Rechtsprechung
FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung einer Organisation für einen Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung; Befreiung von der Grundsteuer für einen Rückerwerb von Grundstücken aus enteignetem Gewerkschaftsvermögen durch ein Handlungsorgan des eutschen Gewerkschaftsbundes; Funktion und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG; Rechtsnachfolger eines Geschädigten als Berechtigter im Sinne des VermG; Grundstücksübertragung von einem Nichtberechtigten im Rahmen einer gütlichen Einigung; Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG - Rechtsnachfolger eines Geschädigten als Berechtigter im Sinne des VermG - Grundstücksübertragung von einem Nichtberechtigten im Rahmen einer gütlichen Einigung - Grunderwerbsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
- BFH, 27.04.2005 - II R 66/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 133.02
Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG; Nachfolgeorganisationen, …
Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
Mit Blick auf den Normzweck des § 6 VermG gilt daher eine Organisation, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG zum Rechtsnachfolger einer geschädigten Vereinigung bestimmt wurde, selbst als Berechtigter i.S.v. § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, ZOV 2003, 128).Somit kann das Fortbestehen der Vereinigung als in Auflösung befindlich dann nicht gemäß § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG fingiert werden (Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).
Der Beschluss ist dahingehend auszulegen, dass Nachfolgeorganisation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz VermG der DGB ist, dessen Interessen in diesem Fall durch die Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB wahrgenommen wurden (so auch das BVerwG, das nicht zwischen dem DGB und der Vermögens- und Treuhandgesellschaft des DGB differenziert, vgl. Beschluss des BVerwG vom 29. Januar 2003 8 B 133/02, a.a.O.).
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch …
Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
Die seitens der früheren V. GmbH u.a. auf dem streitbefangenen Grundstück geführte Gaststätte erfüllte alle Merkmale eines Unternehmens i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Unternehmensrückgabeverordnung (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1996 7 C 45/94, ZIP 1996, 522 ). - VG Gera, 10.07.2002 - 2 K 111/98
Feststellung der Berechtigung an einer ehemaligen Gesellschaft; Einstellung des …
Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung im Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. Juli 2002 (AZ.: 2 K 111/98), verwiesen, die sich der Senat zu eigen macht. - FG Sachsen, 16.12.1993 - 2 K 28/93
Auszug aus FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97
Der Senat verweist hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Sächsischen Finanzgerichts in dem Urteil vom 16.12.1993 2 K 28/93, bestätigt durch den Bundesfinanzhof am 19. Oktober 1994, IIR 37/94.
- BFH, 27.04.2005 - II R 66/03
Grundstückserwerb nach VermG
Das FA beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 20. August 2003 5 K 505/97 aufzuheben und die Klage abzuweisen.