Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 5 NC 5.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klageweise Zulassung zum Hochschulstudium der Psychologie; Verminderung der Aufnahmekapazität und Schwundfaktor bei Bachelorstudiengängen im Hinblick auf auslaufende Diplomstudiengänge
- Judicialis
KapVO § 14 Abs. 2 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KapVO § 14 Abs. 2 Nr. 7; KapVO § 8 Abs. 1
Klageweise Zulassung zum Hochschulstudium der Psychologie; Verminderung der Aufnahmekapazität und Schwundfaktor bei Bachelorstudiengängen im Hinblick auf auslaufende Diplomstudiengänge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.12.2008 - 3 A 496.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 5 NC 5.09
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08
Außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes im Bachelorkombinationsstudiengang …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 5 NC 5.09
Vielmehr tritt der auf ihn entfallende Lehraufwand neben den Ausbildungsaufwand für den an seine Stelle getretenen neuen, fachgleichen (Bachelor-) Studiengang (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 - [HU Berlin, Bachelorstudium Grundschulpädagogik, WS 2007/08]). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - 5 NC 126.07
Kapazitätsberechnung bei auslaufendem Studiengang, bei der Verrechnung von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 5 NC 5.09
Die Rüge der Beschwerde, das Verwaltungsgericht habe - ebenso wie der Senat in seinen das Wintersemester 2005/06 und das Wintersemester 2007/08 betreffenden Entscheidungen vom 3. August 2006 (OVG 5 NC 4.06) und 19. September 2008 (OVG 5 NC 126.07) - verkannt, dass eine Verminderungsentscheidung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO keine Ermessensentscheidung sei, sondern als gebundene Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliege, geht ebenfalls ins Leere.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09
FU Berlin; Politikwissenschaft/Bachelor; Studienanfänger; WS 2008/09; …
Wie der von der Antragsgegnerin für ihre gegenteilige Auffassung ins Feld geführten Belastung der Lehreinheit durch Studierende der höheren Semester eines auslaufenden Studiengangs kapazitätsrechtlich begegnet werden kann, hat der Senat ihr bereits mehrfach, vor allem in seinen den Studiengang Psychologie betreffenden Entscheidungen aufgezeigt (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. August 2006 - OVG 5 NC 1.06 - [WS 2005/06], vom 19. September 2007 - OVG 5 NC 126.07 - [WS 2007/08] und zuletzt vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 - [WS 2008/09], juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2014 - 6 B 10777/14
Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung bei auslaufenden Lehrangeboten; …
Soweit das OVG Berlin-Brandenburg (5 NC 5.09, juris; 5 NC 84.08, juris) und das VG Osnabrück (1 C 15/11, juris) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten, folgt ihnen der Senat angesichts der eindeutigen Formulierungen der erwähnten kapazitätsrechtlichen Bestimmungen nicht. - OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 5 NC 51.10
Hochschulzulassung; HU; Psychologie; Bachelor; WS 2009/2010; Curricularwert; …
(Beschluss vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 - [Psychologie, Wintersemester 2008/2009], juris Rn. 7).
- VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 529.09
Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule
Soweit die Antragsgegnerin eine - nach dem Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung ausnahmsweise zulässige - Verminderung des nach dem Zweiten Abschnitt berechneten Ergebnisses auf 112 vorgenommen und dies in der Vorlage Nr. 4159/09 des Präsidiums der Antragsgegnerin an den Akademischen Senat zur Beschlussfassung über die Zulassungsordnung für das Wintersemester 2009/2010 mit einer Mehrbelastung des Lehrpersonals der Lehreinheit Psychologie begründet hat, die dadurch entstehe, dass in den vorangegangenen Jahren eine die (jetzt errechnete) Aufnahmekapazität übersteigende Zulassung von Studienbewerbern vorgenommen wurde und damit eine Überlast in höheren Semestern eingetreten sei (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO), kann dem, wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 12. Dezember 2008 zum Wintersemester 2008/09 (VG 3 A 420.08 u.a.), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 -, gefolgt werden. - VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 919.09
Zulassung zum Studium der Psychologie im 1. Fachsemester an der Freien …
Soweit die Antragsgegnerin eine - nach dem Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung ausnahmsweise zulässige - Verminderung des nach dem Zweiten Abschnitt berechneten Ergebnisses auf 112 vorgenommen und dies in der Vorlage Nr. 4159/09 des Präsidiums der Antragsgegnerin an den Akademischen Senat zur Beschlussfassung über die Zulassungsordnung für das Wintersemester 2009/2010 mit einer Mehrbelastung des Lehrpersonals der Lehreinheit Psychologie begründet hat, die dadurch entstehe, dass in den vorangegangenen Jahren eine die (jetzt errechnete) Aufnahmekapazität übersteigende Zulassung von Studienbewerbern vorgenommen wurde und damit eine Überlast in höheren Semestern eingetreten sei (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO), kann dem, wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 12. Dezember 2008 zum Wintersemester 2008/09 (VG 3 A 420.08 u.a.), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 -, gefolgt werden. - VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 808.09
Ermittlung der Ausbildungskapazität an einer Hochschule
Soweit die Antragsgegnerin eine - nach dem Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung ausnahmsweise zulässige - Verminderung des nach dem Zweiten Abschnitt berechneten Ergebnisses auf 112 vorgenommen und dies in der Vorlage Nr. 4159/09 des Präsidiums der Antragsgegnerin an den Akademischen Senat zur Beschlussfassung über die Zulassungsordnung für das Wintersemester 2009/2010 mit einer Mehrbelastung des Lehrpersonals der Lehreinheit Psychologie begründet hat, die dadurch entstehe, dass in den vorangegangenen Jahren eine die (jetzt errechnete) Aufnahmekapazität übersteigende Zulassung von Studienbewerbern vorgenommen wurde und damit eine Überlast in höheren Semestern eingetreten sei (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO), kann dem, wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 12. Dezember 2008 zum Wintersemester 2008/09 (VG 3 A 420.08 u.a.), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 -, gefolgt werden. - VG Berlin, 28.12.2009 - 3 K 1203.09
Berechnung der Aufnahmekapazität einer Hochschule
Soweit die Antragsgegnerin eine - nach dem Dritten Abschnitt der Kapazitätsverordnung ausnahmsweise zulässige - Verminderung des nach dem Zweiten Abschnitt berechneten Ergebnisses auf 112 vorgenommen und dies in der Vorlage Nr. 4159/09 des Präsidiums der Antragsgegnerin an den Akademischen Senat zur Beschlussfassung über die Zulassungsordnung für das Wintersemester 2009/2010 mit einer Mehrbelastung des Lehrpersonals der Lehreinheit Psychologie begründet hat, die dadurch entstehe, dass in den vorangegangenen Jahren eine die (jetzt errechnete) Aufnahmekapazität übersteigende Zulassung von Studienbewerbern vorgenommen wurde und damit eine Überlast in höheren Semestern eingetreten sei (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7 KapVO), kann dem, wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 12. Dezember 2008 zum Wintersemester 2008/09 (VG 3 A 420.08 u.a.), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2009 - OVG 5 NC 5.09 -, gefolgt werden.