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LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei den Namen "D Deutschland" und "D Nordverband" ist keine Namensgleichheit i.S.d. Namensschutzes anzunehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09
- OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 191/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02
Literaturhaus
Auszug aus LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09
Der originäre Schutz eines Vereinsnamens setzt neben seiner Benutzung voraus, dass er über eine namensmäßige Unterscheidungskraft verfügt (BGH NJW 2005, 1503).Ohne oríginäre Unterscheidungskraft kann die Bezeichnung des Klägers nur Namensschutz beanspruchen, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH NJW 05, 1503).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03
solingen. info
Auszug aus LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09
Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden (BGH GRUR 07, 259). - BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02
Pro Fide Catholica
Auszug aus LG Kiel, 05.03.2010 - 5 O 174/09
Hierfür genügt es auch, dass im Verkehr der falsche Eindruck entsteht, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zu einer solchen Verwendung des Namens erteilt (BGH NJW 05, 978).
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10
Freie Wähler
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Kiel, Urteil vom 5. März 2010 - 5 O 174/09, juris). - OLG Schleswig, 22.10.2010 - 17 U 14/10
Namensrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Freie Wähler"
Die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 5. März 2010 - Az. 5 O 174/09 - wird zurückgewiesen.