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   LG Lüneburg, 30.11.2020 - 5 O 171/20   

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LG Lüneburg, 30.11.2020 - 5 O 171/20 (https://dejure.org/2020,40245)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 30.11.2020 - 5 O 171/20 (https://dejure.org/2020,40245)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 30. November 2020 - 5 O 171/20 (https://dejure.org/2020,40245)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Schweinfurt, 08.02.2021 - 23 O 538/20

    Deckungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung

    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird die Versicherungsbedingungen so verstehen, dass nur bei ihrem Namen genannten Krankheiten und Krankheitserreger versichert sind (siehe auch LG Lüneburg, Urteil vom 30.11.2020, Az. 5 O 171/20, BeckRS 2020, 3..3998 Rdnr. 25).

    Mit § 15 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen ist also keine Beschränkung der Leistungspflicht der Beklagten verbunden, sondern es werden zuallererst die Grenzen der Reichweite des Versicherungsfalles abgesteckt (LG Lünebürg, Urteil vom 30.11.2020, Az. 5 O 171/20, BeckRS 2020, 3..3998 Rdnr. 29; siehe auch LG Es sen, Urteil vom 11.11.2020, Az. 18 O 180/20, BeckRS 2020, 34553, Rdnr. 29).

    Das heißt mit anderen Worten, die Beklagte deckt mit dem Verweis auf die "namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger" leicht nachvollziehbar ein kleineres Spektrum versicherter Ereignisse ab, als der Gesetzgeber den Behörden für Betriebsschließungen über das IfSG zur Verfügung stellt (LG Lüneburg, Urteil vom 30.11.2020, Az. 5 O 171/20, BeckRS 2020, 33998, Rdnr. 36).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2020 - 2 O 4499/20

    (Kein) Versicherungsschutz in Betriebsschließungsversicherung bei SARS-CoV-2

    - LG Lüneburg Urt. v. 30.11.2020 - 5 O 171/20, BeckRS 2020, 33998,.
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.12.2020 - 2 O 5654/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

    - LG Lüneburg Urt. v. 30.11.2020 - 5 O 171/20, BeckRS 2020, 33998,.
  • LG Siegen, 08.06.2021 - 1 O 237/20

    Betriebsschließungsversicherung - Versicherungsschutz Corona-Pandemie

    Namentlich bedeutet bei der hier vorliegenden Verwendung als Adjektiv statt als Adverb im allgemeinen Sprachgebrauch unter Verwendung eines Namens (LG Lüneburg, Urteil vom 30.11.2020 - 5 O 171/20, BeckRS 2020, 33998 Rn. 25).

    Diese Grenzen wären auch im Falle einer dynamischen Verweisung zu ziehen, weil dann entweder die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Gesetzesfassung oder die jeweils gültige Fassung eingreifen würden (vgl. beispielsweise LG Lüneburg Urt. v. 30.11.2020 - 5 O 171/20, BeckRS 2020, 33998 Rn. 32, beck-online; LG Koblenz, Urt. v. 17.12.2020 - 16 O 302/20, BeckRS 2020, 37486, Rn. 27).

  • LG Hannover, 03.05.2021 - 19 O 146/20

    Betriebsschließungsversicherung - Restaurantschließung wegen Corona-Pandemie

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landgerichts Lüneburg (Urteil vom 30.11.2020 - 5 O 171/20) an.
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