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   FG Köln, 17.07.2019 - 5 K 1112/18   

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https://dejure.org/2019,64887
FG Köln, 17.07.2019 - 5 K 1112/18 (https://dejure.org/2019,64887)
FG Köln, Entscheidung vom 17.07.2019 - 5 K 1112/18 (https://dejure.org/2019,64887)
FG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 5 K 1112/18 (https://dejure.org/2019,64887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Lehrgänge eines Kräuterpädagogen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung von Kräuterpädagogikseminaren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.04.2008 - V R 58/05

    Umsatzsteuerpflicht der Durchführung eintägiger Fortbildungsseminare durch einen

    Auszug aus FG Köln, 17.07.2019 - 5 K 1112/18
    Dies genüge jedoch nicht (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 17.04.2008 V R 58/05, BFH NV 2008, 1418, unter II. 2. C der Gründe).

    Entsprechend verfange der Hinweis des Beklagten auf das BFH-Urteil vom 17.04.2008 V R 58/05 nicht.

    Er trägt ergänzend zu einer Einspruchsentscheidung wie folgt vor: Eine ausreichende Bescheinigung erfordere unbedingt, dass darin entsprechend dem Gesetzeswortlaut bescheinigt sei, das auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet werde (so auch ausdrücklich BFH-Urteil vom 17.04.2008 V R 58/05, BFH NV 2008, 1418 unter II. 2. c der Gründe; Abschnitt 114 Abs. 1 Satz 2 der Umsatzsteuerrichtlinien - UStR -).

    Danach muss in der Bescheinigung eindeutig zum Ausdruck kommen, dass der Steuerpflichtige mit seinen Leistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet (so auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17.04.2008 V R 58/05, BFH/NV 2008, 1418 und vom 20.03.2014 V R 3/13, BFH/NV 2014, 1175; Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 27.06.2012 15 K 1581/09, EFG 2012, 2319).

  • BFH, 20.03.2014 - V R 3/13

    Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von Art.

    Auszug aus FG Köln, 17.07.2019 - 5 K 1112/18
    Danach muss in der Bescheinigung eindeutig zum Ausdruck kommen, dass der Steuerpflichtige mit seinen Leistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet (so auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17.04.2008 V R 58/05, BFH/NV 2008, 1418 und vom 20.03.2014 V R 3/13, BFH/NV 2014, 1175; Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 27.06.2012 15 K 1581/09, EFG 2012, 2319).
  • FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1581/09

    Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen in der

    Auszug aus FG Köln, 17.07.2019 - 5 K 1112/18
    Danach muss in der Bescheinigung eindeutig zum Ausdruck kommen, dass der Steuerpflichtige mit seinen Leistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet (so auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17.04.2008 V R 58/05, BFH/NV 2008, 1418 und vom 20.03.2014 V R 3/13, BFH/NV 2014, 1175; Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 27.06.2012 15 K 1581/09, EFG 2012, 2319).
  • BFH, 27.07.2021 - V R 39/20

    Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.07.2019 - 5 K 1112/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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