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   FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01 (Kg)   

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FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01 (Kg) (https://dejure.org/2004,11016)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2004 - 5 K 9/01 (Kg) (https://dejure.org/2004,11016)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 5 K 9/01 (Kg) (https://dejure.org/2004,11016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch bei Volontariat in Israel; Hauptsitz des Trägers im Inland; Beschränkung auf europäisches Ausland; Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienleistungsausgleich; Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem freiwilligen sozialen Jahr im außereuropäischen Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Familienleistungsausgleich - Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem freiwilligen sozialen Jahr im außereuropäischen Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Niedersachsen, 20.07.1999 - 7 K 629/96

    Kindergeldberechtigung bei freiwilligem sozialem Jahr in Israel;

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Entgegen der Ansicht des Klägers und des Niedersächsischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 20. Juli 1999 7 K 629/96 KI, EFG 2000, 383 ) macht die Formulierung in § 1 Abs. 2 SozDiG i.d.F. v. 24. März 1997 "kann auch im europäischen Ausland geleistet werden, wenn der Träger seinen Hauptsitz im Inland hat" den Willen des Gesetzgebers deutlich, das Einsatzgebiet der freiwilligen Helfer auf die Bundesrepublik Deutschland und die Tätigkeit nationaler Träger im europäischen Ausland zu beschränken.

    Entgegen der Ansicht des Klägers und des Niedersächsischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 20. Juli 1999, a. a. O.) zählt Israel nicht zum europäischen Ausland.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Eine individuelle Bemessung des Entlastungsbetrages nach den Umständen des Einzelfalles scheidet schon deshalb aus, weil dadurch das Besteuerungsverfahren unverhältnismäßig erschwert würde (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 Bvl 20/84, 26/84, 4/86, BStBl II 1990, 653).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Von einer planwidrigen gesetzlichen Lücke ist auszugehen, wenn sich aus der bestehenden Regelung entnehmen lässt, dass sie auch auf den nicht geregelten Fall ausgedehnt worden wäre, wenn der Gesetzgeber diesen Fall in Betracht gezogen hätte (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, und vom 1. Februar 2000 VII R 49/99, BStBl II 2000, 243, und vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713 und vom 11. November 1997 VIII R 39/94, BFH/NV 1998, 1078).
  • BFH, 01.02.2000 - VII R 49/99

    Bekanntgabefiktion bei ausländischem Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Von einer planwidrigen gesetzlichen Lücke ist auszugehen, wenn sich aus der bestehenden Regelung entnehmen lässt, dass sie auch auf den nicht geregelten Fall ausgedehnt worden wäre, wenn der Gesetzgeber diesen Fall in Betracht gezogen hätte (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, und vom 1. Februar 2000 VII R 49/99, BStBl II 2000, 243, und vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713 und vom 11. November 1997 VIII R 39/94, BFH/NV 1998, 1078).
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 39/94

    Umwandlung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Von einer planwidrigen gesetzlichen Lücke ist auszugehen, wenn sich aus der bestehenden Regelung entnehmen lässt, dass sie auch auf den nicht geregelten Fall ausgedehnt worden wäre, wenn der Gesetzgeber diesen Fall in Betracht gezogen hätte (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, und vom 1. Februar 2000 VII R 49/99, BStBl II 2000, 243, und vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713 und vom 11. November 1997 VIII R 39/94, BFH/NV 1998, 1078).
  • BFH, 15.02.1990 - IV R 13/89

    Von der Verwertungsgesellschaft WORT für Tätigkeit in der DDR an einen

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Ist der Regelungsplan einer einzelnen Vorschrift abzuleiten, spricht man von Gesetzesanalogie; wird eine Mehrzahl von Vorschriften zur Lückenfüllung herangezogen, liegt eine sogenannte Rechtsanalogie vor (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1990 IV R 13/89, BStBl II 1990, 621).
  • BFH, 15.05.2003 - VIII B 248/02

    Kindergeld; Zivildienst

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Bei freiwilligen Diensten liegt der Berücksichtigung die Erwägung zugrunde, dass anders als beim Wehr- oder Zivildienst ein über Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld hinausgehender Vergütungsanspruch nicht bestehen darf (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. Mai 2003 VIII B 248/02, BFH/NV 2003, 1182 m. w. N.).
  • BFH, 03.12.1997 - IV B 120/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
    Von einer planwidrigen gesetzlichen Lücke ist auszugehen, wenn sich aus der bestehenden Regelung entnehmen lässt, dass sie auch auf den nicht geregelten Fall ausgedehnt worden wäre, wenn der Gesetzgeber diesen Fall in Betracht gezogen hätte (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, und vom 1. Februar 2000 VII R 49/99, BStBl II 2000, 243, und vom 3. Dezember 1997 IV B 120/96, BFH/NV 1998, 713 und vom 11. November 1997 VIII R 39/94, BFH/NV 1998, 1078).
  • FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05

    Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines

    Zur Einspruchsbegründung verwies der Kl. ferner auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26.02.2004 (Az.: 5 K 9/01, EFG 2004, 1121).

    Im Gegensatz zu dem vom Kl. zitierten Urteil des Sächsischen FG vom 26.02.2004 (5 K 9/01, EFG 2004, 1121) fordern auch weder der Sinn und Zweck noch der verfassungsrechtliche Hintergrund der steuerlichen Regelungen zum Familienleistungsausgleich eine Ausdehnung des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b EStG über dessen Wortlaut hinaus auf.

    Das vom Kl. zitierte Urteil des Sächsischen FG vom 26.02.2004 (EFG 2004, 1121) betraf die kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das in den Jahren 2000 und 2001 einen unentgeltlichen sozialen Dienst im nicht europäischen Ausland geleistet hatte, und damit einen anderen Sachverhalt, eine abweichende rechtliche Problematik sowie Streitjahre, in denen § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2d EStG in seiner heutigen Fassung noch nicht anwendbar war.

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06

    Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten

    Zur Begründung berief er sich auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts 5 K 9/01 vom 26. Februar 2004.

    Insoweit verweist die Klägerseite auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts 5 K 9/01 vom 26. Februar 2004.

  • FG München, 26.09.2007 - 10 K 3094/06

    Berücksichtigung eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines

    Nicht gefolgt werden kann insoweit dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26. Februar 2004 (5 K 9/01, EFG 2004, 1121), soweit dieses die Aufzählung des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG für nicht abschließend hält und insoweit alle anerkennenswerten Typen von Unterhaltssituationen in Abgrenzung zum schlichten Müßiggang des Kindes berücksichtigen will.
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