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   VG Gießen, 09.10.2007 - 5 E 280/07   

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https://dejure.org/2007,71990
VG Gießen, 09.10.2007 - 5 E 280/07 (https://dejure.org/2007,71990)
VG Gießen, Entscheidung vom 09.10.2007 - 5 E 280/07 (https://dejure.org/2007,71990)
VG Gießen, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 5 E 280/07 (https://dejure.org/2007,71990)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 8 A 926/08

    Notenermittlung im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 09. Oktober 2007 - 5 E 280/07 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 09. Oktober 2007 - 5 E 280/07 - das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vom 13. April 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 13. Dezember 2006 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, über das Ergebnis des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Die in dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 09. Oktober 2007 - 5 E 280/07 - zugelassene Berufung ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht begründet worden (§§ 124a Abs. 3 S. 3 bis 5, Abs. 6 VwGO).

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Rechtsprechung
   VG Weimar, 29.06.2007 - 5 E 280/07 We   

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https://dejure.org/2007,47909
VG Weimar, 29.06.2007 - 5 E 280/07 We (https://dejure.org/2007,47909)
VG Weimar, Entscheidung vom 29.06.2007 - 5 E 280/07 We (https://dejure.org/2007,47909)
VG Weimar, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 5 E 280/07 We (https://dejure.org/2007,47909)
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Wird zitiert von ...

  • VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07

    Untersagung von Sportwettenangeboten und anderen Glücksspielen über das Internet

    aa) Die in Form von Briefwetten angebotenen bzw. über das Internet an die Firma ... International Ltd. vermittelten Sportwetten dürften - jedenfalls in Form einer Teilnahme im Sinne des § 27 StGB (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 5 E 280/07 - juris) - unter den in § 284 Abs. 1 StGB genannten Begriff des Glücksspiels fallen.

    Angesichts der erheblichen Gewinnmöglichkeiten bei der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet hält die Kammer einen Streitwert von 50.000,- Euro im Hauptsacheverfahren für angemessen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2007 - 3 K 2902/06 -, juris; VG Weimar, Beschluss vom 29. Juni 2007, a.a.O), der für das vorliegende Eilverfahren zu halbieren ist (VGH Bad-Württ., Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris).

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