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   FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97   

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https://dejure.org/2003,15816
FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97 (https://dejure.org/2003,15816)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2003 - 5 K 505/97 (https://dejure.org/2003,15816)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2003 - 5 K 505/97 (https://dejure.org/2003,15816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung einer Organisation für einen Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung; Befreiung von der Grundsteuer für einen Rückerwerb von Grundstücken aus enteignetem Gewerkschaftsvermögen durch ein Handlungsorgan des eutschen Gewerkschaftsbundes; Funktion und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG; Rechtsnachfolger eines Geschädigten als Berechtigter im Sinne des VermG; Grundstücksübertragung von einem Nichtberechtigten im Rahmen einer gütlichen Einigung; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG - Rechtsnachfolger eines Geschädigten als Berechtigter im Sinne des VermG - Grundstücksübertragung von einem Nichtberechtigten im Rahmen einer gütlichen Einigung - Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02

    Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG; Nachfolgeorganisationen,

    Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
    Mit Blick auf den Normzweck des § 6 VermG gilt daher eine Organisation, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG zum Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung bestimmt wurde, selbst als Berechtigter i.S.v. § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, ZOV 2003, 128).

    Somit kann das Fortbestehen der Vereinigung als in Auflösung befindlich dann nicht gemäß § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG fingiert werden (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).

    Der Beschluss ist dahingehend auszulegen, dass Nachfolgeorganisation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz VermG der DGB ist, dessen Interessen in diesem Fall durch die Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB wahrgenommen wurden (so auch das BVerwG, das nicht zwischen dem DGB und der Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB differenziert, vgl. Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
    Die seitens der früheren V. GmbH u.a. auf dem streitbefangenen Grundstück geführte Gaststätte erfüllte alle Merkmale eines Unternehmens i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Unternehmensrückgabeverordnung (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1996 7 C 45/94, ZIP 1996, 522 ).
  • VG Gera, 10.07.2002 - 2 K 111/98

    Feststellung der Berechtigung an einer ehemaligen Gesellschaft; Einstellung des

    Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
    Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung im Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. Juli 2002 (AZ.: 2 K 111/98), verwiesen, die sich der Senat zu eigen macht.
  • FG Sachsen, 16.12.1993 - 2 K 28/93
    Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
    Der Senat verweist hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Sächsischen Finanzgerichts in dem Urteil vom 16.12.1993 2 K 28/93, bestätigt durch den Bundesfinanzhof am 19. Oktober 1994, IIR 37/94.
  • BFH, 27.04.2005 - II R 66/03

    Grundstückserwerb nach VermG

    Das FA beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 20. August 2003 5 K 505/97 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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