Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 02.09.2003

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 29.07.2003 - 5 K 566/03   

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https://dejure.org/2003,36549
VG Neustadt, 29.07.2003 - 5 K 566/03 (https://dejure.org/2003,36549)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.07.2003 - 5 K 566/03 (https://dejure.org/2003,36549)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 5 K 566/03 (https://dejure.org/2003,36549)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03

    Kein Waffenschein für Bediensteten des Sozialamtes

    Die Berufung der Beigeladenen zu 2.) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. Juli 2003 - 5 K 566/03.NW - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. Juli 2003 - 5 K 566/03.NW - die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 02.09.2003 - 5 K 566/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33269
VG Neustadt, 02.09.2003 - 5 K 566/03 (https://dejure.org/2003,33269)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.09.2003 - 5 K 566/03 (https://dejure.org/2003,33269)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. September 2003 - 5 K 566/03 (https://dejure.org/2003,33269)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Neustadt, 02.09.2003 - 5 K 566/03
    Sie ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdung sich auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern lässt wie durch eine Schusswaffe (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 24. Juni 1975, -I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ff.; ebenso u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11833/99.OVG -, GewArch 2000, 194; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 1988, GewArch 1988, S. 394; VG Neustadt, Urteil vom 5. Oktober 1994 - 3 K 3809/93.NW -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Auszug aus VG Neustadt, 02.09.2003 - 5 K 566/03
    Sie ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdung sich auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern lässt wie durch eine Schusswaffe (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 24. Juni 1975, -I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ff.; ebenso u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11833/99.OVG -, GewArch 2000, 194; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 1988, GewArch 1988, S. 394; VG Neustadt, Urteil vom 5. Oktober 1994 - 3 K 3809/93.NW -).
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