im Folgejahr Sinn und Zweck der tariflichen Regelung entspreche, ist entgegenzuhalten, dass die Tarifvertragsparteien zunächst bis zum 31.12.2007 in der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA vereinbart hatten, in der Entgeltrunde 2008 die Umsetzung des § 18 TVöD-VKA analysieren, gegebenenfalls notwendige Folgerungen (Schiedsstelle) ziehen zu wollen.

    Unerheblich ist nach Auffassung der Kammer, dass die als undifferenziertes Leistungsentgelt ausgeschütteten Mittel aus umgewidmeten bisher fixen Entgeltbestandteilen des Jahres 2006 erwirtschaftet wurden, wie sich aus der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 3 TVöD-VKA ergibt (so auch BAG 23.09.2010 a.a.O.), da diese Entgeltbestandteile den Beschäftigten nicht verloren gehen, sie durch Druck auf die Betriebsparteien eine Auszahlung fördern können.

  • LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 367/10

    Zahlung leistungsbezogenen Arbeitsentgelts ohne betriebliche Regelung

    Für das Jahr 2007 wird bei Nichteinigung der Betriebsparteien bis zum 31.07.2007 ein undifferenziertes Leistungsentgelt in Höhe von 12 % des Tabellenentgelts für September 2007 ausgezahlt, was jedenfalls bei normalem Verlauf der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst insgesamt kein höheres Volumen ergibt, als das für 2006 nach § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) ermittelte Volumen von einem Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD fallenden Beschäftigten des Arbeitgebers (vgl. BAG vom 23.09.2010, aaO.).

    Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2010 (Az.: 5 Ca 5142/10 - PersR 2011, 170ff.) weitere Aspekte genannt, die der Annahme, die Kumulierungsthese führe zu einer sachgerechten und praktikablen Regelung, entgegenstehen.

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete

    Dies übersieht das seitens des Klägers herangezogene Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23.09.2010 (- 5 Ca 5142/10 - PersR 2011, 170).
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