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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08 (https://dejure.org/2009,23332)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 5 NC 84.08 (https://dejure.org/2009,23332)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 5 NC 84.08 (https://dejure.org/2009,23332)
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08
    Wenn die Prognose hinreichend gesichert ausfällt, dass auf Grund veränderter Umstände künftig mehr Lehraufträge erteilt werden als in den Referenzsemestern, ist es nicht gerechtfertigt, von der geringeren Anzahl von Lehraufträgen auszugehen, die in der Vergangenheit erteilt worden sind (siehe dazu OVG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 - [Humanmedizin, Wintersemester 2003/2004], BA S. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2007 - 5 NC 4.07

    Zulassung zum Bachelorstudium; Kapazitätsberechnung; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist der Lehraufwand, der einer Hochschule für einen auslaufenden Studiengang (hier: Lehramtsstudiengang) neben dem Ausbildungsaufwand für einen an dessen Stelle tretenden, neuen, fachlich verwandten Studiengang (hier: Bachelorkombinationsstudiengang Grundschulpädagogik [Kernfach] mit Lehramtsoption) entsteht, bei der Berechnung der Aufnahmekapazität für den neuen Studiengang weder als Dienstleistung für einen der Lehreinheit nicht zugeordneten Studiengang noch im Rahmen einer Anteilquote für einen der Lehreinheit zugeordneten Studiengang berücksichtigungsfähig (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 5 NC 4.07 u.a. - [Grundschulpädagogik Wintersemester 2006/2007]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - 5 NC 126.07

    Kapazitätsberechnung bei auslaufendem Studiengang, bei der Verrechnung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08
    Dieser Rechtsgedanke kommt auch bei der Einbeziehung von Lehraufträgen nach § 10 KapVO zum Tragen: Verursacht das Nebeneinander von auslaufendem und neuem Studiengang einen höheren Ausbildungsaufwand, ist die Kapazität für den neuen Studiengang zunächst anhand der Vorschriften des Zweiten Abschnitts der Kapazitätsverordnung zu errechnen; gegebenenfalls kommt bei der Überprüfung des Berechnungsergebnisses eine Verminderung der Zulassungszahl in Betracht, wenn ein Ausgleich für eine Mehrbelastung des Personals durch Studierende höherer Semester erforderlich ist (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 7; zu einem solchen Fall vgl. Beschluss des Senats vom 19. September 2008 - OVG 5 NC 126.07 - [Psychologie, Wintersemester 2007/2008]).
  • VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 436.11

    Zulassung zum Studium der Psychologie -Bachelorstudiengang - an der F.U.B. im WS

    Dass die Antragsgegnerin dabei auch Lehraufträge berücksichtigt hat, die für den auslaufenden Diplomstudiengang vergeben wurden, entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 - HUB Grundschulpädagogik Wintersemester 2007/2008), der sich die Kammer in ihren Beschlüssen vom 7. Januar 2011 angeschlossen hat.

    Diese Rechtsprechung aber hat die Kammer bereits in den Beschlüssen vom 7. Januar 2011 (a.a.O.) aufgegeben und ist dem OVG Berlin-Brandenburg gefolgt, das es als unzulässig angesehen hat, bei der Anrechnung der Lehraufträge danach zu differenzieren, ob diese für den Lehrbedarf der nach altem Recht Studierenden zur Verfügung gestellt worden sind oder für Studierende des Bachelorstudiums (vgl. Beschluss vom 8. Mai 2009 a.a.O.).

  • VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11

    Studienzulassung im Masterstudiengang Psychologie an der F.U.B. im WS 2011/2012

    Dass die Antragsgegnerin dabei auch Lehraufträge berücksichtigt hat, die für den auslaufenden Diplomstudiengang vergeben wurden, entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 - HUB Grundschulpädagogik Wintersemester 2007/2008), der sich die Kammer in ihren Beschlüssen vom 7. Januar 2011 angeschlossen hat.

    Diese Rechtsprechung aber hat die Kammer bereits in den Beschlüssen vom 7. Januar 2011 (a.a.O.) aufgegeben und ist dem OVG Berlin-Brandenburg gefolgt, das es als unzulässig angesehen hat, bei der Anrechnung der Lehraufträge danach zu differenzieren, ob diese für den Lehrbedarf der nach altem Recht Studierenden zur Verfügung gestellt worden sind oder für Studierende des Bachelorstudiums (vgl. Beschluss vom 8. Mai 2009 a.a.O.).

  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie im 1. Fachsemester an

    Da danach auf die der Lehreinheit zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsstunden abzustellen ist und der auslaufende Diplomstudiengang Psychologie der Lehreinheit Psychologie angehört, ist es nicht gerechtfertigt, dass der Antragsgegner die dafür erbrachte Titellehre von vornherein als kapazitätsunwirksam ansieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 -, juris Rn. 5 f.).
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