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VG Meiningen, 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 25.02.2009 - 5 E 574/08 M
- OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Im Zusammenhang bebauter …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me - hat das Verwaltungsgericht Meiningen den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, der Antrag sei zulässig, weil die Baugenehmigung kraft Gesetzes auch der Antragstellerin als Dritter gegenüber sofort vollziehbar und diese antragsbefugt sei.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me - abzuändern und ihrem erstinstanzlich gestellten Antrag stattzugeben.