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VG Frankfurt/Main, 21.02.2002 - 5 E 4962/01 (V) |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 5 E 4962/01 (V) (https://dejure.org/2002,24311)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- saarheim.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 575
- NVwZ-RR 2003, 792 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97
Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2002 - 5 E 4962/01
Soweit die Bekl. diesem auch vom Kl. vertretenen Ansatz entgegengetreten ist, lässt sich der Rückgriff auf § § 11 HessSOG auch nicht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Bremen (NVwZ 1999, 314) mit der Argumentation rechtfertigen, es handele sich bei dem Versuch der Bekl., die Hütchenspielerszene aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel zu vertreiben, um eine komplexe, neu aufgetretene Gefahrenlage; Platzverweis und Aufenthaltsverbot seien zwei qualitativ unterschiedliche Maßnahmen, so dass § 31 HessSOG keine Sperrwirkung gegenüber § 11 HessSOG entfalte. - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75
Sicherungsverwahrung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2002 - 5 E 4962/01
Dabei sind, wie das BVerfG in seiner Rechtssprechung immer wieder betont hat (vgl. BVerfGE 42, 1 [42] m.w. Nach.), im Bereich der Eingriffsverwaltung strenge Maßstäbe an die "Regelungsdichte" zu stellen.
- VG Frankfurt/Main, 24.09.2014 - 5 K 659/14
Versammlungsrecht Blockupy
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte in seinem Urteil vom 21. Februar 2002 - 5 E 4962/01 - (NVwZ-RR 2002, 575) erkannt, dass auf der Rechtsfolgenseite des § 31 Abs. 1 HSOG die zeitliche Begrenzung durch das Adjektiv "vorübergehend" keine langandauernden Aufenthaltsverbote ermögliche und es sich bei § 31 Abs. 1 HSOG um eine besondere Regelung handele, die einen Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 HSOG zur Rechtfertigung längerer Aufenthaltsverbote ausschließe. - VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02
Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot
Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seines Beschlusses auf sein Urteil vom 21. Februar 2002 - 5 E 4962/01(V) - (NVwZ-RR 2002, 575) verwiesen. - VG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 5 K 2486/13
Tatsachen und tatsächliche Anhaltspunkte im hessischen Gefahrenabwehr- und …
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte in seinem Urteil vom 21. Februar 2002 - 5 E 4962/01 - (NVwZ-RR 2002, 575) erkannt, dass auf der Rechtsfolgenseite des § 31 Abs. 1 HSOG die zeitliche Begrenzung durch das Adjektiv "vorübergehend" keine langandauernden Aufenthaltsverbote ermögliche und es sich bei § 31 Abs. 1 HSOG um eine besondere Regelung handele, die einen Rückgriff auf die Generalklausel des § 11 HSOG zur Rechtfertigung längerer Aufenthaltsverbote ausschließe.