Rechtsprechung
BPatG, 08.05.2013 - 5 Ni 11/11 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen einer Telekommunikationsverbindung zwischen zwei Personen" (europäisches Patent) - zur Patentfähigkeit - zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die die Lösung eines technischen Problems mit technischen ... - rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen einer Telekommunikationsverbindung zwischen zwei Personen" (europäisches Patent) - zur Patentfähigkeit - zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die die Lösung eines technischen Problems mit technischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 08.05.2013 - 5 Ni 11/11 (EP)
- BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 5 Ni 11/11
Hinsichtlich der jeweils verbleibenden Teilmerkmale der Merkmale M5 bis M7 , wonach die übermittelten Datensätze mindestens einen "Zeitpunkt" enthalten, ist der Senat der Überzeugung, dass diese Merkmale die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln nicht bestimmen oder zumindest beeinflussen, da der in diesen Merkmalen genannte Zeitpunkt für das erfindungsgemäße Verfahren offensichtlich ohne Belang ist, steht dieser anspruchsgemäß doch in keinem Wirkzusammenhang mit irgendeinem der übrigen Merkmale des Anspruchs 1. Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind die genannten Teilmerkmale folglich auch nicht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 3/12, GRUR 2013, 275 - Routenplanung). - BGH, 18.12.2012 - X ZR 3/12
Routenplanung
Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 5 Ni 11/11
Hinsichtlich der jeweils verbleibenden Teilmerkmale der Merkmale M5 bis M7 , wonach die übermittelten Datensätze mindestens einen "Zeitpunkt" enthalten, ist der Senat der Überzeugung, dass diese Merkmale die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln nicht bestimmen oder zumindest beeinflussen, da der in diesen Merkmalen genannte Zeitpunkt für das erfindungsgemäße Verfahren offensichtlich ohne Belang ist, steht dieser anspruchsgemäß doch in keinem Wirkzusammenhang mit irgendeinem der übrigen Merkmale des Anspruchs 1. Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind die genannten Teilmerkmale folglich auch nicht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 3/12, GRUR 2013, 275 - Routenplanung).