Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 5 K 3275/03 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Wohnungseigentumsgemeinschaften; Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Voraussetzungen für die Begünstigung der Anschaffung eines abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsguts; ...
- Judicialis
FördG § 3; ; FördG § 4 Abs. 1 S. 1; ; AO § 180 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilung des Kaufpreises einer von einem Bauträger sanierten Wohnung in Modernisierungsaufwendungen; Gebäudeanteil sowie Grund- und Bodenanteil
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufteilung des Kaufpreises einer von einem Bauträger sanierten Wohnung in Modernisierungsaufwendungen - Gebäudeanteil sowie Grund- und Bodenanteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berechnung des Modernisierungsaufwandes von Erwerbern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Modernisierungsaufwandes beim Erwerb von Ost-Eigentumswohnungen
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1519
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Berlin, 28.12.2006 - 1 B 1091/06
Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen: Ernstliche Zweifel an der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 5 K 3275/03
Denn sowohl das Fördergebietsgesetz als auch das Einkommensteuergesetz gehen bei der Bemessung der Grundlagen für die Abschreibungsbeträge von denjenigen Aufwendungen aus, die der Abschreibungsberechtigte getragen hat (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 28.12.2006 1 B 1091/06).
- FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 439/11
Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 FördG
Der Senat geht dabei zunächst von der Überlegung aus, dass bei der Aufteilung des gezahlten Kaufpreises im Rahmen der Abgrenzung der einzelnen Aufwendungen von denjenigen Aufwendungen auszugehen ist, die der Abschreibungsberechtigte - hier der Kläger - getragen hat (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 28.12.2006, 1 B 1091/06, EFG 2007, 866 sowie FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2007, 5 K 3275/03 B, EFG 2007, 1519, jeweils rechtskräftig).Dies lässt nur eine Bezugnahme auf die Aufwendungen des abschreibungsberechtigten Steuerpflichtigen zu (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2007, 5 K 3275/03 B, a.a.O.).
- FG Sachsen, 29.10.2008 - 2 K 565/06
Beteiligtenfähigkeit einer Grundstückseigentümergemeinschaft; Aufteilung des …
Es ist schon fraglich, ob die Bewertung der Sanierungskosten nach den Einstandskosten der GmbH - wie hier vom Beklagten vorgenommen - zu erfolgen hat oder der Verkehrswert der Altbausubstanz und des Grund und Bodens herangezogen wird (so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2007, EFG 2007, 1519, dem der Senat sich anschließt). - FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 10 K 12122/09
Einkommensteuer 2001 bis 2004
Nicht von der Hand zu weisen ist die vom FG Berlin-Brandenburg aufgezeigte Folge dieses Verfahrens, das auf die Einstandskosten des Veräußerers abstellt, dass es Manipulationsmöglichkeiten ermöglicht, insbesondere dann, wenn der Veräußerer das Grundstück mit der Altbausubstanz zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis erwerben konnte (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2007 - 5 K 3275/03 B, EFG 2007, 1519, Tz. 15).