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   VG Saarlouis, 05.05.2008 - 5 L 344/08   

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VG Saarlouis, 05.05.2008 - 5 L 344/08 (https://dejure.org/2008,29737)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 (https://dejure.org/2008,29737)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 5 L 344/08 (https://dejure.org/2008,29737)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2008 - 5 L 344/08
    (Vgl. etwa zur Fahrtenbuchauflage: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, ZfS 1998, 78 = NZV 1998, 126 = DÖV 1998, 298 = Blutalkohol 35, 156) Damit erfüllt die Begründung für die Anordnung des Sofortvollzugs den allein formalen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO.
  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2008 - 5 L 344/08
    (so zutreffend (u.a.) VG Aachen, Beschluss vom 31.08.2007 - 2 L 280/07 -, dokumentiert bei juris, unter Hinweis auf die - soweit ersichtlich - nicht veröffentlichte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 03.01.2006 - 8 B 1847/06 -, ebenso VGH Bayern, Beschluss vom 17.07.2002 - 11 CS 02.1320 -, dokumentiert bei juris; so auch Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 -).
  • VG Aachen, 31.08.2007 - 2 L 280/07

    Erfüllung einer Auflage durch Führen eines Fahrtenbuches für zwölf Monate; Erlass

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2008 - 5 L 344/08
    (so zutreffend (u.a.) VG Aachen, Beschluss vom 31.08.2007 - 2 L 280/07 -, dokumentiert bei juris, unter Hinweis auf die - soweit ersichtlich - nicht veröffentlichte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 03.01.2006 - 8 B 1847/06 -, ebenso VGH Bayern, Beschluss vom 17.07.2002 - 11 CS 02.1320 -, dokumentiert bei juris; so auch Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 -).
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 4/10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ungültigkeitserklärung des Jagdscheines,

    Der Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs wurde mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - mit der Begründung zurückgewiesen, dass der angegriffene Bescheid aller Voraussicht nach offensichtlich rechtmäßig sei.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des Eilverfahrens (5 L 344/08 , 1 B 232/08 ) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Das hat die Kammer bereits im Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - so entschieden und das wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 04.07.2008 - 1 B 232/08 - in vollem Umfang bestätigt.

    Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Anlass hat, ernsthaft daran zu zweifeln, zumal die Einschätzung leichtfertigen Umgangs mit der Waffe mit der des Landesjägermeisters vom 23.12.2004 übereinstimmt.

    Dafür spricht - wie bereits der Beklagte in seinem Bescheid ausgeführt und worauf die Kammer im Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - Bezug genommen hat - nichts.

    Abgesehen davon, dass der Beklagte insoweit zutreffend vorträgt, dass sich die Ausnahme vom Regelfall auf die Tat - hier das Ereignis am 04.10.2004 - und nicht auf späteres Geschehen beziehen muss, hat die Kammer zu diesem Vorbringen des Klägers bereits im Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - ausgeführt, dass der Beklagte in dieser Sache überhaupt erst habe tätig werden können, nachdem er aufgrund des Umzugs des Klägers Ende Oktober 2006 zuständig geworden sei.

    Insoweit hat die Kammer bereits im Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - auf die zutreffenden Ausführungen des Beklagten im angegriffenen Bescheid Bezug genommen.

  • VG Saarlouis, 27.08.2009 - 1 L 474/09

    Steuerhinterziehung - Verurteilung führt zu Verlust des Waffenscheins

    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. hierzu nur Beschluss der Kammer vom 03.07.2008 in 1 L 546/08 unter Hinweis auf Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - zitiert nach juris m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - ausdrücklich bestätigt vom OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.07.2008 - 1 B 232/08).
  • VG Leipzig, 17.09.2009 - 5 L 335/09

    Versehentliche Tötung eines Hundes, den ein Jäger mit einem Fuchs verwechselt

    Dass die angeführten Gründe - worauf der Antragsgegner selbst hinweist - mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfallen, steht ihrer Berücksichtigungsfähigkeit bei der Prüfung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht entgegen (vgl. VG Saarl. , Beschl.v. 5.5.2008 - 5 L 344/08 -, juris).
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