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   FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05   

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https://dejure.org/2005,8204
FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05 (https://dejure.org/2005,8204)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 K 55/05 (https://dejure.org/2005,8204)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 K 55/05 (https://dejure.org/2005,8204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Keine Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eines Beamtenanwärters

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Keine Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eines Beamtenanwärters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eines Beamtenanwärters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mindern Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung die Einkünfte und Bezüge?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Jahresgrenzbetrages; Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eines Beamtenanwärters; Verfassungskonforme Auslegung des § 32 Abs. 4 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 192
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 ( 2 BvR 167/02) seien die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) bei der Berechnung des Grenzbetrages zu berücksichtigen.

    Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf den Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2005 ( 2 BvR 167/02, DStR 2005, 911 ) berufen.

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Hierfür stellt der Besoldungsgesetzgeber den Beamten einen Alimentationsteil zur Verfügung, mit dem er den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der im Krankheitsfall zu erwartenden Aufwendungen begleichen soll (vgl. BVerfGE 79, 223, 234 f.; BVerwGE 57, 336, 338; 71, 342, 346 f.).
  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwGE 19, 10, 12 f.; 51, 193, 199 f.; 60, 212, 219 f.; 77, 345, 347 f.).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Damit kommt der Dienstherr seiner Verpflichtung nach, dem Beamten - und seiner Familie - amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. insgesamt BVerfGE 83, 89, 98 ff.).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwGE 19, 10, 12 f.; 51, 193, 199 f.; 60, 212, 219 f.; 77, 345, 347 f.).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Hierfür stellt der Besoldungsgesetzgeber den Beamten einen Alimentationsteil zur Verfügung, mit dem er den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der im Krankheitsfall zu erwartenden Aufwendungen begleichen soll (vgl. BVerfGE 79, 223, 234 f.; BVerwGE 57, 336, 338; 71, 342, 346 f.).
  • FG Niedersachsen, 08.09.2003 - 7 K 119/02

    Auferlegung von Verfahrenskosten bei Unterschreitung des Jahresgrenzbetrags ohne

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Denn das BVerfG ist gerade nicht, wie etwa der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16. April 2003 (7 K 723/98 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1250 ; vgl. auch Beschluss des gleichen Senats vom 8. September 2003, 7 K 119/02, EFG 2004, 408 ) zu dem Ergebnis gelangt, dass Einkünfte im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht Einkünfte im Sinne des § 2 Nr. 2 EStG seien, sondern nur "ungebundene" Einkünfte, d.h. solche, die nicht durch Sonderausgaben (etwa Sozialversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen im Sinne eines existenzsichernden Grund- und Mehrbedarfs bereits anderweitig zweckgebunden sind.
  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Denn das BVerfG ist gerade nicht, wie etwa der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16. April 2003 (7 K 723/98 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1250 ; vgl. auch Beschluss des gleichen Senats vom 8. September 2003, 7 K 119/02, EFG 2004, 408 ) zu dem Ergebnis gelangt, dass Einkünfte im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht Einkünfte im Sinne des § 2 Nr. 2 EStG seien, sondern nur "ungebundene" Einkünfte, d.h. solche, die nicht durch Sonderausgaben (etwa Sozialversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen im Sinne eines existenzsichernden Grund- und Mehrbedarfs bereits anderweitig zweckgebunden sind.
  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwGE 19, 10, 12 f.; 51, 193, 199 f.; 60, 212, 219 f.; 77, 345, 347 f.).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
    Dieser Grundsatz der so genannten Vorsorgefreiheit besagt, dass der Beamte in eigener Verantwortung darüber entscheiden kann, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen (BVerwGE 28, 174, 176) oder ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (BVerwGE 20, 44, 51).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • FG Köln, 24.03.2006 - 10 K 312/05

    Selbständigkeit der Familienkasse bei der Anrechnung eigener Einkünfte

    Die Zahlungen erfolgen aus der dem Kind zugeflossenen Ausbildungsvergütung und damit aus Einkünften, die zur Bestreitung seines Unterhalts bestimmt und geeignet sind (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. November 2005 5 K 55/05, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auch wenn der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für den durch die Beihilfe nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sinnvoll erscheint, so ändert dies nichts daran, dass die Anwärterbezüge dem Kind auch insoweit zur Bestreitung des Unterhalts tatsächlich zur Verfügung stehen und deshalb bei der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag zu berücksichtigen sind (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. November 2005 5 K 55/05, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 14 K 3294/04

    Kindergeld; Einkünftegrenze; Rechtsreferendarin; Doppelte Haushaltsführung;

    Diese vom BVerfG vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht dahin zu verstehen, dass nur Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfasst werden (so aber Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. November 2005 5 K 55/05, EFG 2006, 192, Revision eingelegt, Az. des BFH III R 74/05; anders jedoch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. November 2005 2 K 477/04, EFG 2006, 273, Revision eingelegt, Az. des BFH III R 72/05).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04

    Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das

    Dass die Beiträge in dem einen Fall aufgrund gesetzlicher Verpflichtung abzuführen sind, im anderen Fall auf einem entsprechenden Vertragsabschluss des Kindes beruhen, macht im Hinblick auf die Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Mittel für den Unterhalt des Kindes keinen Unterschied (a.A. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.11.2005 - 5 K 55/05 - EFG 2006, 192, das unzutreffend allein danach unterscheidet, ob die Aufwendungen auf gesetzlicher Anordnung oder privatem Vertragsabschluss beruhen).
  • FG Münster, 08.02.2006 - 7 K 2079/05

    Berücksichtigung von Beiträgen des Kindes zur privaten Kranken- und

    Hierfür stelle ihm der Besoldungsgesetzgeber einen entsprechenden Alimentationsanteil zur Verfügung (Urteil vom 09.11.2005 5 K 55/05 JurisDok Nr. STRE 2005 571848).
  • FG München, 27.01.2011 - 5 K 259/10

    Aufhebung der Festsetzung des Kindergelds, wenn Familienkasse nachträglich durch

    Für diese Fahrten ist gemäß der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG die Entfernungspauschale von 0, 30 EUR pro Entfernungskilometer anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 52/98, BStBl II 2001, 489; Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 9. November 2005 5 K 55/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 192, nachgehend BFH-Urteil vom 16. November 2006 III R 74/05, BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527).
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