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   VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16.NW   

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VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16.NW (https://dejure.org/2017,53302)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.11.2017 - 5 K 535/16.NW (https://dejure.org/2017,53302)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. November 2017 - 5 K 535/16.NW (https://dejure.org/2017,53302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 PaßG, § 4 Abs 1 RuStAG, § 5 RuStAG, § 3 Abs 2 S 1 RuStAG, § 30 Abs 1 RuStAG
    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Wege der amtlichen Deutschenbehandlung

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Nach der gesetzlichen Konzeption war der gesetzliche Vertreter insoweit aber nicht die Mutter des nichtehelichen Kindes, sondern nach § 1706 Nr. 1 BGB a.F. ein Pfleger, wobei diese Anforderungen auch bei einem Aufenthalt im Ausland Geltung beanspruchten (VG Bayreuth, Urteil vom 30. April 2013 - B 1 K 11.408 -, juris).

    Nach einer seinerzeit vertretenen Auffassung begann bei im Ausland nichtehelich geborenen Kindern deutscher Staatsangehöriger die Frist des § 1600e Abs. 3 BGB a.F. erst dann zu laufen, wenn das Kind, das noch keinen Pfleger hatte, in den deutschen Rechtsbereich gelangte und damit der gesetzlichen Amtspflegschaft unterfiel (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 30. April 2013 - B 1 K 11.408 -, juris unter Bezugnahme auf AG Schöneberg, Beschluss vom 27. September 1990 - 70 III 347/90 -, juris).

    Denn zu diesem Zeitpunkt war die maßgebliche Norm des § 5 RuStAG a.F. vollständig novelliert und der frühere Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Legitimation abgelöst worden durch einen sog. Erklärungserwerb (vgl. § 5 StAG; vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 30. April 2013 - B 1 K 11.408 -, juris ).

    Dies führt dazu, dass eine bis dahin fehlende Zustimmung des Klägers zur Vaterschaftsanerkennung spätestens ab diesem Zeitpunkt in staatsangehörigkeitsrechtlicher Hinsicht ins Leere ging, d. h. nicht mehr in der Lage gewesen wäre, kraft Gesetzes eine nach deutschen Gesetzen wirksame Legitimation und damit den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu bewirken (VG Bayreuth, Urteil vom 30. April 2013 - B 1 K 11.408 -, juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 12 A 685/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 13 S 1137/08

    Zum Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 3 Abs 2 RuStaG

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Eine Behandlung als deutscher Staatsangehöriger kann auch auf andere Weise als durch die Erteilung der beispielhaft genannten Dokumente erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 -, FamRZ 2008, 1795).

    Die am 28. August 2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 3 Abs. 2 StAG setzt voraus, dass der Betreffende noch zu diesem Zeitpunkt von den Behörden als deutscher Staatsangehöriger angesehen worden ist, die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger also bis zum 28. August 2007 angedauert haben muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 -, FamRZ 2008, 1795; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. August 2010 - 12 A 1937/09 -, juris).

    Hintergrund des § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG ist die Schaffung von Rechtssicherheit (vgl. BT-Drucksache 16/5065, Seite 227) und der Schutz eines im jeweiligen Einzelfall geschaffenen konkreten Vertrauenstatbestands durch deutsche Behörden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 - juris; VG Köln, Urteil vom 29. März 2017 - 10 K 2210/15 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 K 433.15 -, juris).

  • VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13

    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Zwar wurde der Kläger infolge der Ausstellung eines deutschen Passes im September 2001 durch das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Sao Paulo, einer tauglichen Stelle im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG, als deutscher Staatsangehöriger behandelt (vgl. VG Köln, Urteil vom 4. Februar 2015 - 10 K 7733/13 -, juris).
  • VG Münster, 17.09.2014 - 1 K 2393/12

    Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Aushändigung; EStA

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Der Kläger wurde daher spätestens seit dem Herbst 2006 nicht mehr von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt (vgl. VG Münster, Urteil vom 17. September 2014 - 1 K 2393/12 -, juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 27.09.1990 - 70 III 347/90
    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Nach einer seinerzeit vertretenen Auffassung begann bei im Ausland nichtehelich geborenen Kindern deutscher Staatsangehöriger die Frist des § 1600e Abs. 3 BGB a.F. erst dann zu laufen, wenn das Kind, das noch keinen Pfleger hatte, in den deutschen Rechtsbereich gelangte und damit der gesetzlichen Amtspflegschaft unterfiel (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 30. April 2013 - B 1 K 11.408 -, juris unter Bezugnahme auf AG Schöneberg, Beschluss vom 27. September 1990 - 70 III 347/90 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09

    Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Dies führt dazu, dass eine bis dahin fehlende Zustimmung des Klägers zur Vaterschaftsanerkennung spätestens ab diesem Zeitpunkt in staatsangehörigkeitsrechtlicher Hinsicht ins Leere ging, d. h. nicht mehr in der Lage gewesen wäre, kraft Gesetzes eine nach deutschen Gesetzen wirksame Legitimation und damit den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu bewirken (VG Bayreuth, Urteil vom 30. April 2013 - B 1 K 11.408 -, juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 12 A 685/09 -, juris).
  • VG Berlin, 07.12.2016 - 2 K 433.15

    Feststellung, deutsche Staatsangehörige zu sein

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Hintergrund des § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG ist die Schaffung von Rechtssicherheit (vgl. BT-Drucksache 16/5065, Seite 227) und der Schutz eines im jeweiligen Einzelfall geschaffenen konkreten Vertrauenstatbestands durch deutsche Behörden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 - juris; VG Köln, Urteil vom 29. März 2017 - 10 K 2210/15 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 K 433.15 -, juris).
  • VG Köln, 29.03.2017 - 10 K 2210/15
    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Hintergrund des § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG ist die Schaffung von Rechtssicherheit (vgl. BT-Drucksache 16/5065, Seite 227) und der Schutz eines im jeweiligen Einzelfall geschaffenen konkreten Vertrauenstatbestands durch deutsche Behörden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 - juris; VG Köln, Urteil vom 29. März 2017 - 10 K 2210/15 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 K 433.15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1937/09

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft allein durch Dienst in der deutschen

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Die am 28. August 2007 in Kraft getretene Vorschrift des § 3 Abs. 2 StAG setzt voraus, dass der Betreffende noch zu diesem Zeitpunkt von den Behörden als deutscher Staatsangehöriger angesehen worden ist, die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger also bis zum 28. August 2007 angedauert haben muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 -, FamRZ 2008, 1795; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. August 2010 - 12 A 1937/09 -, juris).
  • OLG Koblenz, 20.11.1989 - 13 UF 441/89

    Feststellung der Vaterschaft; Rückwirkung; Ehescheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 29.11.2017 - 5 K 535/16
    Insoweit war erforderlich, dass der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hatte oder als Vater festgestellt worden war (vgl. z.B. OLG Koblenz, Urteil vom 20. November 1989 - 13 UF 441/89 - FamRZ 1990, 662).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - 19 A 169/19

    Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen

    Ebenso für das GK São Paulo VG Neustadt (Weinstraße), Gerichtsbescheid vom 29. November 2017 - 5 K 535/16.NW -, juris, Rn. 44; Kau, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 3 StAG Rn. 7.
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 04.09.2017 - 5 K 535/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,66045
VG Neustadt, 04.09.2017 - 5 K 535/16 (https://dejure.org/2017,66045)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.09.2017 - 5 K 535/16 (https://dejure.org/2017,66045)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. September 2017 - 5 K 535/16 (https://dejure.org/2017,66045)
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