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LG Oldenburg, 17.03.2004 - 5 O 142/04 - 15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung …
Soweit der Beklagte meint, es fehle hinsichtlich des gegen ihn ausgeurteilten Betrages i.H.v. 5.617,20 EUR - den zu ersetzenden Kosten gem. Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Rostock vom 25.08.2005 zum Az.: 5 O 142/04 (dem Vorprozess) - überhaupt an einem erstattungsfähigen Schaden, da die Klägerin nicht (unter Beweisantritt) nachgewiesen habe, dass sie - was er in Abrede genommen habe - auf den Kostentitel (zugunsten der Klägerin im Vorprozess) überhaupt Zahlungen leistete, geht er fehl. - LG Aurich, 07.07.2004 - 5 O 367/04
Alleinerbe; Auskunftsanspruch; Auskunftspflicht; Bestandsverzeichnis; …
es bleibt vorbehalten, den Beklagten zu 1) zu verurteilen, an die Klägerin 1/4 des anhand der nach Ziff. 1 zu erteilenden Auskunft sich errechnenden Betrages nebst 5 %-Punkten seit dem 25.06.2003 zu zahlen, soweit nicht Ansprüche im Verfahren 5 O 142/04 Landgericht Aurich bereits rechtshängig gemacht wurden.