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   LG Düsseldorf, 09.07.2008 - 5 O 301/06   

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LG Düsseldorf, 09.07.2008 - 5 O 301/06 (https://dejure.org/2008,27246)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 O 301/06 (https://dejure.org/2008,27246)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 O 301/06 (https://dejure.org/2008,27246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast; Übernahme der Baulast als Nebenpflicht aus einem durch die Grunddienstbarkeiten begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.07.2008 - 5 O 301/06
    Der Anspruch des Klägers auf Abgabe der begehrten Erklärung durch die Beklagten hinsichtlich der Übernahme der Baulast folgt als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeiten begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis gemäß §§ 1018, 242 BGB (s. etwa BGHZ 106, 348).

    Die Voraussetzungen, die nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 348; BGH NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1539) für die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast gegeben sein müssen, sind vorliegend sämtlich erfüllt.

    Wächst das Bedürfnis des durch die Grunddienstbarkeiten Berechtigten nachträglich, wird der Umfang der sich aus der Dienstbarkeit ergebenden Rechte und Pflichten erweitert, sofern sich die Steigerung in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des dienenden Grundstücks hält und nicht auf eine unvorhersehbare willkürliche Änderung in der Benutzung des herrschenden Grundstücks zurückzuführen ist (BGHZ 106, 348).

    Eine solche Folge ist indes hinzunehmen, wie schon der Kläger und sein Streithelfer zu Recht vorgebracht haben (vgl. gegen OLG Frankfurt a.M. NVwE 1988, 1162: BGHZ 106, 348 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1539), und ist nicht geeignet, eine Inhaltsgleichheit zwischen Grunddienstbarkeit und Baulast zu verneinen.

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 218/91

    Verpflichtung zur Abgabe einer sog. Baulasterklärung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.07.2008 - 5 O 301/06
    Die Voraussetzungen, die nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 348; BGH NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1539) für die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast gegeben sein müssen, sind vorliegend sämtlich erfüllt.

    Die in der mündlichen Verhandlung vom 10.10.2007 angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 03.07.1992 (NJW 1992, 2885) ist dahin zu verstehen, eine Baulast sei nur in den Fällen nicht zu bewilligen, bei denen im Zivilprozess vorgebracht werde, weitere Genehmigungshindernisse, die mit der Baulasterklärung nicht in Zusammenhang stehen würden, seien gegeben.

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 U 147/98

    Bewilligung einer Baulast nach Bestellung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.07.2008 - 5 O 301/06
    Die Voraussetzungen, die nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 106, 348; BGH NJW 1992, 2885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1539) für die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast gegeben sein müssen, sind vorliegend sämtlich erfüllt.

    Eine solche Folge ist indes hinzunehmen, wie schon der Kläger und sein Streithelfer zu Recht vorgebracht haben (vgl. gegen OLG Frankfurt a.M. NVwE 1988, 1162: BGHZ 106, 348 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1539), und ist nicht geeignet, eine Inhaltsgleichheit zwischen Grunddienstbarkeit und Baulast zu verneinen.

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88

    Anspruch auf Bestellung einer Baulast

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.07.2008 - 5 O 301/06
    Aus der weiteren von dem Streithelfer des Klägers zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.1989 (WM 1990, 320) ergibt sich aus dem letzten Absatz als Grundsatz, falls die Baubehörde mit einer Baulast auf Gestattung einer Grenzbebauung zur Erteilung einer Baugenehmigung bereit sei, komme ein Anspruch auf eine solche Baulast in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 9 U 151/08

    Anspruch gegen einen Nachbarn auf Abgabe einer Baulasterklärung aus § 242 BGB in

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09. Juli 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (5 O 301/06) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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