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   VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07   

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VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07 (https://dejure.org/2008,38485)
VG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2008 - 5 K 3552/07 (https://dejure.org/2008,38485)
VG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 5 K 3552/07 (https://dejure.org/2008,38485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Abschleppgebühren bei verbotenem Parken an Parkscheinautomat nach einer Stunder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    Die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur mit gültigem Parkschein zu parken, beeinträchtigte dessen verkehrsregelnde Funktion, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82).

    Erfahrungsgemäß veranlassen Personenkraftfahrzeuge, die längere Zeit verbotswidrig abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigem Verhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.).

    Wenn die Parkzeit an einem Parkscheinautomaten in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden - hier um mehr als viereinhalb Stunden - überschritten wird, ist das Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.02.2000, Az. 3 C 14.99) ist für die Begriffsbestimmung daher der allgemeine Sprachgebrauch maßgeblich.
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00

    "bei Störung bitte anrufen, komme sofort"

    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    fernen des Fahrzeugs bereit ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 179/89; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001, Az. 3 Bf 429/00 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    Wenn die Parkzeit an einem Parkscheinautomaten in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden - hier um mehr als viereinhalb Stunden - überschritten wird, ist das Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    fernen des Fahrzeugs bereit ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 179/89; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001, Az. 3 Bf 429/00 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 27.04.1989 - Bf II 42/87

    Parken; Parkuhr; Verwaltungsakt; Abschleppen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    Wenn die Parkzeit an einem Parkscheinautomaten in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden - hier um mehr als viereinhalb Stunden - überschritten wird, ist das Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 123.89
    Auszug aus VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07
    Wenn die Parkzeit an einem Parkscheinautomaten in einer verkehrsreichen Innenstadt wie Bremen um mehrere Stunden - hier um mehr als viereinhalb Stunden - überschritten wird, ist das Abschleppen des derartig verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs keine Maßnahme, die den Betroffenen unverhältnismäßig schwer belastet (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde: Hessischer VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.1989, Az. Bf II 42/87, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, Az. 7 B 123/89; mehr als drei Stunden: BVerwG, Beschluss vom 06.07.1983, a.a.O.; Heß in: Burmann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, StVO § 13 Rdnr. 9).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 650/08

    Abschleppen im Freiburger Sedanquartier

    Für die Recht- bzw. Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme kommt es im vorliegenden Fall, der u.a. dadurch geprägt ist, dass der Pkw der Klägerin seit etwa drei Stunden verbotswidrig geparkt war und dass etwa eine Stunde vor Beginn der Abschleppmaßnahme eine schriftliche Verwarnung ausgestellt worden war, nicht darauf an, ob für andere Verkehrsteilnehmer eine konkrete Behinderung vorlag und/oder ob in der fraglichen Zeit in der näheren Umgebung noch andere Parkplätze frei waren ( VGH Bad.-Württ, Urteile vom 30.01.1995, a.a.O., und vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270; VG Bremen, Urteil vom 06.10.2008 - 5 K 3552/07 - VG Aachen, Urteil vom 10.05.2006 - 6 K 3362/04 - ).
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