Rechtsprechung
VG Freiburg, 26.10.2020 - 5 K 3359/20 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorgezogener Sperrzeitbeginn für Gaststätten bestätigt
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3)
- VG Bremen, 30.10.2020 - 5 V 2381/20
Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 - Schließung - Folgenabwägung; …
Während dagegen gerichtete Rechtsbehelfe zum Teil Erfolg hatten (siehe dazu NdsOVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, n.v.;… HessVGH, Beschl. v. 23.10.2020 - 6 B 2551/20 -, juris Rn. 25 ff.; OVG SL, Beschl. v. 28.10.2020 - 2 B 296/20 -, n.v.;… VG Berlin, Beschl. v. 15.10.2020 - 14 L 422/20 -, juris Rn. 11 ff.; VG Osnabrück, Beschl. v. 23.10.2020 - 3 B 75/20 -, n.v.; VG Gießen, Beschl. v. 22.10.2020 - 8 L 3610/20.GI -, n.v.;… VG Aachen, Beschl. v. 22.10.2020 - 7 L 758/20 -, juris Rn. 2 zur Sperrzeitverlängerung bei öffentlichen Vergnügungsstätten), blieb ihnen zum Teil auch der Erfolg versagt (…siehe dazu OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2020 - 13 B 1581/20.NE -, juris Rn. 31 ff.; BayVGH, Beschl. v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 -, n.v.;… VG Karlsruhe, Beschl. v. 23.10.2020 - 1 K 4274/20 -, juris Rn. 9 ff.; VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 26.10.2020 - 5 K 3359/20 und 5 K 3361/20 -, n.v.). - VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4412/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen infektionsschützende Maßnahmen
Dem trägt die festgesetzte Sperrzeit Rechnung, indem sie - neben vielen weiteren Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2, welche auf andere Lebensbereiche abzielen und in deren Zusammenschau die Regelung zu sehen ist - einen weiteren gesellschaftlichen Bereich erfasst, bei dem die Gelegenheit zur Übertragung des Virus eingeschränkt (so auch VG Freiburg, Beschluss vom 26.10.2020 - 5 K 3359/20 -). - VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4418/20
Pandemiebedingt vorgezogener Sperrzeitbeginn für Gaststätten und …
Dem trägt die festgesetzte Sperrzeit Rechnung, indem sie - neben vielen weiteren Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2, welche auf andere Lebensbereiche abzielen und in deren Zusammenschau die Regelung zu sehen ist - einen weiteren gesellschaftlichen Bereich erfasst, bei dem die Gelegenheit zur Übertragung des Virus eingeschränkt wird (so auch VG Freiburg, Beschluss vom 26.10.2020 - 5 K 3359/20 -).