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   FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15   

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FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15 (https://dejure.org/2017,48958)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2017 - 5 K 1091/15 (https://dejure.org/2017,48958)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 5 K 1091/15 (https://dejure.org/2017,48958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten in Schweizer Franken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung von Fremdwährungsdarlehen - Festlegung eines Mindestkurses des Schweizer Franken durch die Schweizerische Nationalbank bewirkt voraussichtlich dauernde Wertveränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teilwerterhöhung für Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Mindestwechselkurs kann zu Teilwerterhöhung bei Fremdwährungsdarlehen führen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2018, 112
  • EFG 2018, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Dies sei im Umkehrschluss aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.04.2009 (IV R 62/06, Bundessteuerblatt Teil II [BStBl II] 2009, 778) zu schließen.

    In einem solchen Fall würde der BFH eine dauerhafte Wertminderung akzeptieren (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.2009, a.a.O.).

    Fremdwährungsverbindlichkeiten sind daher grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten, der sich aus dem Kurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme ergibt (BFH-Urteil vom 23.04.2009 IV R 62/06, BStBl II 2009, 778, m.w.N.).

    Ob bei Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauerhafte Teilwerterhöhung ist, hängt nach der Rechtsprechung des BFH maßgeblich von der Laufzeit der Verbindlichkeit ab (BFH-Urteil vom 23.04.2009 IV R 62/06, BStBl II 2009, 778).

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 2 V 2763/15

    Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem unbefristeten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Dies allein vermag zwar nach Ansicht des erkennenden Senats eine Teilwerterhöhung nicht zu rechtfertigen (a. A. Kulosa in Schmidt, EStG, 36. Aufl. § 6 Rn. 374 i.V.m. 30. Aufl. Rn. 367 und 369 und ihm folgend der 2. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 08.03.2016 2 V 2763/15, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2017, 382), da eine absolute Grenze volkswirtschaftlich und währungspolitisch nicht zu begründen ist.

    Zudem gibt es hierzu bereits differierende finanzgerichtliche Entscheidungen (Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 06.07.2011 4 K 287/10, EFG 2012, 706, Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 08.03.2016 2 V 2763/15, EFG 2017, 382).

  • BFH, 05.01.2011 - I B 118/10

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen - Schätzung der Restlaufzeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Im Beschluss vom 05.01.2011 (I B 118/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2011, 986) bekräftigte der BFH, dass es bei der für die Abzinsung notwendigen Bestimmung der Laufzeit eines unverzinslichen Darlehens (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) nicht darauf ankommt, dass das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündbar ist, wenn sich nach den Umständen des Falles bei wirtschaftlicher Betrachtung trotz der formalen Kündigungsmöglichkeit nach den Erkenntnissen zum Bilanzstichtag voraussichtlich eine längere Laufzeit ergibt.

    Wenn - wie hier - die Restlaufzeit einer Verbindlichkeit nicht bekannt ist, muss diese - ggf. analog § 13 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) - geschätzt werden (BFH-Beschluss vom 05.01.2011 I B 118/10, BFH/NV 2011, 986).

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Bezogen auf die Verhältnisse zum Bilanzstichtag können jedoch nur wertaufhellende, aber nicht später eingetretene Umstände berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 04.02.2014 I R 53/12, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung [HFR] 2014, 1046).
  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 287/10

    Bewertung einer langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Zudem gibt es hierzu bereits differierende finanzgerichtliche Entscheidungen (Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 06.07.2011 4 K 287/10, EFG 2012, 706, Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 08.03.2016 2 V 2763/15, EFG 2017, 382).
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96

    Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Insofern ist die Klägerin nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. BFH-Urteil vom 28.04.1998 VII R 83/96, HFR 1998, 916).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 77/86

    - Verbindlichkeit eines Energieversorgungsunternehmens aufgrund einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) sind für Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs folgende Merkmale kennzeichnend: ihr Entstehen hängt wirtschaftlich eng mit einzelnen bestimmbaren, nach Art des Betriebs immer wiederkehrenden und nicht die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens betreffenden Geschäftsvorfällen zusammen; dieser Zusammenhang bleibt bis zur Tilgung der Schuld erhalten und die Verbindlichkeit wird innerhalb der nach Art des laufenden Geschäftsvorfalls allgemein üblichen Frist getilgt (BFH-Urteil vom 31.10.1990 I R 77/86, BStBl II 1991, 471, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl II 2009, 294).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15
    Der Teilwert der Verbindlichkeit kann in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden, wenn er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertveränderung höher ist, als der ursprüngliche Rückzahlungsbetrag (BFH-Urteil vom 22.11.1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359, unter II.2.a der Gründe zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.d.F. vor dem StEntlG 1999/2000/2002).
  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

    Das FG teile nicht die Auffassung des FG Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 11.07.2017 - 5 K 1091/15 (EFG 2018, 100), dass die am 06.09.2011 veröffentlichte Festlegung eines Mindestkurses von 1, 20 CHF pro EUR durch die SNB eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten darstelle, wegen der eine Teilwerterhöhung zum Bilanzstichtag 31.12.2011 als voraussichtlich dauernd anzusehen sei.

    Sie tritt zum Jahr 2011 der Auffassung des FG Baden-Württemberg im Urteil in EFG 2018, 100 bei.

    Die von der SNB bejahte Eingriffsnotwendigkeit durch unbegrenzte Stützungskäufe indiziert die Nachhaltigkeit der Kursveränderung (hier: Aufwertung des CHF gegenüber dem EUR) und rechtfertigt die Teilwerterhöhung der Fremdwährungsverbindlichkeit (s.a. FG Baden-Württemberg, Urteil in EFG 2018, 100, Rz 57 f.; von Glasenapp, Betriebs-Berater 2018, 112, 113).

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - 2 K 3880/16

    Teilwertzuschreibung bei einem verzinslichen unbefristeten Fremdwährungsdarlehen

    Dass die Schweizer Nationalbank im September 2011 eine Untergrenze im Verhältnis zum Euro, nicht übrigens zu anderen Währungen, eingeführt hat, kann als eine Reaktion auf die fundamentale Veränderung des von Wirtschaftsdaten, nicht aber als fundamentale Änderung selbst angesehen werden (a. A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 2017 5 K 1091/15, EFG 2018, 100).

    Außerdem weicht der erkennende Senat von der im Urteil des 5. Senats des FG Baden-Württemberg vom 11. Juli 2017 (5 K 1091/15, EFG 2018, 100) vertretenen Auffassung, (seit) wann eine Teilwertzuschreibung bei Darlehen in Schweizer Franken möglich ist, ab.

  • BFH, 10.06.2021 - IV R 18/18

    Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler

    (1) Entgegen der Auffassung des FG ist dies allerdings nicht bereits dann der Fall, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von jeweils 10 % für zwei aufeinanderfolgende Stichtage überschreitet (ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2017 - 5 K 1091/15, Rz 58, rechtskräftig; kritisch auch BeckOK EStG/Oellerich, 10. Ed. [01.06.2021], EStG § 6 Rz 1768).
  • FG Düsseldorf, 23.07.2018 - 6 K 884/15

    Keine voraussichtlich dauernde Teilwerterhöhung einer

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 5. Senats des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.7.2017 5 K 1091/15, EFG 2018, 100), dass die am 6.9.2011 erfolgte und veröffentlichte Festlegung eines Mindestkurses von 1, 20 CHF pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten darstelle, weswegen eine Teilwerterhöhung bei langfristigen, in CHF aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen mit unbefristeter Laufzeit zu dem Bilanzstichtag 31.12.2011 als voraussichtlich dauernd anzusehen sei.

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.7.2017 (5 K 1091/15, EFG 2018, 100) zugelassen.

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