Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16474
OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08 (https://dejure.org/2008,16474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 PA 93/08 (https://dejure.org/2008,16474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 PA 93/08 (https://dejure.org/2008,16474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung; Anforderungen an ein amtsärztliches Gutachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung - Anforderungen an ein amtsärztliches Gutachten

  • Judicialis

    NBG § 8 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG § 8 Abs. 5 Hs. 1
    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung (Lehrerdienstrecht) - Vorrang amtsärztlicher Ausführungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Die insoweit vom Dienstherrn zu treffende Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Dienstherr von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl.: BVerfG, Urt. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, NJW 2003, 3111; BVerwG, Urt. v. 19.3.1998 - BVerwG 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Es hat rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass die Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht in Betracht kommt, wenn bereits zum Zeitpunkt der beantragten Einstellung in das Probebeamtenverhältnis auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens (vgl.: § 8 Abs. 5, 1. HS. NBG) von dem Dienstherrn festgestellt werden kann, dass der Bewerber die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung für eine nach Ablauf der Probezeit beabsichtigte Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht erfüllt, weil nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschlossen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147 ff.; Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, DÖD 2000, 219).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Die insoweit vom Dienstherrn zu treffende Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Dienstherr von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl.: BVerfG, Urt. v. 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, NJW 2003, 3111; BVerwG, Urt. v. 19.3.1998 - BVerwG 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Es hat rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass die Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht in Betracht kommt, wenn bereits zum Zeitpunkt der beantragten Einstellung in das Probebeamtenverhältnis auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens (vgl.: § 8 Abs. 5, 1. HS. NBG) von dem Dienstherrn festgestellt werden kann, dass der Bewerber die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung für eine nach Ablauf der Probezeit beabsichtigte Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht erfüllt, weil nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschlossen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147 ff.; Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, DÖD 2000, 219).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Diese Grundsätze beanspruchen in gleicher Weise Geltung, wenn der Amtsarzt einen Facharzt einschaltet, um die medizinische Sachkunde zu gewährleisten, und sich dessen medizinischer Beurteilung anschließt; die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Diese Grundsätze beanspruchen in gleicher Weise Geltung, wenn der Amtsarzt einen Facharzt einschaltet, um die medizinische Sachkunde zu gewährleisten, und sich dessen medizinischer Beurteilung anschließt; die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 LA 255/04

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Versetzung in den Ruhestand; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Denn dann vermag das amtsärztliche Gutachten den mit ihm verfolgten Zweck nicht zu erfüllen bzw. dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde nicht zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung nicht zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 2 B 35.96 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 30.8.1993 - BVerwG 2 B 106.93 -, zitiert nach juris jeweils m. w. N. sowie Nds.OVG, Beschl. v. 28.3.2007 - 5 LA 255/04, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Denn dann vermag das amtsärztliche Gutachten den mit ihm verfolgten Zweck nicht zu erfüllen bzw. dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde nicht zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung nicht zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 2 B 35.96 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 30.8.1993 - BVerwG 2 B 106.93 -, zitiert nach juris jeweils m. w. N. sowie Nds.OVG, Beschl. v. 28.3.2007 - 5 LA 255/04, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 2 B 35.96

    Voraussetzungen für eine Zwangspensionierung - Beurteilung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 PA 93/08
    Denn dann vermag das amtsärztliche Gutachten den mit ihm verfolgten Zweck nicht zu erfüllen bzw. dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde nicht zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung nicht zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 29.3.1996 - BVerwG 2 B 35.96 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 30.8.1993 - BVerwG 2 B 106.93 -, zitiert nach juris jeweils m. w. N. sowie Nds.OVG, Beschl. v. 28.3.2007 - 5 LA 255/04, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats kommt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht, wenn nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147 ff.; Urteil vom 18.7.2001 - 2 A 5.00 -, DÖD 2000, 219; Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2008 - 5 PA 93/08 -).

    Die insoweit vom Dienstherrn zu treffende Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Dienstherr von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, NJW 2003, 3111; BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2008 - 5 PA 93/08 -).

  • VG Würzburg, 28.08.2013 - W 1 E 13.713

    Einstellung; gesundheitliche Eignung; Amtsarzt; privatärztliche Atteste

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe in seinem Beschluss vom 24. Juli 2008 (Az.: 5 PA 93/08) klargestellt, dass Ausfallzeiten im Rahmen der durch die Schwerbehinderung anfallenden Erkrankung(en) nicht als negative Prognose zu werten seien, da diese ja überhaupt erst den Status der Schwerbehinderung bedingten.

    Der Antragsteller stützt sich insoweit auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG Lüneburg v. 24.7.2008 - 5 PA 93/08 - juris Rn. 2 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - 5 ME 351/08

    Voraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

    Sind nach den vorstehenden Ausführungen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die amtsärztlichen Gutachten vom 14. April und 28. Mai 2008 grundsätzlich als nachvollziehbar und in sich schlüssig anzusehen, ist nach der von dem Verwaltungsgericht richtigerweise herangezogenen Rechtsprechung des beschließenden Senats in der Regel davon auszugehen, dass dem amtsärztlichen Gutachten bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Probe aufgrund der besonderen Fachkenntnisse in Bezug auf die dienstbezogenen Anforderungen ein Vorrang vor privatärztlichen Stellungnahmen zukommt (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 PA 93/08 - Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 58/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

    Diese Grundsätze beanspruchen in gleicher Weise Geltung, wenn der Amtsarzt einen Facharzt einschaltet, um die medizinische Sachkunde zu gewährleisten, und sich dessen medizinischer Beurteilung anschließt; die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 PA 93/08 - Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 58/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

  • VG Oldenburg, 13.08.2008 - 6 B 1768/08

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes

    Die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2008, Az.: 5 PA 93/08 , zitiert nach [...] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Denn dann vermag das amtsärztliche Gutachten den mit ihm verfolgten Zweck nicht zu erfüllen bzw. dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde nicht zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung nicht zu ermöglichen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2008, Az.: 5 PA 93/08 m.w.N.).

  • VG Aachen, 20.03.2012 - 1 K 1480/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Vorliegen einer "regelmäßig

    Die insoweit vom Dienstherrn zu treffende Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Dienstherr von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrigen Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 5 PA 93/08 -, juris Rn. 2 m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht