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   VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05 We   

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https://dejure.org/2006,18133
VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05 We (https://dejure.org/2006,18133)
VG Weimar, Entscheidung vom 23.02.2006 - 5 K 234/05 We (https://dejure.org/2006,18133)
VG Weimar, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05 We (https://dejure.org/2006,18133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BAföG § 28 Abs 3; SGB-X § 45
    Familiendarlehen als abzugsfähige Verbindlichkeit; Familiendarlehen; Angehörigendarlehen; Schulden des Auszubildenden; Fremdvergleich; Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Besuch eines Ausbildungskollegs; Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung; Rechtliches Verwertungshindernis bei gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverboten; Maßgeblichkeit des Vermögensstands im ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes trägt diesen Besonderheiten Rechnung, wenn die äußeren Umstände einen Gestaltungsmissbrauch nicht unmittelbar nahelegen (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991, NJW 1992, 391).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Dieser Fremdvergleich ist notwendig, um eine auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen gestützte Beurteilung sicherzustellen (BFH, Urteil vom 25. Januar 2000, NJW 2000, 2693), die allein 8 5 K 234/05 We Aktenzeichen.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ermessensbetätigung der Behörde in einem Fall grob fahrlässiger unrichtiger Angaben in der Regel zur Rückgängigmachung des Verwaltungsaktes führen wird, weil andernfalls die Auszubildenden, die vollständige Angaben machen, benachteiligt würden (BVerwG, Urteil vom 17. September 1987, FamRZ 1988, 328; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juni 2003, 7 S 1697/02, zit.n. Juris).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Vertragliche Bindungen oder Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen und deshalb mit einem gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverbot nicht vergleichbar sind, können somit die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (st Rspr. BVerwG, Beschluss v. 16. Februar 2000, 5 B 182/99, zit.n. juris; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991, BVerwGE 87, 284).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Vertragliche Bindungen oder Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen und deshalb mit einem gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverbot nicht vergleichbar sind, können somit die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (st Rspr. BVerwG, Beschluss v. 16. Februar 2000, 5 B 182/99, zit.n. juris; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991, BVerwGE 87, 284).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Danach sind Darlehensverträge zwischen Angehörigen nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, vgl. zuletzt BFH, Beschluss vom 25. Juni 2002, X B 30/01, zit.n. Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02

    Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ermessensbetätigung der Behörde in einem Fall grob fahrlässiger unrichtiger Angaben in der Regel zur Rückgängigmachung des Verwaltungsaktes führen wird, weil andernfalls die Auszubildenden, die vollständige Angaben machen, benachteiligt würden (BVerwG, Urteil vom 17. September 1987, FamRZ 1988, 328; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juni 2003, 7 S 1697/02, zit.n. Juris).
  • VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04
    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Auch im Recht der Ausbildungsförderung hat nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung diese Würdigung von den Kriterien auszugehen, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind (hierzu zuletzt VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, NJW 2005, 2874; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005, 1 K 1477/03, zit.n. Juris; VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005, 5 K 3571/04, zit.n. Juris; VGH München, Beschluss vom 26. September 2005, 19 ZB 05.1170).
  • VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03

    Angehörigendarlehen als Schulden des Auszubildenden

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Auch im Recht der Ausbildungsförderung hat nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung diese Würdigung von den Kriterien auszugehen, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind (hierzu zuletzt VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, NJW 2005, 2874; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005, 1 K 1477/03, zit.n. Juris; VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005, 5 K 3571/04, zit.n. Juris; VGH München, Beschluss vom 26. September 2005, 19 ZB 05.1170).
  • VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03

    Rückforderung - Zu den Anforderungen an ein Darlehen unter Familienangehörigen

    Auszug aus VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05
    Auch im Recht der Ausbildungsförderung hat nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung diese Würdigung von den Kriterien auszugehen, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind (hierzu zuletzt VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, NJW 2005, 2874; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005, 1 K 1477/03, zit.n. Juris; VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005, 5 K 3571/04, zit.n. Juris; VGH München, Beschluss vom 26. September 2005, 19 ZB 05.1170).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1990 - 7 S 257/89

    Rückforderung der Ausbildungsförderung - grobfahrlässig verschuldete unrichtige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1984 - 16 A 434/83
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2008 - 7 A 11375/07

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Angehörigendarlehen

    Aufgrund des bestehenden Vertrauensverhältnisses unter Familienangehörigen kann in der Regel insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass Eltern von ihren in der Ausbildung befindlichen Kindern Zinszahlungen für die Gewährung des Darlehens verlangen oder sich gar eine Sicherheit für das Darlehen bestellen lassen (vgl. VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris Rn. 26; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., 28. Lieferung, Februar 2007, § 28 Rn. 10.1).
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    So ist in der Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass etwa Darlehensverträge unter Familienangehörigen eine abzugsfähige Schuld darstellen, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sog. "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere eine schriftliche Darlehensvereinbarung vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris; weitergehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

    Das setzt voraus, dass eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und der Schuldner ernsthaft mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger rechnen muss (s. zu Darlehensgewährungen unter Familienangehörigen VG Oldenburg, Urteil vom 26. Januar 2007 - 13 A 4168/05 - OVG Saarlouis, Urteil vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • VG Oldenburg, 24.04.2007 - 13 A 1100/05

    Ausbildungsförderung; Auszubildender; Beweislast; Bewilligung; Rechtsmissbrauch;

    So ist in der Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass etwa Darlehensverträge unter Familienangehörigen eine abzugsfähige Schuld darstellen, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sog. "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere eine schriftliche Darlehensvereinbarung vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris; weitergehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • VG Stade, 19.04.2007 - 4 A 874/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung individueller Ausbildungsförderung

    Durch die Abzugsmöglichkeiten von Verbindlichkeiten in § 28 Abs. 3 BAföG soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Vermögen, das im Bewilligungszeitraum der Erfüllung einer Verbindlichkeit dienen soll, dem Auszubildenden in diesem Zeitraum nicht mehr zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs zur Verfügung steht (vgl. zum Vorstehenden auch: VG Weimar, Urt. v. 23.02.2006 - 5 K 234/05.We - m.w.N., zitiert nach juris).
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