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   VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96.We   

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VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96.We (https://dejure.org/1997,14307)
VG Weimar, Entscheidung vom 24.06.1997 - 5 K 773/96.We (https://dejure.org/1997,14307)
VG Weimar, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 5 K 773/96.We (https://dejure.org/1997,14307)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notgrabung; Notgrabemeldungen; Kosten für die Entgegennahme und Bearbeitung von Notgrabemeldungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Dagegen ist die auch von den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits in den Vordergrund der Betrachtungen gerückte Frage, welche weiteren Zwecke der von der Amtshandlung Betroffene mit seiner Tätigkeit verfolgt, ohne Belang (VGH Kassel, Urteil vom 04.04.1990 5 UE 2284/87 , NVwZ-RR 1991, 208 [210 ff.]; OVG Münster, Urteil vom 25.10.1966 II A 1594/64 , KStZ 1967, 210; VGH Mannheim, Urteil vom 23.10.1972 V 432/70 , ESVGH 23, 107 [108]).

    Diese Amtshandlungen dienten allein, jedenfalls überwiegend, den Interessen der Beklagten und (damit) dem öffentlichen Interesse und wurden von der Beklagten nach Eingang einer Notgrabemeldung demgemäß auch "von Amts wegen" vorgenommen (zu diesem Abgrenzungsmerkmal vgl. VGH Kassel, Urteil vom 04.04.1990, a. a. O., S. 211 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Eine zurechenbare Verursachung und damit die Abwälzung entsprechender Kosten auf der Grundlage der allgemeinen Gebührentatbestände ist jedenfalls zu verneinen, wenn sich die Verwaltung zu einer bloßen Kontrolle, Prüfung und Überwachung eines potentiell gefährlichen Verhaltens veranlaßt sieht, die sie auch sonst in einer Vielzahl von anderen Fallgestaltungen ohne gleichzeitige Kostenabwälzung durchzuführen pflegt (BVerwG, Urteil vom 24.08.1990 8 C 73/88 , BVerwGE 85, 300 [303 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Jedoch folgt allein aus dem Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs der Gemeinde nicht die Befugnis, diesen auch mittels eines Leistungsbescheids durchzusetzen (VGH Mannheim, Beschluß vom 29.12.1989 10 S 2252/89 , NVwZ 1990, 388 f.).
  • BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79

    "Besondere Anlage" - Garagenzufahrt - Garagengrundstück - Gehweg -

    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Dies gilt insbesondere in dem durch eine Gleichordnung der Beteiligten charakterisierten Rechtsverhältnis zwischen der Telekom und dem Unterhaltungspflichtigen nach dem TWG, das in einer früheren Fassung die (vorläufige) Festsetzung etwaiger Ersatzansprüche sogar ausdrücklich einer neutralen Stelle überantwortet hat (§ 13 Abs. 2 TWG a. F.; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.10.1981 7 C 67/79 , BVerwGE 64, 176 [180 f.]).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 80/85

    Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Unterhaltung eines Verkehrsweges

    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Zwar ist das Merkmal der "Unterhaltung" weit auszulegen (BGH, Urteil vom 18.09.1986 III ZR 80/85 , DVBI. 1987, 471 [472 f.]), so daß möglicherweise auch der von der Beklagten geltend gemachte Mehraufwand aufgrund der von der Klägerin durchgeführten Notgrabungen darunter fällt.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1971 - V 624/69
    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Hinzukommen muß vielmehr, daß der Betroffene die Amtshandlung in spezifischer Weise rechtlich zurechenbar verursacht hat, wie zum Beispiel durch seine Antragstellung (VGH Mannheim, Urteil vom 04.03.1971 V 624/69 , ESVGH 21, 188 [192]).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1972 - V 432/70
    Auszug aus VG Weimar, 24.06.1997 - 5 K 773/96
    Dagegen ist die auch von den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits in den Vordergrund der Betrachtungen gerückte Frage, welche weiteren Zwecke der von der Amtshandlung Betroffene mit seiner Tätigkeit verfolgt, ohne Belang (VGH Kassel, Urteil vom 04.04.1990 5 UE 2284/87 , NVwZ-RR 1991, 208 [210 ff.]; OVG Münster, Urteil vom 25.10.1966 II A 1594/64 , KStZ 1967, 210; VGH Mannheim, Urteil vom 23.10.1972 V 432/70 , ESVGH 23, 107 [108]).
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   VG Meiningen, 09.11.1998 - 5 K 773/96.Me   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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