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   LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11   

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LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2011,7898)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.09.2011 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2011,7898)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. September 2011 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2011,7898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Therapieunterbringungsgesetz, Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Der hiergegen eingelegten Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nicht stattgegeben (vgl. den Beschluss vom 16.12.2010 - Az.: 3 B 284/10 -).

    Wie das OVG Saarlouis in dem von dem Betroffenen gegen seine Dauerobservation angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausgeführt hat, könnten die allein in Betracht zu ziehenden §§ 28, 8 SPolG allenfalls übergangsweise zur Rechtfertigung einer Dauerüberwachung herangezogen werden und nur schwerlich eine zeitlich unbegrenzte Überwachungsmaßnahme rechtfertigen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: 3 B 284/10).

    Darüber hinaus erstrebt der Betroffene die Aufhebung dieser Observierung (vgl. die von dem Betroffenen vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Saarländischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren - Az.: 6 L 746/10 - bzw. - Az.: 3 B 284/10 -), weshalb für die Zukunft nicht unbedingt vom Fortbestand der Observierung ausgegangen werden kann.

  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.09.2010 - Az.: 6 L 746/10 - zurückgewiesen.

    Darüber hinaus erstrebt der Betroffene die Aufhebung dieser Observierung (vgl. die von dem Betroffenen vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Saarländischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren - Az.: 6 L 746/10 - bzw. - Az.: 3 B 284/10 -), weshalb für die Zukunft nicht unbedingt vom Fortbestand der Observierung ausgegangen werden kann.

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Auf die hiergegen von dem Betroffenen eingelegte Revision hat der BGH mit Beschluss vom 12.05.2010 (Az.: 4 StR 577/09) das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17.07.2009 sowie den Unterbringungsbefehl des Landgerichts Saarbrücken vom 15.06.2007 aufgehoben und entschieden, dass der Betroffene in dieser Sache sofort auf freien Fuß zu setzen sei.

    Somit ist die in § 1 Abs. 1 ThUG geregelte Voraussetzung, dass auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung feststeht, dass der Betroffene wegen des Rückwirkungsverbotes nicht in Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, durch die Entscheidung des BGH vom 12.05.2010 - Az.: 4 StR 577/09 - erfüllt.

  • BVerfG, 30.06.2010 - 2 BvR 571/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 1646/10

    Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • BVerfG, 16.08.2010 - 2 BvR 1762/10

    Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • LG Saarbrücken, 17.07.2009 - 2 Ks 2/09
    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11
    Das Landgericht hat daraufhin mit Urteil vom 17.07.2009 (AZ.: 2 Ks 2/09) erneut die Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet und mit Beschluss desselben Tages den Unterbringungsbefehl vom 15.06.2007 aufrechterhalten.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    a) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. September 2011 - 5 W 212/11-94 - und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    b) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 - und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 Th - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Mit dem im Verfahren 2 BvR 2302/11 angegriffenen Beschluss vom 2. September 2011 ordnete das Landgericht die vorläufige Therapieunterbringung des Beschwerdeführers für die Dauer von drei Monaten an (LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 -).

    Das Verfahren 2 BvR 1279/12 betreffend ordnete das Landgericht in der Hauptsacheentscheidung mit Beschluss vom 17. Februar 2012 die Unterbringung des Beschwerdeführers bis zum 1. März 2013 an (LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 -).

    Das Landgericht lehnte den Antrag des Beschwerdeführers mit Beschluss vom 18. September 2012 ab (LG Saarbrücken, Beschluss vom 18. September 2012 - 5 O 59/11 -).

    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers, das auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die jeweils angegriffenen Entscheidungen gegeben sein muss, ist nicht dadurch entfallen, dass die im Verfahren 2 BvR 2302/11 angegriffenen Beschlüsse, mit denen die einstweilige Anordnung erfolgte (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 O 59/11 - und Saarländisches OLG, Beschluss vom 30. September 2011 - 5 W 212/11-94 -), durch die spätere Verlängerung (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 5 O 59/11 -) und Unterbringungsanordnung in der Hauptsache (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 - und Saarländisches OLG, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 W 44/12-22 -) gegenstandslos geworden sind.

    Dasselbe gilt hinsichtlich der im Verfahren 2 BvR 1279/12 angegriffenen (ersten) Hauptsacheentscheidung, die ihrerseits bis zum 1. März 2013 befristet war (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 -) und mit Ablauf der Befristung ebenfalls gegenstandslos wurde.

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    Auf Antrag der Landeshauptstadt B-Stadt vom 12.7.2011 ordnete das Landgericht B-Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung durch Beschluss vom 2.9.2011 - 5 O 59/11 - die einstweilige Unterbringung des Klägers nach dem Therapieunterbringungsgesetz an.

    Durch Beschluss vom 17.2.2012 - 5 O 59/11 - ordnete das Landgericht B-Stadt in der Hauptsache die endgültige Unterbringung des Klägers in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung bis zum 1.3.2013 an.

    Mit Beschluss vom 18.9.2012 - 5 O 59/11 - lehnte das Landgericht B-Stadt einen Antrag des Klägers auf Aufhebung der Therapieunterbringung ab.

    Mit Beschluss vom 11.7.2013 - 2 BvR 2301/11, 2 BvR 1279/12 - hob das Bundesverfassungsgericht die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30.9.2011 - 5 W 212/11 - und des Landgerichts B-Stadt vom 2.9.2011 - 5 O 59/11 - sowie die Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14.5.2012 - 5 W 44/12 - und des Landgerichts B-Stadt vom 17.2.2012 - 5 O 59/11 - mit der Begründung auf, dass diese Entscheidungen den bei verfassungskonformer Auslegung an das Therapieunterbringungsgesetz zu stellenden Anforderungen nicht gerecht würden.

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat nach persönlicher Anhörung des Betroffenen mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 2.9.2011 gemäß § 14 ThUG (5 O 59/11 Bl. 82 d. A.) - mit sofortiger Wirksamkeit (§ 10 Abs. 3 ThUG) - die vorläufige Unterbringung des Betroffenen "in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung" einstweilen für die Dauer von drei Monaten - bis zum 1.12.2011 - angeordnet.

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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11   

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https://dejure.org/2012,26834
LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2012,26834)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.09.2012 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2012,26834)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. September 2012 - 5 O 59/11 (https://dejure.org/2012,26834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • saarbruecker-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.09.2012)

    Weiter Tauziehen um Walter H.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch nicht zu der für den vorliegenden Fall maßgeblichen Rechtsfrage geäußert, ob das Therapieunterbringungsgesetz auf die Fälle Anwendung findet, in denen gegen den Betroffenen zwar die Sicherungsverwahrung gerichtlich angeordnet worden war, deren Vollzug jedoch unterblieben ist, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durch sein Urteil vom 17.12.2009 (EUGRZ 2010, 25) für die Sicherungsverwahrung ein Rückwirkungsverbot postuliert hatte, das auch dem Betroffenen zugute gekommen ist.

    So stellte sich infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 (EUGRZ 2010, 25) die Situation so dar, dass weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter wegen des auch im Bereich der Sicherungsverwahrung geltenden Rückwirkungsverbotes des Artikel 7 Abs. 1 S. 2 EMRK nicht mehr von dem aktuellen Recht der Sicherungsverwahrung erfasst wurden.

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Die Aufhebung der Therapieunterbringung für die Zukunft hat nicht nur im Falle des Auftretens neuer relevanter Umstände zu erfolgen, sondern auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Therapieunterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2008 Aktenzeichen: V ZB 129/08, juris Rn.18, NJW 2009, 299-300).
  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    - (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.2012, Aktenzeichen: 2 BvR 1064/10, juris Rn. 16, InfAuslR 2012, 186-189:.
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Die gegen diese Beschlüsse von dem Betroffenen eingelegten Beschwerden sind von dem Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) - zuletzt durch Beschluss vom 14.5.2012 (Az. 5 W 44/12 - 22) - zurückgewiesen worden.
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Da gegen den Betroffenen des vorliegenden Verfahrens die Sicherungsverwahrung rechtsfehlerfrei angeordnet worden war, findet das Therapieunterbringungsgesetz Anwendung, und zwar nicht im Wege der Analogie, - eine solche wäre auf Grund des Analogieverbotes ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 29, 183, 196; BVerfG NVwZ-RR 2009, 616; BGH a.a.O., juris Rn. 23 Sachs/Degenhart, Grundgesetzkommentar, 5. Auflage 2009, Artikel 104 GG, Rdnr. 9 f; von Mangoldt-Klein-Gusi, Kommentar zum Grundgesetz Band 3, Artikel 104 GG, Rdnr. 26; Jarass, Grundgesetzkommentar, 10. Auflage 2009, Artikel 104 GG, Rdnr. 3, jeweils m.w.N.) - sondern unmittelbar und unabhängig davon, ob sich der Betroffene in Sicherungsverwahrung befunden hat.
  • LG Saarbrücken, 17.07.2009 - 2 Ks 2/09
    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Saarbrücken durch Urteil vom 17.07.2009 (Az. 2 Ks 2/09) die Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung unter Bezugnahme auf § 66 b Abs. 3 StGB a.F. nachträglich angeordnet.
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund einer Divergenzvorlage des Oberlandesgerichts Nürnberg durch Beschluss vom 12.7.2012 (Az. V ZB 106/12) entschieden, dass eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 des Therapieunterbringungsgesetzes gegen einen Betroffenen nicht angeordnet werden darf, wenn dieser zwar nach § 275a Abs. 5 StPO a.F. einstweilig untergebracht worden ist, sich jedoch nicht in Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch befindet oder befunden hat (vgl. BGH a.a.O., juris Rn. 23).
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch seine Beschlüsse vom 23.11.2011 (Az. 2 BvR 2302/11; Bl. 371 d.A.) und vom 28.6.2012 (Az. 2 BvR 1279/12; Bl. 824 d.A.) den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung abgelehnt und ausgeführt, die Fachgerichte seien auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt, dass bei dem Betroffenen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, dass er erneut schwere Gewaltdelikte begehen werde.
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11
    Da gegen den Betroffenen des vorliegenden Verfahrens die Sicherungsverwahrung rechtsfehlerfrei angeordnet worden war, findet das Therapieunterbringungsgesetz Anwendung, und zwar nicht im Wege der Analogie, - eine solche wäre auf Grund des Analogieverbotes ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 29, 183, 196; BVerfG NVwZ-RR 2009, 616; BGH a.a.O., juris Rn. 23 Sachs/Degenhart, Grundgesetzkommentar, 5. Auflage 2009, Artikel 104 GG, Rdnr. 9 f; von Mangoldt-Klein-Gusi, Kommentar zum Grundgesetz Band 3, Artikel 104 GG, Rdnr. 26; Jarass, Grundgesetzkommentar, 10. Auflage 2009, Artikel 104 GG, Rdnr. 3, jeweils m.w.N.) - sondern unmittelbar und unabhängig davon, ob sich der Betroffene in Sicherungsverwahrung befunden hat.
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11 Th   

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https://dejure.org/2013,2807
LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11 Th (https://dejure.org/2013,2807)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.02.2013 - 5 O 59/11 Th (https://dejure.org/2013,2807)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 5 O 59/11 Th (https://dejure.org/2013,2807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11
    Denn der Betroffene hat mit dem Beginn der Unterbringung nicht seinen Wohnsitz aufgegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.1996, NJW-RR 1996, 1217), so dass das Bedürfnis für die Therapieunterbringung weiterhin in ..., dem letzten Wohnsitz des Betroffenen, und somit im Zuständigkeitsbereich der Antragstellerin entsteht.
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11
    Mit Schriftsatz vom 10.09.2012 hat der Betroffene die Aufhebung der Unterbringung beantragt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.07.2012 (Az.: V ZB 106/12), wonach eine Therapieunterbringung gemäß § 1 Abs. 1 ThUG nur gegen Betroffene angeordnet werden darf, die sich in Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch befinden oder befunden haben, nicht aber gegen Betroffene, die nach § 275 a StPO a.F. einstweilig untergebracht worden sind.
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11
    Über die im Anschluss daran erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden; der Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt (vgl. die Beschlüsse vom 23.11.2011 - Az.: 2 BvR 2302/11 - und vom 28.06.2012 - AZ.: 2 BvR 1279/12 -).
  • VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12

    Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11
    Auch eine Dauerobservation durch die Polizei bietet - unabhängig von den Bedenken gegen deren Zulässigkeit (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 14.02.2013 - Az.: 4 K 1115/12 -) - keinen sicheren Schutz der Allgemeinheit gegenüber der Gefahr weiterer Straftaten.
  • BVerfG, 10.03.2014 - 2 BvR 918/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2013 - 5 W 34/13 - und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Februar 2013 - 5 O 59/11 Th - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde - soweit sie gegen den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2013 - 5 W 34/13 - und den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Februar 2013 - 5 O 59/11 Th - gerichtet ist - zur Entscheidung an und gibt ihr statt.

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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 O 59/11 Th   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54418
LG Saarbrücken, 17.02.2012 - 5 O 59/11 Th (https://dejure.org/2012,54418)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.02.2012 - 5 O 59/11 Th (https://dejure.org/2012,54418)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 5 O 59/11 Th (https://dejure.org/2012,54418)
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Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz, ThUG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17.2.2012 ( 5 O 59/11) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat mit Beschluss vom 2.9.2011 (5 O 59/11 Bl. 82 d.A.) gemäß § 14 ThUG die vorläufige Unterbringung des Betroffenen einstweilen bis zum 1.12.2011 angeordnet.

    Mit Beschluss vom 17.2.2012 ( 5 O 59/11, Bl. 543 d.A.) hat es die Unterbringung des Betroffenen in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung bis zum 1.3.2013 mit sofortiger Wirksamkeit angeordnet.

  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10

    Dauerobservation eines gefährlichen Sexualstraftäters

    Die Richtigkeit der auf den damals vorliegenden Gutachten beruhenden Gefahrenprognose der Polizei ist im Übrigen durch die vom Landgericht A-Stadt während des Therapieunterbringungsverfahrens eingeholten Sachverständigengutachten im Nachhinein bestätigt worden.(Vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.2012 - 5 O 59/11 Th -).
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