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   LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13   

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https://dejure.org/2014,32143
LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13 (https://dejure.org/2014,32143)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.07.2014 - 5 O 90/13 (https://dejure.org/2014,32143)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 5 O 90/13 (https://dejure.org/2014,32143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung von Tageszulassungen als eine besondere Form des Neuwagengeschäfts; Übertragung der Grundsätze über die Einstufung eines Fahrzeugs als "fabrikneu" bei nicht mehr als 12 Monaten zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages auf Fahrzeuge ...

  • kanzlei-hoenig.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann ist ein Pkw mit Tageszulassung fabrikneu?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff "Tageszulassung" mit "fabrikneu" gleichzusetzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff "Tageszulassung" mit "fabrikneu" gleichzusetzen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Auch Tageszulassung muss "fabrikneu" sein - Tageszulassung hat gleiche Eigenschaften wie Neuwagen

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 91/82

    Schätzung des Wertverlustes eines Pkw

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    Dabei ist nach allgemeiner Meinung der korrekte Anknüpfungspunkt einerseits der Bruttokaufpreis, da dieser dem gesamten Nutzungswert des Fahrzeugs entspricht ( BGH , Urt . v. 22.06.1983 - VIII ZR 91/82, NJW 1983, 2194).

    Andererseits stellt die im Einzelfall unter gewöhnlichen Umständen zu erzielende Gesamtfahrleistung den Gesamtgebrauchswert dar ( BGH , Urt . v. 22.06.1983 - VIII ZR 91/82, NJW 1983, 2194).

    Weiter besteht Einigkeit darin, dass der Gebrauchswert eines Fahrzeuges linear aufgezehrt wird ( BGH , Urt . v. 22.06.1983 - VIII ZR 91/82, NJW 1983, 2194).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    Daran fehlt es insbesondere, wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags mehr als zwölf Monate liegen (vgl. BGH , Urt . v. 15.10.2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160).

    Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen ( BGH , Urt . v. 15.10.2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160).

  • BGH, 12.01.2005 - VIII ZR 109/04

    Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    Bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung ist es üblich, dass das Fahrzeug in seiner Beschaffenheit fabrikneu ist ( Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl ., Rn . 640; BGH , Urt . v. 12.01.2005 - VIII ZR 109/04, NJW 2005, 1422 [1423]).

    Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Autokäufer, der bei dem Begriff "Tageszulassung" erwartet, auch in diesem Fall ein fabrikneues Fahrzeug zu erwerben ( BGH , Urt . v. 12.01.2005 - VIII ZR 109/04, NJW 2005, 1422).

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    Der Leistungsort für Rückgewähransprüche liegt an dem Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet ( BGH , Urt . v. 09.03.1983 - VIII ZR 11/82).
  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    Der BGH (vgl. Urt . v. 17.05.1995 - VIII ZR 70/94, DAR 1995, 323) verwendet für die Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Kaufverträgen über Gebrauchtfahrzeuge eben diese Formel mit der Maßgabe, dass der Divisor in der voraussichtlichen Restlaufleistung besteht.
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist ( BGH , Urt . v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09; OLG Bremen, Urt . v. 08.10.2003 - 1 U 40/03, NJW 2003, 3713 f.).
  • OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03

    Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist ( BGH , Urt . v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09; OLG Bremen, Urt . v. 08.10.2003 - 1 U 40/03, NJW 2003, 3713 f.).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97

    Tageszulassung II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13
    Das ist dem potenziellen Autokäufer bewusst, der weiß, dass eine Tageszulassung aus den genannten Gründen nur rein formal erfolgt, ohne dass sich die Beschaffenheit des Fahrzeugs als Neufahrzeug dadurch ändert, es insbesondere nicht benutzt worden ist ( BGH , Urt . v. 13.01.2000 - I ZR 253/97, NJW 2000, 2821 [unter II 2b aa]).
  • LG Schweinfurt, 10.08.2020 - 23 O 802/19

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

    Der Ermittlung des Werts der Gebrauchsvorteile ist die Annahme zu Grunde zu legen, dass ein Fahrzeug einen gewissen Gebrauchswert besitzt, der sich durch die für diesen Fahrzeugtyp noch zu erwartende Gesamtlaufleistung bestimmt und durch die Benutzung - messbar an gefahrenen Kilometern - linear aufgezehrt wird (vgl. LG Ber - lin, Urteil vom 31.07.2014, Az. 5 O 90/13, JURIS).
  • LG Schweinfurt, 26.02.2020 - 24 O 618/19

    Haftung aus § 826 BGB bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

    Bei der Ermittlung des Werts der Gebrauchsvorteile ist die Annahme zu Grunde zu legen, dass ein Fahrzeug einen gewissen Gebrauchswert besitzt, der sich durch die für diesen Fahrzeugtyp noch zu erwartende Gesamtlaufleistung bestimmt und durch die Benutzung - messbar an gefahrenen Kilometern - linear aufgezehrt wird (LG Berlin, Urteil vom 31.07.2014, Az. 5 O 90/13, zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 346 Rn. 10).
  • LG Schweinfurt, 29.03.2021 - 23 O 498/20

    Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Sittenwidrigkeit, Bescheid,

    Der Ermittlung des Werts der Gebrauchsvorteile ist die Annahme zu Grunde zu legen, dass ein Fahrzeug einen gewissen Gebrauchswert besitzt, der sich durch die für diesen Fahrzeugtyp noch zu erwartende Gesamtlaufleistung bestimmt und durch die Benutzung - messbar an gefahrenen Kilometern - linear aufgezehrt wird (vgl. LG Berlin, Urteil vom 31.07.2014, Az. 5 O 90/13, JURIS).
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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 14.02.2014 - 5 O 90/13 KfH   

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https://dejure.org/2014,6764
LG Rottweil, 14.02.2014 - 5 O 90/13 KfH (https://dejure.org/2014,6764)
LG Rottweil, Entscheidung vom 14.02.2014 - 5 O 90/13 KfH (https://dejure.org/2014,6764)
LG Rottweil, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 5 O 90/13 KfH (https://dejure.org/2014,6764)
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Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Frisch gebrannte Mandeln

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