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   FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06 E   

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https://dejure.org/2010,32380
FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06 E (https://dejure.org/2010,32380)
FG Münster, Entscheidung vom 25.11.2010 - 5 K 5019/06 E (https://dejure.org/2010,32380)
FG Münster, Entscheidung vom 25. November 2010 - 5 K 5019/06 E (https://dejure.org/2010,32380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34; EStG § 16
    Frage der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Belieferungsrechten und Personalübergabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnermittlung - Frage der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Belieferungsrechten und Personalübergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1875
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

    Auszug aus FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06
    Auch funktional unbedeutende Wirtschaftsgüter, in denen hohe stille Reserven ruhen, sind als wesentliche Betriebsgrundlagen im Sinne von § 16 EStG anzusehen (zum Ganzen: BFH vom 25.02.2010, IV R 49/08, DStR 2010, 1025; vom 02.10.1997 IV R 84/96, BStBl II 1998, 104).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06
    Auch funktional unbedeutende Wirtschaftsgüter, in denen hohe stille Reserven ruhen, sind als wesentliche Betriebsgrundlagen im Sinne von § 16 EStG anzusehen (zum Ganzen: BFH vom 25.02.2010, IV R 49/08, DStR 2010, 1025; vom 02.10.1997 IV R 84/96, BStBl II 1998, 104).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 88/92

    Zweigniederlassung als Teilbetrieb (§ 16 EStG )

    Auszug aus FG Münster, 25.11.2010 - 5 K 5019/06
    Ein Teilbetrieb liegt vor, wenn ein organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebs, der mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet ist und für sich betrachtet, die Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist, veräußert wird (BFH vom 29.04.1993, IV R 88/92, BFH/NV 1994, 694).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 28/11

    Endgültige Einstellung der gewerblichen Tätigkeit als Voraussetzung für einen

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1875 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Münster, 28.02.2012 - 1 K 2523/09

    Keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Zurückhaltung wesentlicher

    Die Revisionszulassung erfolgt gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Zulassung der Revision des BFH im Verfahren X R 28/11 gegen das Urteil des FG Münster vom 25.11.2010 (5 K 5019/06 E, EFG 2011, 1875).
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