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ArbG Essen, 24.04.2002 - 5 Ca 603/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Essen, 24.04.2002 - 5 Ca 603/02
- LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02
Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten …
1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2002 - 5 Ca 603/02 - abgeändert:.Mit Urteil vom 24.04.2002 hat die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 5 Ca 603/02 - die Klage abgewiesen.
Nachdem die Parteien im Termin vom 26.09.2002 den Rechtsstreit hinsichtlich der bisherigen Klageanträge zu 2 und 3 übereinstimmend für erledigt erklärt haben, beantragt der Kläger nun noch, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2002 - 5 Ca 603/02 - abzuändern und festzustellen, dass sich der Kläger seit dem 01.01.2002 bei dem Beklagten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet.