Rechtsprechung
   VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68735
VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576 (https://dejure.org/2011,68735)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.08.2011 - W 5 E 11.576 (https://dejure.org/2011,68735)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. August 2011 - W 5 E 11.576 (https://dejure.org/2011,68735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 9 N 08.2593

    Planrechtfertigung; Bestimmtheitsgrundsatz; Beitrittsbeschluss; vereinfachtes

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Auf den von den Antragstellern gegen diese Änderung eingelegten Normenkontrollantrag erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 3. November 2010, Az.: 9 N 08.2593, die am 12. September 2008 bekannt gemachte Änderung des Bebauungsplans für unwirksam.

    Hinsichtlich des weiteren umfangreichen Vortrags der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten des VG Würzburg Nrn. W 5 E 11.576 und W 5 K 11.101 und des BayVGH Nr. 9 N 08.2593 sowie auf die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

  • VG München, 21.10.1998 - M 8 K 95.2288
    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Das Fehlen derartiger Vorkehrungen lade geradezu dazu ein, dass Kfz auf dem Grundstück parken würden, wobei die seitens des Landratsamts vertretene Auffassung, entsprechende Vorkehrungen könnten ausweislich des Urteils des VG München vom 21. Oktober 1998, Az. M 8 K 95.2288, nicht getroffen werden, unzutreffend sei.

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Urteils des VG München vom 21. Oktober 1998, Az.: M 8 K 95.2288, sowie der Kommentierung in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die Neue Bayerische Bauordnung, Art. 76 Rd.Nr. 363. Denn vorliegend geht es gerade nicht um flankierende und sichernde Maßnahmen, die neben einer Nutzungsuntersagung erlassen werden.

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Dies ist der Fall, wenn eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für wesentliche Rechtsgüter besteht, wenn also jede andere Entscheidung mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen des Nachbarn ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BVerwG, U.v. 04.06.1996, Az.: 4 C 15/95; BayVGH, B.v. 21.01.2002, Az.: 2 ZB 00.780; Decker, a.a.O., Art. 76 Rd.Nr. 486; Dirnberger in Simon/Busse, a.a.O., Art. 54 Rd.Nr. 95 f.).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2137

    Nur nach Baurecht genehmigungsbedürftige Biogasanlage im Außenbereich;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Für baunachbarlichen Eilrechtsschutz ist ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann (OVG Saarlouis, B.v. 15.01.2009, Az.: 2 B 376/08, Rd.Nr. 18 in juris; B.v. 09.09.2009, Az.: 2 B 398/09, Rd.Nr. 15 in juris; BayVGH, B.v. 25.10.2010, Az.: 2 CS 10.2137, Rd.Nr. 6 in juris).
  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Für baunachbarlichen Eilrechtsschutz ist ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann (OVG Saarlouis, B.v. 15.01.2009, Az.: 2 B 376/08, Rd.Nr. 18 in juris; B.v. 09.09.2009, Az.: 2 B 398/09, Rd.Nr. 15 in juris; BayVGH, B.v. 25.10.2010, Az.: 2 CS 10.2137, Rd.Nr. 6 in juris).
  • OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Aussetzungsantrag

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Für baunachbarlichen Eilrechtsschutz ist ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann (OVG Saarlouis, B.v. 15.01.2009, Az.: 2 B 376/08, Rd.Nr. 18 in juris; B.v. 09.09.2009, Az.: 2 B 398/09, Rd.Nr. 15 in juris; BayVGH, B.v. 25.10.2010, Az.: 2 CS 10.2137, Rd.Nr. 6 in juris).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 4 BN 6.11

    Pflicht des Gerichts zum Hinweis auf Bedenken bezüglich der Wirksamkeit eines

    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Die gegen dieses Urteil durch den Markt W eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 4 BN 6.11, zurück.
  • VGH Bayern, 21.01.2002 - 2 ZB 00.780
    Auszug aus VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576
    Dies ist der Fall, wenn eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für wesentliche Rechtsgüter besteht, wenn also jede andere Entscheidung mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen des Nachbarn ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BVerwG, U.v. 04.06.1996, Az.: 4 C 15/95; BayVGH, B.v. 21.01.2002, Az.: 2 ZB 00.780; Decker, a.a.O., Art. 76 Rd.Nr. 486; Dirnberger in Simon/Busse, a.a.O., Art. 54 Rd.Nr. 95 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht