Rechtsprechung
   VG Gießen, 18.03.2010 - 5 K 1084/09.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29656
VG Gießen, 18.03.2010 - 5 K 1084/09.GI (https://dejure.org/2010,29656)
VG Gießen, Entscheidung vom 18.03.2010 - 5 K 1084/09.GI (https://dejure.org/2010,29656)
VG Gießen, Entscheidung vom 18. März 2010 - 5 K 1084/09.GI (https://dejure.org/2010,29656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 3 S 3 BEEG
    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Zwecke der Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote nach der HessMutterschutzVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Zwecke der Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote nach der HessMutterschutzVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus VG Gießen, 18.03.2010 - 5 K 1084/09
    Insoweit werde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20.09.2007 - C-116/06 - verwiesen.

    Dies gilt nach der Auslegung dieser europarechtlichen Regelungen unter Einbeziehung von Art. 8 und 11 RL 92/85/EWG durch den EuGH in seinem Urteil vom 20.09.2007 - C - 116/06 - "Kiiski" auch dann, wenn der tatsächlichen Wiederaufnahme der Beschäftigung ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot entgegensteht und selbst dann, wenn die Rückkehr in die "Beschäftigung" lediglich zum Zwecke der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes i. S. d. RL 92/85 EWG unter Wiederaufnahme der Besoldungsleistungen erfolgen soll (so auch von Roetteken/Rothländer, HBR, § 95 HBG, Rdnr. 130 mit Nachweisen der Rechtsprechung des EuGH; a. A. zu § 2 Abs. 3 Satz 3 HEltZVO entsprechenden landesrechtlichen Regelungen und § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG, jedoch ohne Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 20.09.2007: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2008 - 1 A 2282/06 -, juris und VG Magdeburg, Urteil vom 24.11.2009 - 5 A 58/09 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 2282/06

    Vorzeitige Beendigung von Erziehungsurlaub trotz bestehender Mutterschutzfristen;

    Auszug aus VG Gießen, 18.03.2010 - 5 K 1084/09
    Dies gilt nach der Auslegung dieser europarechtlichen Regelungen unter Einbeziehung von Art. 8 und 11 RL 92/85/EWG durch den EuGH in seinem Urteil vom 20.09.2007 - C - 116/06 - "Kiiski" auch dann, wenn der tatsächlichen Wiederaufnahme der Beschäftigung ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot entgegensteht und selbst dann, wenn die Rückkehr in die "Beschäftigung" lediglich zum Zwecke der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes i. S. d. RL 92/85 EWG unter Wiederaufnahme der Besoldungsleistungen erfolgen soll (so auch von Roetteken/Rothländer, HBR, § 95 HBG, Rdnr. 130 mit Nachweisen der Rechtsprechung des EuGH; a. A. zu § 2 Abs. 3 Satz 3 HEltZVO entsprechenden landesrechtlichen Regelungen und § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG, jedoch ohne Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 20.09.2007: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2008 - 1 A 2282/06 -, juris und VG Magdeburg, Urteil vom 24.11.2009 - 5 A 58/09 -, juris).
  • VG Magdeburg, 24.11.2009 - 5 A 58/09
    Auszug aus VG Gießen, 18.03.2010 - 5 K 1084/09
    Dies gilt nach der Auslegung dieser europarechtlichen Regelungen unter Einbeziehung von Art. 8 und 11 RL 92/85/EWG durch den EuGH in seinem Urteil vom 20.09.2007 - C - 116/06 - "Kiiski" auch dann, wenn der tatsächlichen Wiederaufnahme der Beschäftigung ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot entgegensteht und selbst dann, wenn die Rückkehr in die "Beschäftigung" lediglich zum Zwecke der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes i. S. d. RL 92/85 EWG unter Wiederaufnahme der Besoldungsleistungen erfolgen soll (so auch von Roetteken/Rothländer, HBR, § 95 HBG, Rdnr. 130 mit Nachweisen der Rechtsprechung des EuGH; a. A. zu § 2 Abs. 3 Satz 3 HEltZVO entsprechenden landesrechtlichen Regelungen und § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG, jedoch ohne Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 20.09.2007: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2008 - 1 A 2282/06 -, juris und VG Magdeburg, Urteil vom 24.11.2009 - 5 A 58/09 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 02.08.2012 - 9 K 5006/11

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

    Dies gilt nach der Auslegung von Art. 2 Abs. 1, 3 RL 76/207/EWG durch den EuGH auch dann, wenn der tatsächlichen Wiederaufnahme der Beschäftigung ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot entgegensteht (EuGH a. a. O. Rn. 43) und wenn die Rückkehr in die "Beschäftigung" lediglich zum Zweck der Inanspruchnahme weiteren Mutterschaftsurlaubs unter Wiederaufnahme der Besoldungsleistungen erfolgen soll, eine tatsächliche Beschäftigung also nicht angestrebt wird, sondern aus Gründen des Mutterschutzes ausscheidet (EuGH 20.09.2007, a. a. O.; so auch VG Gießen, Urteil vom 18. März 2010 - 5 K 1084/09.GI).Die RL 2006/54/EG hat daran nichts geändert.

    Dies hat bereits das VG Gießen in seinem Urteil vom 18. März 2010 (a. a. O., Umdruck S. 10 f.), dem ein in tatsächlicher Hinsicht mit dem hier zu entscheidenden Sachverhalt vergleichbarer Fall zugrunde lag, im Einzelnen überzeugend begründet; darauf wird verwiesen.

  • VG Wiesbaden, 23.04.2020 - 3 K 828/16

    Zur vorzeitigen Beendigung und der Übertragung von Elternzeit, die in die Zeit

    Es bedarf daher eines ausdrücklichen Antrages an den Dienstherrn, um diesem zu erkennen zu geben, dass die Beamtin für ihre Freistellung vom Dienst nicht mehr auf die bewilligte Elternzeit zurückgreifen will, sondern das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zum Tragen kommen soll (vgl. ebenso bereits zur alten Rechtslage nach der HMuSchVO VG Gießen, Urteil vom 18.03.2010 - 5 K 1084/09.GI -, juris Rdnr. 37 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht